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Artikel 18 - Gesetz zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften (FANeuReG k.a.Abk.)

G. v. 14.08.2017 BGBl. I S. 3122 (Nr. 57); zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 17.12.2018 BGBl. I S. 2522
Geltung ab 18.08.2017, abweichend siehe Artikel 25
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Artikel 18 (aufgehoben)






 
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Frühere Fassungen von Artikel 18 Gesetz zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2018 (06.12.2018)Artikel 8 Gesetz zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich
vom 29.11.2018 BGBl. I S. 2237

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Artikel 18 Gesetz zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 18 FANeuReG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FANeuReG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 25 FANeuReG Inkrafttreten
... 1 und 2 des Fernstraßen-Bundesamt-Errichtungsgesetzes sowie 2. die Artikel 17 bis ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich
G. v. 29.11.2018 BGBl. I S. 2237
Artikel 7 FStrGuaÄndG Änderung des Gesetzes über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Bundesautobahnen und sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs
... Teil III, Gliederungsnummer 911-1-5, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 18 des Gesetzes vom 14. August 2017 (BGBl. I S. 3122 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: a) § 6 wird wie folgt ...
Artikel 8 FStrGuaÄndG Änderung des Gesetzes zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften
... 2017 (BGBl. I S. 3122) wird wie folgt geändert: 1. Artikel 18 wird aufgehoben. 2. Artikel 20 ...