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Abschnitt 3 - Verordnung über die Vereinnahmung von Zahlungen nach dem Entsorgungsfondsgesetz (EntsorgFondsGZahlV k.a.Abk.)
Abschnitt 3 Inkrafttreten
§ 8 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag der Verkündung in Kraft.
Schlussformel
Die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie
Brigitte Zypries
Brigitte Zypries
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