Zitierungen von § 5 KraftStDV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 KraftStDV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KraftStDV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 8 KraftStDV Besondere Kennzeichen
... besondere Kennzeichen nach § 1 Absatz 1 Nummer 4 des Gesetzes sind die §§ 3 bis 7 sinngemäß ...
§ 9 KraftStDV Grundsatz
... gelten, soweit in den §§ 10 bis 14 nichts anderes bestimmt ist, die §§ 3 bis 7 ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Artikel 1 V. v. 20.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 199 S. 2; zuletzt geändert durch Artikel 23 V. v. 11.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 411
§ 63 FZV Mitteilungen an die Finanzbehörden
... 31 Buchstabe a und b, Absatz 4 Nummer 2 Buchstabe b und Absatz 9 bezeichneten Daten sowie die in § 5 Absatz 2 Nummer 3 der Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung bezeichneten Daten; 2. bei der Zuteilung eines roten Kennzeichens die nach § 57 ... (3) Die in den Absätzen 1 und 2 genannten Daten sind nach Maßgabe des § 5 Absatz 3 der Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung elektronisch zu übermitteln. Die elektronische Übermittlung der Daten hat ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zum Neuerlass der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften
V. v. 20.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 199
Artikel 3 FZVNEV Änderung der Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung
... Angabe „§ 46" durch die Angabe „§ 75" ersetzt. 2. In § 5 Absatz 2 Nummer 2 wird die Angabe „§ 36 Absatz 1" durch die Angabe „§ 63 Absatz 1" ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
V. v. 03.02.2011 BGBl. I S. 139; aufgehoben durch Artikel 13 V. v. 20.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 199
§ 36 FZV Mitteilungen an die für die Kraftfahrzeugsteuerverwaltung zuständigen Behörden (vom 01.01.2018)
... Buchstabe f, Nummer 26 Buchstabe a und b, Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe b und Absatz 8 sowie die in § 5 Absatz 2 Nummer 3 der Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung bezeichneten Daten; 2. bei Zuteilung von roten Kennzeichen die nach § 30 Absatz 2 ... (3) Die in den Absätzen 1 und 2 genannten Daten sind nach Maßgabe des § 5 Absatz 3 der Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung grundsätzlich elektronisch zu übermitteln. Die elektronische Übermittlung ...


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