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Zitierungen von § 26 PflBG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 26 PflBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
PflBG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 7 PflBG Durchführung der praktischen Ausbildung (vom 16.12.2023)
... Ausbildung eingerichtet wird. Die Ombudsstelle kann bei der zuständigen Stelle nach § 26 Absatz 4 eingerichtet ...
§ 26 PflBG Grundsätze der Finanzierung (vom 01.01.2024)
... Kosten der Pflegeausbildung nach den Teilen 2 und 5 durch Ausgleichsfonds nach Maßgabe von § 26 Absatz 2 bis § 36 finanziert. (2) Die Ausgleichsfonds werden auf Landesebene organisiert ...
§ 33 PflBG Aufbringung des Finanzierungsbedarfs; Verordnungsermächtigung (vom 01.01.2024)
... ermittelte Finanzierungsbedarf wird durch die Erhebung von Umlagebeträgen und Zahlungen nach § 26 Absatz 3 nach folgenden Anteilen aufgebracht: 1. 57,2380 Prozent durch Einrichtungen nach § ...
§ 39a PflBG Finanzierung der hochschulischen Pflegeausbildung (vom 01.01.2024)
... (3) Die Finanzierung durch Ausgleichsfonds erfolgt in entsprechender Anwendung von § 26 Absatz 2 bis 7 sowie der §§ 28 bis 36. An die Stelle der Mehrkosten der ...
§ 55 PflBG Statistik; Verordnungsermächtigung (vom 01.01.2024)
... des Bundesrates jährliche Erhebungen über die bei der zuständigen Stelle nach § 26 Absatz 4 zur Erfüllung der Aufgaben nach Teil 2 Abschnitt 3, auch in Verbindung mit § 39a Absatz ...
§ 62 PflBG Überprüfung der Vorschriften über die Berufsabschlüsse in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sowie in der Altenpflege
... zur Anpassung des Gesetzes enthalten. (2) Die zuständigen Stellen nach § 26 Absatz 4 erheben für jedes Ausbildungsjahr zum Zweck der Evaluierung nach Absatz 1 die folgenden ...
Zitat in folgenden Normen
Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV)
V. v. 02.10.2018 BGBl. I S. 1622; zuletzt geändert durch Artikel 3a G. v. 12.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 359
§ 27a PflAFinV Datenverarbeitung nach § 62 des Pflegeberufegesetzes (vom 16.12.2023)
... zuständigen Stellen nach § 26 Absatz 4 des Pflegeberufegesetzes erheben die Angaben nach § 62 Absatz 2 des Pflegeberufegesetzes zum Zweck der Evaluierung ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Pflegeberufereformgesetz (PflBRefG)
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2581
Artikel 15 PflBRefG Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... treten die Artikel 1a, 1b und 2 Nummer 3 in Kraft. (2) In Artikel 1 treten die §§ 26 bis 36 und 66 am 1. Januar 2019 in Kraft, gleichzeitig tritt Artikel 6 in Kraft. (3) ...
Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG)
G. v. 12.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 359
Artikel 1 PflStudStG Änderung des Pflegeberufegesetzes
... nach Teil 3 dieses Gesetzes in der am 31. Dezember 2023 geltenden Fassung". 2. In § 26 Absatz 1 wird die Angabe „Teil 2" durch die Wörter „den Teilen 2 und 5" ... (3) Die Finanzierung durch Ausgleichsfonds erfolgt in entsprechender Anwendung von § 26 Absatz 2 bis 7 sowie der §§ 28 bis 36. An die Stelle der Mehrkosten der Ausbildungsvergütung ...
Artikel 2 PflStudStG Weitere Änderung des Pflegeberufegesetzes
... a) In dem Wortlaut werden die Wörter „bei der zuständigen Stelle nach § 26 Absatz 4" gestrichen. b) Folgender Satz wird angefügt: ... wird angefügt: „Die Ombudsstelle kann bei der zuständigen Stelle nach § 26 Absatz 4 eingerichtet werden." 4. In § 10 Absatz 2 Satz 1 werden nach dem Wort ...
Artikel 3 PflStudStG Änderung der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung
... nach § 62 des Pflegeberufegesetzes Die zuständigen Stellen nach § 26 Absatz 4 des Pflegeberufegesetzes erheben die Angaben nach § 62 Absatz 2 des Pflegeberufegesetzes zum Zweck der Evaluierung ...
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