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Anlage 8 - Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für pharmazeutisch-technische Assistentinnen und pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA-APrV k.a.Abk.)
V. v. 23.09.1997 BGBl. I S. 2352; zuletzt geändert durch Artikel 14 V. v. 07.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 148
Geltung ab 01.08.1998; FNA: 2124-8-2 Hebammen und Heilhilfsberufe
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Geltung ab 01.08.1998; FNA: 2124-8-2 Hebammen und Heilhilfsberufe
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Anlage 8 (zu § 18b Absatz 2) Bescheinigung über die Teilnahme am Anpassungslehrgang *)
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Frühere Fassungen von Anlage 8 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für pharmazeutisch-technische Assistentinnen und pharmazeutisch-technische Assistenten
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 23.04.2016 | Artikel 13 Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung") für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe vom 18.04.2016 BGBl. I S. 886 |
aktuell vorher | 01.01.2014 | Artikel 6 Verordnung zur Durchführung und zum Inhalt von Anpassungsmaßnahmen sowie zur Erteilung und Verlängerung von Berufserlaubnissen in Heilberufen des Bundes vom 02.08.2013 BGBl. I S. 3005 |
aktuell | vor 01.01.2014 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Anlage 8 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für pharmazeutisch-technische Assistentinnen und pharmazeutisch-technische Assistenten
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 8 PTA-APrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
PTA-APrV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 18b PTA-APrV Anerkennungsregelungen für Ausbildungsnachweise aus einem Drittstaat (vom 01.10.2023)
... erfolgreiche Ableistung des Anpassungslehrgangs ist durch eine Bescheinigung nach dem Muster der Anlage 8 nachzuweisen. Die Bescheinigung wird erteilt, wenn in der Prüfung, die in Form ...
Anlage 8 PTA-APrV (zu § 18b Absatz 2) Bescheinigung über die Teilnahme am Anpassungslehrgang *) (vom 23.04.2016)
... --- *) Anm. d. Red.: In der Grafik nicht konsolidierter Text: 6. In den Anlagen 8 und 9 wird jeweils die Angabe „§ 18a" durch die Angabe „§ 18b" ...
Anlage 9 PTA-APrV (zu § 18b Absatz 6) Bescheinigung über die staatliche Kenntnisprüfung *) (vom 23.04.2016)
... --- *) Anm. d. Red.: In der Grafik nicht konsolidierter Text: 6. In den Anlagen 8 und 9 wird jeweils die Angabe „§ 18a" durch die Angabe „§ 18b" ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung") für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe
G. v. 18.04.2016 BGBl. I S. 886
Artikel 13 EURLHuGBUG Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für pharmazeutisch-technische Assistentinnen und pharmazeutisch-technische Assistenten
... über die staatliche Eignungsprüfung (BGBl. 2016 I S. 902)] 6. In den Anlagen 8 und 9 wird jeweils die Angabe „§ 18a" durch die Angabe „§ 18b" ...
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