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Artikel 1 - Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung (16. AufenthVÄndV k.a.Abk.)
Artikel 1 Änderung der Aufenthaltsverordnung
Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 26. Juli 2017 AufenthV Anlage B, Anlage D14, Anlage D14a
Die Aufenthaltsverordnung vom 25. November 2004 (BGBl. I S. 2945), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Juli 2017 (BGBl. I S. 2350) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- Anlage B wird wie folgt geändert:
- a)
- In Nummer 2 wird das Wort „Kenia," gestrichen.
- b)
- In Nummer 6 wird nach dem Wort „Gabun," das Wort „Kuwait," eingefügt.
- c)
- In Nummer 7 wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt und das Wort „Oman." eingefügt.
- d)
- Folgende Nummer 8 wird angefügt:
- „8.
- Inhaber biometrischer Spezialpässe von Kuwait."
- 2.
- In Anlage D14 werden nach dem Muster für das Klebeetikett für die Erlaubnis zum „Daueraufenthalt-EG" folgende Muster für Klebeetiketten eingefügt:
„
". - 3.
- Der Anlage D14a werden folgende Muster für Dokumente mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium nach § 78 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes angefügt:
„
".
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Zitierungen von Artikel 1 Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 16. AufenthVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
16. AufenthVÄndV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration
V. v. 01.08.2017 BGBl. I S. 3066
Artikel 1 AufenthVuaÄndV Änderung der Aufenthaltsverordnung
... Aufenthaltsverordnung vom 25. November 2004 (BGBl. I S. 2945), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 14. Juli 2017 (BGBl. I S. 2650 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Die Inhaltsübersicht ...
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