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Artikel 1 - Erste Verordnung zur Änderung der Technische Hilfsstoff-Verordnung (1. THVÄndV k.a.Abk.)

Artikel 1 Änderung der Technische Hilfsstoff-Verordnung


Artikel 1 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 7. Oktober 2017 ElmV § 1, § 2, § 2a, § 5, § 6, § 6a, § 7, § 8, § 9, Anlage 2, Anlage 5, § 3

Die Technische Hilfsstoff-Verordnung vom 8. November 1991 (BGBl. I S. 2100), die zuletzt durch Artikel 4 der Verordnung vom 13. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2720) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Die Überschrift dieser Verordnung wird wie folgt gefasst:

„Verordnung über die Verwendung von Extraktionslösungsmitteln bei der Herstellung von Lebensmitteln (Extraktionslösungsmittelverordnung - ElmV)".

2.
§ 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 2 werden die Wörter „Zusatzstoffen, naturidentischen Aromastoffen und Vitaminen" durch die Wörter „Lebensmittelzusatzstoffen, Vitaminen und sonstigen Stoffen, die Lebensmitteln zu ernährungsphysiologischen Zwecken zugesetzt werden" ersetzt.

b)
Absatz 3 wird aufgehoben.

3.
§ 2 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 wird wie folgt gefasst:

„(1) Stoffe im Sinne des Artikels 3 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über Lebensmittelzusatzstoffe (ABl. L 354 vom 31.12.2008, S. 16) in der jeweils geltenden Fassung, die als Extraktionslösungsmittel verwendet werden, werden den Lebensmittelzusatzstoffen gleichgestellt."

b)
In Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe b werden die Wörter „Trinkwasser, dem Zusatzstoffe" durch die Wörter „Wasser, dem Lebensmittelzusatzstoffe" ersetzt.

c)
In Absatz 3 wird das Wort „Trinkwasser" durch das Wort „Wasser" ersetzt.

4.
§ 2a wird aufgehoben.

5.
§ 3 wird wie folgt geändert:

a)
Die Absatzbezeichnung „(1)" wird gestrichen.

b)
Absatz 2 wird aufgehoben.

6.
Die §§ 6 und 7 werden die §§ 5 und 6.

7.
§ 6 wird wie folgt geändert:

a)
Die Absätze 2 bis 4 werden die Absätze 1 bis 3.

b)
In Absatz 1 wird die Angabe „§ 3 Abs. 1" durch die Angabe „§ 3" ersetzt und es werden die Wörter „oder entgegen § 3 Abs. 2 Stoffe der Anlage 5" gestrichen.

c)
In Absatz 2 wird die Angabe „Absatz 2" durch die Angabe „Absatz 1" ersetzt.

d)
In Absatz 3 Nummer 2 wird die Angabe „§ 6 Abs. 1" durch die Angabe „§ 5 Absatz 1" ersetzt.

8.
§ 8 wird aufgehoben.

9.
§ 9 wird § 7.

10.
Anlage 2 wird wie folgt geändert:

a)
Nummer 7 wird wie folgt gefasst:

„7. Dimethylether Herstellung von entfetteten
Proteinerzeugnissen, ein-
schließlich Gelatine3
0,009 mg/kg in entfetteten
tierischen Proteinerzeug-
nissen, einschließlich Gelatine
Herstellung von Kollagen4 und
Kollagenderivaten, ausgenom-
men Gelatine
3 mg/kg in Kollagen und
Kollagenderivaten, ausgenom-
men Gelatine".


 
b)
Nach der Fußnote 2 werden folgende Fußnoten angefügt:

3
Erzeugnis im Sinne des Artikels 2 Nummer 3 in Verbindung mit Anhang I Nummer 7.7. der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs (ABl. L 139 vom 30.4.2004, S. 55).

4
Erzeugnis im Sinne des Artikels 2 Nummer 3 in Verbindung mit Anhang I Nummer 7.8. der Verordnung (EG) Nr. 853/2004."

11.
Anlage 5 wird aufgehoben.



 

Zitierungen von Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Technische Hilfsstoff-Verordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 1. THVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 1. THVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Eingangsformel 1. THVÄndV 1)
... mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie: --- 1) Artikel 1 Nummer 10 dieser Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/1855 der Kommission vom 19. Oktober ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung der Extraktionslösungsmittelverordnung
B. v. 07.03.2018 BGBl. I S. 366
Bekanntmachung ElmVNB
... vom 13. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2720), 15. den am 7. Oktober 2017 in Kraft getretenen Artikel 1 der eingangs genannten Verordnung. (gesamter Text und frühere Fassungen siehe ...