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Zitierungen von § 51 GfwtDBwVDV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 51 GfwtDBwVDV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GfwtDBwVDV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 40 GfwtDBwVDV Durchführung der schriftlichen Prüfung
... Anwärterinnen oder Anwärter verspätet zu einer Klausur und wird nicht nach § 51 verfahren, so gilt die versäumte Zeit als Bearbeitungszeit. (4) Die ...
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