interne Verweise§ 4 GfwtDBwVDV Dauer des Vorbereitungsdienstes ... Der Vorbereitungsdienst nach § 3 Nummer 1 dauert in der Regel 18 Monate, mindestens aber zwölf Monate. (2) Der ... Regel 18 Monate, mindestens aber zwölf Monate. (2) Der Vorbereitungsdienst nach § 3 Nummer 2 dauert in der Regel 42 Monate. (3) Die Dauer des Vorbereitungsdienstes kann ...
§ 15d GfwtDBwVDV Einstellung in den Vorbereitungsdienst (vom 04.04.2019) ... kann eingestellt werden, wer 1. bei einem Vorbereitungsdienst a) nach § 3 Nummer 1 einen Bachelorabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss in einer ingenieurwissenschaftlichen ... oder naturwissenschaftlichen Studienrichtung besitzt oder b) nach § 3 Nummer 2 aa) über eine Hochschulzugangsberechtigung verfügt, die am Sitz der ... erfüllt. In den Fällen, in denen der Vorbereitungsdienst nach § 3 Nummer 2 durchgeführt wird und für die Bewerberin oder den Bewerber von der kooperierenden ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Änderung der Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst in der Bundeswehr
V. v. 18.03.2019 BGBl. I S. 406
Artikel 1 GfwtDBwVDVÄndV Änderung der Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst in der Bundeswehr ... Trainierbarkeit. (2) Im Auswahlverfahren für den Vorbereitungsdienst nach § 3 Nummer 2 ist im Rahmen der Feststellung der Fachkompetenz Eignung für einen ... kann eingestellt werden, wer 1. bei einem Vorbereitungsdienst a) nach § 3 Nummer 1 einen Bachelorabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss in einer ingenieurwissenschaftlichen ... oder naturwissenschaftlichen Studienrichtung besitzt oder b) nach § 3 Nummer 2 aa) über eine Hochschulzugangsberechtigung verfügt, die am Sitz der ... der Bundeswehr erfüllt. In den Fällen, in denen der Vorbereitungsdienst nach § 3 Nummer 2 durchgeführt wird und für die Bewerberin oder den Bewerber von der kooperierenden ...
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