Artikel 13 - Vierte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen (4. StRVÄndV k.a.Abk.)

Artikel 13 Inkrafttreten



(1) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) Die Artikel 1 und 12 Nummer 2 Buchstabe a, Nummer 4 und 5 treten am 1. Januar 2018 in Kraft.

(3) Die Artikel 3 und 11 treten am 25. Mai 2018 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 19. Juli 2017.



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