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Artikel 4 - Dreiundfünfzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Ausweitung des Maßregelrechts bei extremistischen Straftätern (53. StGBÄndG k.a.Abk.)

Artikel 4 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 2017 in Kraft.

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