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Änderung Anlage 2 NSGSylV vom 10.12.2024

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Anlage 2 NSGSylV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 10.12.2024 geltenden Fassung
Anlage 2 NSGSylV n.F. (neue Fassung)
in der am 10.12.2024 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 04.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 397
 

(Text alte Fassung) nächste Änderung

Anlage 2 (zu § 2 Absatz 6) Übersichtskarte des Naturschutzgebietes 2)


(Text neue Fassung)

Anlage 2 (zu § 2 Absatz 6) Übersichtskarte Naturschutzgebiet "Sylter Außenriff - Östliche Deutsche Bucht"


vorherige Änderung

Karte veröffentlicht als Anlageband zu BGBl. I 2017 Nr. 63


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2) Die Anlage 2 wird als Anlageband zu dieser Ausgabe des Bundesgesetzblatts ausgegeben. Innerhalb des Abonnements werden Anlagebände auf Anforderung gemäß den Bezugsbedingungen des Verlags übersandt. Außerhalb des Abonnements erfolgt die Lieferung gegen Kostenerstattung.




Karte (BGBl. 2024 I Nr. 397 S. 5)