Zitierungen von § 66c PflBG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 66c PflBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PflBG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG)
G. v. 12.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 359
Artikel 1 PflStudStG Änderung des Pflegeberufegesetzes
... nach Teil 3 dieses Gesetzes in der am 31. Dezember 2023 geltenden Fassung § 66c Überleitung von begonnenen hochschulischen Pflegeausbildungen nach Teil 3 dieses Gesetzes in ... eingefügt. 15. Nach § 66a werden die folgenden §§ 66b und 66c eingefügt: „§ 66b Übergangsvorschriften und Zahlung einer ... stattfindet, werden im Finanzierungsverfahren nach § 39a berücksichtigt. § 66c Überleitung von begonnenen hochschulischen Pflegeausbildungen nach Teil 3 dieses Gesetzes in ...
Artikel 2a PflStudStG Weitere Änderung des Pflegeberufegesetzes zum 1. Januar 2025
...  1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu § 66c wird wie folgt gefasst: „§ 66c Übergangsvorschrift für begonnene ... geändert: a) Die Angabe zu § 66c wird wie folgt gefasst: „ § 66c Übergangsvorschrift für begonnene hochschulische Pflegeausbildungen nach Teil 3 dieses ... Gesetzes in der am 31. Dezember 2024 geltenden Fassung". b) Nach der Angabe zu § 66c werden die folgenden Angaben eingefügt: „§ 66d Überleitung von ... Bearbeitung und einer am zu pflegenden Menschen ausgerichteten Pflege ergeben." 3. § 66c wird wie folgt gefasst: „§ 66c Übergangsvorschrift für begonnene ... Pflege ergeben." 3. § 66c wird wie folgt gefasst: „ § 66c Übergangsvorschrift für begonnene hochschulische Pflegeausbildungen nach Teil 3 dieses ... kann bis zum 31. Dezember 2029 auf dieser Grundlage abgeschlossen werden." 4. Nach § 66c werden die folgenden §§ 66d und 66e eingefügt: „§ 66d ...


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