Dieses Gesetz tritt am zweiten Tag nach der Verkündung*) des
Sechsten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes vom
6. Juni 2017 (BGBl. I S. 1491) nach seinem
Artikel 3 Absatz 1 in Kraft.
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- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 9. Juni 2017.