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Zitierungen von § 39 PflBG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 39 PflBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
PflBG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 56 PflBG Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, Finanzierung; Verordnungsermächtigungen (vom 01.01.2024)
... mit § 58 Absatz 3 und § 59 Absatz 1, einschließlich der Prüfung nach § 39 , auch in Verbindung mit § 37 Absatz 5, hierzu zählen insbesondere jeweils die konkrete ...
Zitat in folgenden Normen
Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung (PflAPrV)
V. v. 02.10.2018 BGBl. I S. 1572; zuletzt geändert durch Artikel 4 V. v. 21.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 360
§ 32 PflAPrV Modulprüfungen und staatliche Prüfung zur Erlangung der Berufszulassung (vom 01.01.2024)
... der staatlichen Prüfung zur Erlangung der Berufszulassung sind die Kompetenzen nach § 39 Absatz 2 Satz 1 des Pflegeberufegesetzes . Im schriftlichen und mündlichen Teil der Prüfung hat die zu prüfende ... die Module des Studiengangs fest, in denen die Überprüfung der Kompetenzen nach § 39 Absatz 2 Satz 1 des Pflegeberufegesetzes erfolgt, sowie die Art der jeweiligen Modulprüfung nach Maßgabe der §§ 35 bis ...
§ 33 PflAPrV Prüfungsausschuss (vom 01.01.2025)
... der für die ordnungsgemäße Durchführung der Modulprüfungen nach § 39 Absatz 2 Satz 1 des Pflegeberufegesetzes zuständig ist. Er besteht mindestens aus folgenden Mitgliedern: 1. einer ...
Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung (PflAFinV)
V. v. 02.10.2018 BGBl. I S. 1622; zuletzt geändert durch Artikel 3a G. v. 12.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 359
§ 22 PflAFinV Erhebungsmerkmale (vom 01.01.2025)
... Abschluss nach § 58 Absatz 2 des Pflegeberufegesetzes oder Abschluss nach § 39 Absatz 1 des Pflegeberufegesetzes, jeweils einschließlich der Angabe, inwieweit der Abschluss eine ...
Anlage 2 PflAFinV (zu § 5 Absatz 1 Nummer 1) Erforderliche Angaben zur Festsetzung der Ausbildungsbudgets (vom 01.01.2025)
... Abschluss nach § 58 Absatz 2 des Pflegeberufegesetzes oder Abschluss nach § 39 Absatz 1 des Pflegeberufegesetzes, jeweils einschließlich der Angabe, inwieweit der Abschluss eine ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG)
G. v. 12.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 359
Artikel 1 PflStudStG Änderung des Pflegeberufegesetzes
... Ausbildungsvertrag zur hochschulischen Pflegeausbildung". b) Nach der Angabe zu § 39 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 39a Finanzierung der ... des Trägers des praktischen Teils der hochschulischen Pflegeausbildung." 11. § 39 Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Die Überprüfung der Kompetenzen nach § ... 14 erfolgt nach Absatz 1 Satz 2 im Rahmen von Modulprüfungen." 12. Nach § 39 wird folgender § 39a eingefügt: „§ 39a Finanzierung der ...
Artikel 2 PflStudStG Weitere Änderung des Pflegeberufegesetzes
... mit § 58 Absatz 3 und § 59 Absatz 1, einschließlich der Prüfung nach § 39 , auch in Verbindung mit § 37 Absatz 5, hierzu zählen insbesondere jeweils die konkrete ...
Artikel 3 PflStudStG Änderung der Pflegeberufe-Ausbildungsfinanzierungsverordnung
... Abschluss nach § 58 Absatz 2 des Pflegeberufegesetzes oder Abschluss nach § 39 Absatz 1 des Pflegeberufegesetzes , jeweils einschließlich der Angabe, inwieweit der Abschluss eine zusätzliche Ausbildung ... Abschluss nach § 58 Absatz 2 des Pflegeberufegesetzes oder Abschluss nach § 39 Absatz 1 des Pflegeberufegesetzes , jeweils einschließlich der Angabe, inwieweit der Abschluss eine zusätzliche Ausbildung ...
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