interne Verweise§ 28 SBGWV Bewerbungen (vom 01.04.2025) ... Kommandobereiche und Laufbahngruppen, denen jeweils mindestens ein Sitz nach § 23 zusteht, wenigstens eine Bewerbung für jeden Sitz dieses Wahlgangs eingegangen, fordert der ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz über die Strafbarkeit der Ausübung von Tätigkeiten für fremde Mächte sowie zur Änderung soldatenrechtlicher und soldatenbeteiligungsrechtlicher Vorschriften
G. v. 21.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 55
Artikel 4 SoldSpÄndG Änderung der Wahlverordnung zum Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetz ... Dienststellen, bei denen dezentrale Wahlvorstände gebildet werden." 4. § 23 wird wie folgt gefasst: „§ 23 Sitzverteilung (1) Der zentrale ... gebildet werden." 4. § 23 wird wie folgt gefasst: „ § 23 Sitzverteilung (1) Der zentrale Wahlvorstand stellt für jede Laufbahngruppe die ... Kommandobereiche und Laufbahngruppen, denen jeweils mindestens ein Sitz nach § 23 zusteht, wenigstens eine Bewerbung für jeden Sitz dieses Wahlgangs eingegangen, fordert der ...
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