Zitierungen von § 11 ERVV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 11 ERVV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ERVV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 12 ERVV Änderung von Angaben und Löschung des Postfachs (vom 01.01.2022)
... seiner Daten hat der Postfachinhaber unverzüglich die Anpassung seines Postfachs bei der nach § 11 Absatz 1 bestimmten Stelle zu veranlassen. Das betrifft insbesondere die Änderung seines ...
§ 13 ERVV Elektronische Kommunikation über den Postfach- und Versanddienst eines Nutzerkontos (vom 17.07.2024)
... Identität des Nutzers des Postfach- und Versanddienstes durch ein Identifizierungsmittel nach § 11 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 oder 2 oder für Nutzer des Organisationskontos im Sinne des § 2 Absatz 5 Satz 4 des ... des Postfach- und Versanddienstes sich beim Versand eines elektronischen Dokuments entsprechend § 11 Absatz 3 authentisiert und 4. feststellbar ist, dass das elektronische Dokument von dem Nutzer ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 05.10.2021 BGBl. I S. 4607
Artikel 6 ERVAG Änderung der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung
... eine Verwechslung mit der übergeordneten Organisationseinheit ausgeschlossen ist. § 11 Identifizierung und Authentisierung des Postfachinhabers (1) Die Länder oder ... seiner Daten hat der Postfachinhaber unverzüglich die Anpassung seines Postfachs bei der nach § 11 Absatz 1 bestimmten Stelle zu veranlassen. Das betrifft insbesondere die Änderung seines Namens oder ... Identität des Nutzers des Postfach- und Versanddienstes durch ein Identifizierungsmittel nach § 11 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 oder 2 festgestellt ist, 3. der Nutzer des Postfach- und Versanddienstes sich beim Versand ... des Postfach- und Versanddienstes sich beim Versand eines elektronischen Dokuments entsprechend § 11 Absatz 3 authentisiert und 4. feststellbar ist, dass das elektronische Dokument von dem Nutzer ... 3" durch die Wörter „Kapitel 2 bis 4" ersetzt. 8. Der bisherige § 11 wird § 15. 9. Das bisherige Kapitel 5 wird ...

Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz
G. v. 12.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 234
Artikel 43 JusWeDigG Änderung der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung
... elektronischer Steuerberaterpostfächer" eingefügt. 3. In § 11 Absatz 3 Nummer 3 werden die Wörter „, das über Dienste validierbar ist, die über das Internet ... wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Nummer 2 werden nach den Wörtern „ § 11 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 oder 2" die Wörter „oder für Nutzer des Organisationskontos im Sinne des ...


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