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Zitierungen von § 57 ZAG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 57 ZAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ZAG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 10 ZAG Erlaubnis für das Erbringen von Zahlungsdiensten; Verordnungsermächtigung (vom 30.12.2024)
... von Einlagen handelt; 2. der Betrieb von Zahlungssystemen nach Maßgabe des § 57 ; 3. Geschäftstätigkeiten, die nicht in der Erbringung von Zahlungsdiensten ...
§ 11 ZAG Erlaubnis für das Betreiben von E-Geld-Geschäften; Verordnungsermächtigung (vom 30.12.2024)
... im Zusammenhang stehen; 4. der Betrieb von Zahlungssystemen nach Maßgabe des § 57 ; 5. andere Geschäftstätigkeiten als die Ausgabe von E-Geld im Rahmen der ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz für dringliche Änderungen im Finanzmarkt- und Steuerbereich
G. v. 28.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 69
Artikel 11 FiMauStRÄndG Änderung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes
... wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu § 57 folgende Angabe eingefügt: „§ 57a Voraussetzungen für die ... in der Verordnung (EU) 2015/751 enthaltenden Pflichten durch die Institute." 10. § 57 Absatz 3 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für ... Unternehmensgruppe angehörenden Zahlungsdienstleistern bestehen." 11. Nach § 57 wird folgender § 57a eingefügt: „§ 57a Voraussetzungen für ...