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Artikel 1 - Gesetz zu dem Abkommen vom 12. Januar 2017 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Moldau über Soziale Sicherheit (MolSozSichAbkG k.a.Abk.)

Artikel 1



Dem in Chișinău am 12. Januar 2017 unterzeichneten Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Moldau über Soziale Sicherheit wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.