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Gesetz zu dem Abkommen vom 12. Januar 2017 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Moldau über Soziale Sicherheit (MolSozSichAbkG k.a.Abk.)


Eingangsformel



Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:


Artikel 1



Dem in Chișinău am 12. Januar 2017 unterzeichneten Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Moldau über Soziale Sicherheit wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.


Artikel 2



Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die zur Durchführung des Abkommens erforderlichen innerstaatlichen Regelungen zu treffen. Dabei können zur Anwendung und Durchführung des Abkommens insbesondere über folgende Gegenstände Regelungen getroffen werden:

1.
Aufklärungs-, Anzeige- und Mitteilungspflichten sowie das Bereitstellen von Beweismitteln zwischen den mit der Durchführung des Abkommens befassten Stellen sowie zwischen diesen und den betroffenen Personen,

2.
das Ausstellen, die Vorlage und die Übermittlung von Bescheinigungen sowie die Verwendung von Vordrucken,

3.
die Zuständigkeit der Versicherungsträger oder anderer im Abkommen genannter Stellen und Behörden.


Artikel 3



(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 26 Absatz 2 in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.


---
*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 27. Juli 2017.


Schlussformel



Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.

Der Bundespräsident

Steinmeier

Die Bundeskanzlerin

Dr. Angela Merkel

Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales

Andrea Nahles

Der Bundesminister des Auswärtigen

Sigmar Gabriel


Anhang Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Moldau über Soziale Sicherheit / Acord între Republica Federală Germania și Republica Moldova privind securitatea socială



(gesamter Text siehe BGBl. 2017 II S. 1107 - 1118)


Anhang Schlussprotokoll zum Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Moldau über Soziale Sicherheit / Protocol final la Acordul între Republica Federală Germania și Republica Moldova privind securitatea socială



(gesamter Text siehe BGBl. 2017 II S. 1119 - 1122)