(siehe BGBl. I 1997 S. 2358)
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
interne Verweise§ 1 PTA-APrV Ausbildung (vom 01.10.2023) ... nach Satz 1 erhalten die Schülerinnen und Schüler eine Bescheinigung nach dem Muster der Anlage 2 und ein Zeugnis der Schule. Das Zeugnis hat für alle Prüfungsfächer der ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/1257/a17817.htm