Anlage 3 - Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für pharmazeutisch-technische Assistentinnen und pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA-APrV k.a.Abk.)

Anlage 3 (zu § 1 Abs. 3 Satz 3)


Anlage 3 wird in 1 Vorschrift zitiert

(siehe BGBl. I 1997 S. 2359)

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Zitierungen von Anlage 3 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für pharmazeutisch-technische Assistentinnen und pharmazeutisch-technische Assistenten

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 3 PTA-APrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PTA-APrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 PTA-APrV Ausbildung (vom 01.10.2023)
... Teilnahme an dem Praktikum erhält der Schüler eine Bescheinigung nach dem Muster der Anlage 3 . Für Apothekenhelfer, Apothekenfacharbeiter, pharmazeutische Assistenten und ...


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