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Artikel 2 - Erstes Gesetz zur Änderung des Europol-Gesetzes (1. EuropolGÄndG k.a.Abk.)
Artikel 2 Weitere Änderung des Europol-Gesetzes
Das Europol-Gesetz vom 16. Dezember 1997 (BGBl. 1997 II S. 2150; 1998 II S. 2930), das zuletzt durch Artikel 1 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 2 wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Satz 1 werden die Wörter „13 Abs. 1 Satz 1 und 2, Abs. 2" durch die Angabe „32 Absatz 1" ersetzt und werden nach den Wörtern „erforderlich ist" die Wörter „; § 3 Absatz 3 Satz 2, Absatz 5 des Bundeskriminalamtgesetzes bleibt unberührt" eingefügt.
- bb)
- In Satz 3 wird die Angabe „27" durch die Angabe „28" ersetzt.
- b)
- Absatz 2 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Satz 1 werden die Wörter „in gesonderten Dateien" durch die Wörter „in seinem Informationssystem" ersetzt.
- bb)
- Die Sätze 2 und 3 werden aufgehoben.
- 2.
- § 3 wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 2 wird wie folgt gefasst:„(2) Von Personen nach Buchstabe A Absatz 1 Buchstabe a des Anhangs 2 zur Verordnung (EU) 2016/794 dürfen
- 1.
- bei Personen, die einer Straftat verdächtig sind, die in Buchstabe A Absatz 2 und 3 des Anhangs 2 zur Verordnung (EU) 2016/794 genannten Daten und
- 2.
- bei Verurteilten und Beschuldigten, die in Buchstabe A Absatz 3 Buchstabe b und d des Anhangs 2 zur Verordnung (EU) 2016/794 genannten Daten
- b)
- Absatz 3 wird aufgehoben.
Zitierungen von Artikel 2 Erstes Gesetz zur Änderung des Europol-Gesetzes
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 1. EuropolGÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
1. EuropolGÄndG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 4 1. EuropolGÄndG Inkrafttreten
... Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Artikel 2 tritt am 25. Mai 2018 in ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen
G. v. 30.10.2017 BGBl. I S. 3618; zuletzt geändert durch Artikel 24 Abs. 13 G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2154
Artikel 10 AnwDienstlG Folgeänderungen
... Europol-Gesetzes vom 16. Dezember 1997 (BGBl. 1997 II S. 2150; 1998 II S. 2930), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 23. Juni 2017 (BGBl. I S. 1882 ) geändert worden ist, werden die Wörter „§ 203 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Satz 2, ...
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