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Zitierungen von § 14 EntgTranspG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 14 EntgTranspG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EntgTranspG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 6 EntgTranspG Aufgaben von Arbeitgebern, Tarifvertragsparteien und betrieblichen Interessenvertretungen
... des Entgeltgleichheitsgebots im Sinne dieses Gesetzes und zur Wahrnehmung der Aufgaben nach § 14 Absatz 3 . (2) Arbeitgeber sind verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zu ...
§ 10 EntgTranspG Individueller Auskunftsanspruch
... Gesetzes haben Beschäftigte einen Auskunftsanspruch nach Maßgabe der §§ 11 bis 16. Dazu haben die Beschäftigten in zumutbarer Weise eine gleiche oder ... (3) Das Auskunftsverlangen ist mit der Antwort nach Maßgabe der §§ 11 bis 16 erfüllt. (4) Sonstige Auskunftsansprüche bleiben von diesem Gesetz ...
§ 11 EntgTranspG Angabe zu Vergleichstätigkeit und Vergleichsentgelt
... bezogen auf ein Kalenderjahr, nach folgenden Vorgaben: 1. in den Fällen des § 14 sowie in den Fällen einer gesetzlichen Entgeltregelung ist das Vergleichsentgelt der ...
§ 13 EntgTranspG Aufgaben und Rechte des Betriebsrates
... und Männern im Betrieb. Dabei nimmt der Betriebsrat insbesondere die Aufgaben nach § 14 Absatz 1 und § 15 Absatz 2 wahr. Betriebsverfassungsrechtliche, tarifrechtliche oder ... Angestellte wenden sich für ihr Auskunftsverlangen nach § 10, abweichend von den §§ 14 und 15, an den Arbeitgeber. (5) Der Arbeitgeber erklärt schriftlich oder ... die Abgabe dieser Erklärung. Die Sätze 1 und 2 gelten in den Fällen des § 14 Absatz 3 Satz 3 entsprechend. (6) Gesetzliche und sonstige kollektiv-rechtlich geregelte ...
§ 15 EntgTranspG Verfahren bei nicht tarifgebundenen und nicht tarifanwendenden Arbeitgebern
... Auskunftsverlangen nach § 10 an den Arbeitgeber. (2) Besteht ein Betriebsrat, gilt § 14 Absatz 1 und 2 entsprechend. (3) Der Arbeitgeber oder der Betriebsrat ist verpflichtet, die ...
§ 16 EntgTranspG Öffentlicher Dienst
... Dienststellen mit in der Regel mehr als 200 Beschäftigten. Die §§ 11 bis 14 sind sinngemäß ...
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