Tools:
Update via:
Anordnung zur Änderung der Allgemeinen Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten zur Entscheidung über Beschwerden nach der Wehrbeschwerdeordnung im Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung (WBOZustAnOÄndAnO k.a.Abk.)
A. v. 28.08.1995 BGBl. I S. 1245
Geltung ab 01.11.1995; FNA: 52-1-2 Wehrbeschwerderecht - Wehrdisziplinarrecht
Geltung ab 01.11.1995; FNA: 52-1-2 Wehrbeschwerderecht - Wehrdisziplinarrecht
Artikel 1
Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert
Die Allgemeine Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten zur Entscheidung über Beschwerden nach der Wehrbeschwerdeordnung im Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung vom 27. September 1973 (BGBl. I S. 1512) wird wie folgt geändert:
- 1.
- In Abschnitt A wird folgender Satz angefügt:
"Richtet sich die Beschwerde gegen einen Verwaltungsakt einer Bundeswehrverwaltungsstelle im Ausland, übertrage ich die Entscheidungsbefugnis dem Bundesamt für Wehrverwaltung." - 2.
- Abschnitt B Nr. 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- Die Buchstaben b, c und d werden aufgehoben.
- b)
- Der bisherige Buchstabe e wird Buchstabe b.
- c)
- Buchstabe b wird wie folgt gefaßt:
"b) bei Entscheidungen einer anderen als der in Abschnitt A Satz 2 genannten Dienststelle der Bundeswehr im Ausland mit Ausnahme von Entscheidungen über Schadensersatzansprüche."
Artikel 2
Artikel 1 findet keine Anwendung auf Beschwerden, die vor dem Inkrafttreten dieser Anordnung eingelegt worden sind.
Artikel 3
Diese Anordnung tritt am ersten Tage des auf die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt folgenden Kalendermonats in Kraft.
Anzeige
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/1267/index.htm