Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 4 BerVersV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 BerVersV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BerVersV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 BerVersV Umfang der Berichterstattung
...  1. Bilanz und Gewinn- und Verlust-Rechnungen mit dem Inhalt nach den §§ 2 bis 7 innerhalb der Fristen des § 8 Absatz 1, 2, 3 Satz 1 oder Absatz 4, 2. ...
§ 6 BerVersV Gesonderte Gewinn- und Verlust-Rechnungen der Rückversicherungsunternehmen
... soweit ihre Aufstellung nach dem betriebenen Versicherungsgeschäft ausscheidet. § 4 Absatz 2 gilt ...
§ 8 BerVersV Einzelheiten der Formblatteinreichung einschließlich einzuhaltender Fristen
... Die Formblätter 100 und 200 gemäß den §§ 2 bis 7 sind der Bundesanstalt in jeweils doppelter Ausfertigung spätestens fünf Monate ...
§ 22 BerVersV Anzuwendende Vorschriften
... „Sonstige Schadenversicherung" und für jeden Versicherungszweig, der in § 4 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b genannt ist und 1. gebuchte Bruttobeiträge von mehr als 125.000 Euro aufweist ... größten Versicherungszweigen des Unternehmens zählt. § 4 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 Satz 2 gilt ...
Anlage 2 BerVersV (zu § 24) Anwendung der Formblätter und Nachweisungen (vom 01.01.2018)
... Erläuterungen nach den Formblättern und Nachweisungen gemäß den §§ 2 bis 14, 19 und 22 sind entweder elektronisch oder auf Papierformularen einzureichen. 2. ... § 4 Abs. 1 Nr. 1a das gesamte selbst abg. VG ... § 4 Abs. 1 Nr. 1b die genannten Versiche- rungszweige des selbst abg. VG ... 19, 20, 24, 25, 28   00   § 4 Abs. 1 Nr. 1c die selbst abg. Kraftfahrt- Versicherungsarten ... und 055     00   § 4 Abs. 1 Nr. 1d das gesamte über- nommene VG ... § 4 Abs. 1 Nr. 1e die Versicherungszweige des übernommenen VG, auf die verwiesen wird ... 19, 20, 24, 25, 28   00   § 4 Abs. 1 Nr. 2 die Sonstige Schaden- versicherung 1 4 ... § 4 Abs. 1 Nr. 3a das gesamte inländische selbst abg. VG ... § 4 Abs. 1 Nr. 3b das gesamte ausländi- sche selbst abg. VG ... § 4 Abs. 1 Nr. 3c das durch eine Nieder- lassung selbst abg. VG pro Land ... bis 48, 51 bis 63   § 4 Abs. 1 Nr. 3d das übernommene inländische VG ... § 4 Abs. 1 Nr. 3e das übernommene ausländische VG ... § 4 Abs. 1 Nr. 3f die selbst abg. Unfall- versicherungen mit Beitragsrückgewähr ...
 
Zitat in folgenden Normen

Mindestzuführungsverordnung (MindZV)
V. v. 18.04.2016 BGBl. I S. 831; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 07.07.2020 BGBl. I S. 1688
§ 7 MindZV Risikoergebnis (vom 01.08.2017)
... 1 bei Pensionskassen. Alt- und Neubestand werden dabei getrennt betrachtet (in der in § 4 Absatz 1 genannten Nachweisung der Versicherungsberichterstattungs-Verordnung jeweils Spalte 03 und 02). ...
§ 8 MindZV Übriges Ergebnis (vom 01.08.2017)
... 1 bei Pensionskassen. Alt- und Neubestand werden dabei getrennt betrachtet (in der in § 4 Absatz 1 genannten Nachweisung der Versicherungsberichterstattungs-Verordnung jeweils Spalte 03 und 02). ...