Die Allgemeine Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten zur Entscheidung über Beschwerden nach der
Wehrbeschwerdeordnung im Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung vom
27. September 1973 (BGBl. I S. 1512) wird wie folgt geändert:
- 1.
- In Abschnitt A wird folgender Satz angefügt:
"Richtet sich die Beschwerde gegen einen Verwaltungsakt einer Bundeswehrverwaltungsstelle im Ausland, übertrage ich die Entscheidungsbefugnis dem Bundesamt für Wehrverwaltung."
- 2.
- Abschnitt B Nr. 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- Die Buchstaben b, c und d werden aufgehoben.
- b)
- Der bisherige Buchstabe e wird Buchstabe b.
- c)
- Buchstabe b wird wie folgt gefaßt:
"b) bei Entscheidungen einer anderen als der in Abschnitt A Satz 2 genannten Dienststelle der Bundeswehr im Ausland mit Ausnahme von Entscheidungen über Schadensersatzansprüche."