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Anordnung zur Änderung der Allgemeinen Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten zur Entscheidung über Beschwerden nach der Wehrbeschwerdeordnung im Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung (WBOZustAnOÄndAnO k.a.Abk.)

A. v. 28.08.1995 BGBl. I S. 1245
Geltung ab 01.11.1995; FNA: 52-1-2 Wehrbeschwerderecht - Wehrdisziplinarrecht

Artikel 1


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert

Die Allgemeine Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten zur Entscheidung über Beschwerden nach der Wehrbeschwerdeordnung im Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung vom 27. September 1973 (BGBl. I S. 1512) wird wie folgt geändert:

1.
In Abschnitt A wird folgender Satz angefügt:

"Richtet sich die Beschwerde gegen einen Verwaltungsakt einer Bundeswehrverwaltungsstelle im Ausland, übertrage ich die Entscheidungsbefugnis dem Bundesamt für Wehrverwaltung."

2.
Abschnitt B Nr. 1 wird wie folgt geändert:

a)
Die Buchstaben b, c und d werden aufgehoben.

b)
Der bisherige Buchstabe e wird Buchstabe b.

c)
Buchstabe b wird wie folgt gefaßt:

"b) bei Entscheidungen einer anderen als der in Abschnitt A Satz 2 genannten Dienststelle der Bundeswehr im Ausland mit Ausnahme von Entscheidungen über Schadensersatzansprüche."


Artikel 2



Artikel 1 findet keine Anwendung auf Beschwerden, die vor dem Inkrafttreten dieser Anordnung eingelegt worden sind.


Artikel 3



Diese Anordnung tritt am ersten Tage des auf die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt folgenden Kalendermonats in Kraft.

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