Eingangsformel - Rahmenbeschluss-Geldsanktionen-E-Rechtsverkehrs-und-Aktenführungsverordnung (RbGeldERAV)

V. v. 18.10.2017 BGBl. I S. 3582 (Nr. 69); zuletzt geändert durch Artikel 17 G. v. 07.07.2021 BGBl. I S. 2363
Geltung ab 24.10.2017; FNA: 319-87-1 Zwischenstaatliche Rechtshilfe
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Eingangsformel 1)



Auf Grund des § 77b des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen, der durch Artikel 163 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz:


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1)
Notifiziert gemäß der Richtlinie (EU) 2015/1535 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. September 2015 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. L 241 vom 17.9.2015, S. 1).



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