Zitierungen von § 19 BerVersV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 19 BerVersV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BerVersV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 20 BerVersV Frist für die Einreichung (vom 17.12.2024)
... vierteljährlichen Zwischenberichte gemäß § 19 sind der Bundesanstalt spätestens bis zum Ende des Monats einzureichen, der auf das jeweilige ...
§ 24a BerVersV Elektronische Einreichung (vom 17.12.2024)
... interne jährliche Bericht nach § 1 und der interne vierteljährliche Bericht nach § 19 sind der Bundesanstalt in elektronischer Form zu übermitteln. (2) Die ...
§ 25 BerVersV Ordnungswidrigkeiten
... nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorlegt oder 2. entgegen § 19 Absatz 1 Satz 1 eine Angabe nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig ...
§ 27 BerVersV Übergangsvorschriften (vom 17.12.2024)
... 2015 begonnen hat, und 2. auf den internen vierteljährlichen Zwischenbericht nach § 19 für das Berichtsvierteljahr, das nach dem 31. Dezember 2016 beginnt. (2) Auf den ...
Anlage 3 BerVersV (zu § 1 Absatz 2 und § 19 Absatz 2) Formulare (vom 17.12.2024)
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Siebte Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz
V. v. 11.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 414
Artikel 1 7. VAGVÄndV Änderung der Versicherungsberichterstattungs-Verordnung
... Nummer 3 werden die Wörter „in einfacher Ausfertigung" gestrichen. 20. § 19 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt geändert: ... interne jährliche Bericht nach § 1 und der interne vierteljährliche Bericht nach § 19 sind der Bundesanstalt in elektronischer Form zu übermitteln. (2) Die ... 3 zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung. 30. Die Anlage 3 (zu § 1 Absatz 2 und § 19 Absatz 2 ) erhält die aus dem Anhang 4 zu dieser Verordnung ersichtliche ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed