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Artikel 3 - Anordnung zur Änderung der Allgemeinen Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten zur Entscheidung über Beschwerden nach der Wehrbeschwerdeordnung im Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung (WBOZustAnOÄndAnO k.a.Abk.)

A. v. 28.08.1995 BGBl. I S. 1245
Geltung ab 01.11.1995; FNA: 52-1-2 Wehrbeschwerderecht - Wehrdisziplinarrecht

Artikel 3



Diese Anordnung tritt am ersten Tage des auf die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt folgenden Kalendermonats in Kraft.