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Schlussformel - Fünftes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (5. IRGÄndG k.a.Abk.)
G. v. 01.06.2017 BGBl. I S. 1414 (Nr. 33); zuletzt geändert durch Artikel 21 G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1724
Inkrafttreten wird noch bekanntgegeben
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Inkrafttreten wird noch bekanntgegeben
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Schlussformel
Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.
Der Bundespräsident
Steinmeier
Die Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel
Der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz
Heiko Maas
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.
Der Bundespräsident
Steinmeier
Die Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel
Der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz
Heiko Maas
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