Änderung § 1 NSGSylV vom 10.12.2024

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§ 1 NSGSylV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 10.12.2024 geltenden Fassung
§ 1 NSGSylV n.F. (neue Fassung)
in der am 10.12.2024 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 04.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 397
 

(Textabschnitt unverändert)

§ 1 Erklärung zum Naturschutzgebiet


1 Das in § 2 näher bezeichnete Meeresgebiet im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels wird zum Naturschutzgebiet erklärt. 2 Das Naturschutzgebiet erhält die Bezeichnung 'Sylter Außenriff - Östliche Deutsche Bucht'. 3 Es ist Teil des zusammenhängenden europäischen ökologischen Netzes 'Natura 2000' und vereint die Gebiete

1. 'Sylter Außenriff', als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung nach der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206 vom 22.7.1992, S. 7), die zuletzt durch die Richtlinie 2013/17/EU (ABl. L 158 vom 10.6.2013, S. 193) geändert worden ist, registriert,

(Text alte Fassung)

2. 'Östliche Deutsche Bucht', als Europäisches Vogelschutzgebiet nach Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe a der Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (ABl. L 20 vom 26.1.2010, S. 7), die durch die Richtlinie 2013/17/EU (ABl. L 158 vom 10.6.2013, S. 193) geändert worden ist, registriert.

(Text neue Fassung)

2. 'Östliche Deutsche Bucht', als Europäisches Vogelschutzgebiet nach Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe a der Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (ABl. L 20 vom 26.1.2010, S. 7), die durch die Richtlinie 2013/17/EU (ABl. L 158 vom 10.6.2013, S. 193) geändert worden ist, registriert sowie

3. 'Zentrale Deutsche Bucht nordwestlich der Insel Helgoland', als Ausgleichsmaßnahme nach Artikel 6 Absatz 4 Satz 1 der Richtlinie 92/43/EWG und § 34 Absatz 5 Satz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes für mögliche erhebliche Beeinträchtigungen des Gebietes 'Östliche Deutsche Bucht' durch den Offshore-Windpark 'Butendiek'.


 



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