interne Verweise§ 95a StrlSchG Auskunftsverlangen, Betretensrechte, Mitwirkungs- und Duldungspflichten (vom 05.06.2021) ... oder Stoffe oder solche Anlagen befinden können, sowie über andere der Aufsicht nach § 178 Satz 2 unterliegende Gegenstände oder Stoffe haben den Bediensteten und Beauftragten der für ... oder Stoffe haben den Bediensteten und Beauftragten der für die Aufsicht nach § 178 Satz 2 zuständigen Behörde auf Verlangen zu erteilen 1. Erzeuger und Besitzer von ... verpflichteten Personen haben den Bediensteten und Beauftragten der für die Aufsicht nach § 178 Satz 2 zuständigen Behörde zur Prüfung der Einhaltung ihrer Verpflichtungen nach § ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErstes Gesetz zur Änderung des Strahlenschutzgesetzes
G. v. 20.05.2021 BGBl. I S. 1194, 2022 BGBl. I S. 15
Artikel 1 1. StrlSchGÄndG Änderung des Strahlenschutzgesetzes ... oder Stoffe oder solche Anlagen befinden können, sowie über andere der Aufsicht nach § 178 Satz 2 unterliegende Gegenstände oder Stoffe haben den Bediensteten und Beauftragten der für ... oder Stoffe haben den Bediensteten und Beauftragten der für die Aufsicht nach § 178 Satz 2 zuständigen Behörde auf Verlangen zu erteilen 1. Erzeuger und Besitzer von ... verpflichteten Personen haben den Bediensteten und Beauftragten der für die Aufsicht nach § 178 Satz 2 zuständigen Behörde zur Prüfung der Einhaltung ihrer Verpflichtungen nach § ... die Bestimmung eines Sachverständigen befristet werden kann." 45. § 178 Satz 2 wird wie folgt gefasst: „Dies gilt nicht für Teil 3 Kapitel 1 und Teil 4 ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/12623/v207084.htm