Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Abschnitt 3 - E-Commerce-Kaufleute-Ausbildungsverordnung (EComKflAusbV)

V. v. 13.12.2017 BGBl. I S. 3926 (Nr. 78)
Geltung ab 01.08.2018; FNA: 806-22-1-119 Berufliche Bildung

Abschnitt 3 Schlussvorschrift

§ 16 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am 1. August 2018 in Kraft.


Schlussformel



Die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie

In Vertretung Rainer Baake


Anlage (zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kaufmann im E-Commerce und zur Kauffrau im E-Commerce



Abschnitt A: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Lfd.
Nr.
Teil des
Ausbildungsberufsbildes
Zu vermittelnde
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Zeitliche Richtwerte
in Wochen im
1. bis 15.
Monat
16. bis 36.
Monat
1234
1Online-Vertriebskanal
auswählen und einsetzen
(§ 4 Absatz 2 Nummer 1)
a) Online-Vertriebskanäle nach Leistungsumfang, Leis-
tungsfähigkeit, Einsatzbereichen und Wirtschaftlich-
keit unterscheiden und auswählen
b) Nutzerverhalten auswerten und Verbesserungsvor-
schläge für den Online-Vertrieb ableiten
c) Prozessabläufe analysieren und Konzept für anwen-
derfreundliche Benutzeroberfläche weiterentwickeln
d) rechtliche Regelungen und betriebliche Vorgaben,
insbesondere zu Informationspflichten, Wettbewerbs-
recht, Markenschutz, Urheberrecht und Datenschutz,
beim Einsatz des Online-Vertriebskanals einhalten
e) technische und organisatorische Voraussetzungen
und Rahmenbedingungen für den Einsatz neuer
Online-Vertriebskanäle im Zusammenhang mit unter-
schiedlichen Geschäftsmodellen einschätzen und
Maßnahmen ableiten
f) bei der Weiterentwicklung und Optimierung der Sys-
teme des Online-Vertriebs mit internen und externen
Dienstleistern kooperieren, Dienstleistungsumfang
definieren und Leistungserbringung kontrollieren
 16
2 Waren- oder Dienstleistungs-
sortiment mitgestalten und
online bewirtschaften
(§ 4 Absatz 2 Nummer 2)
a) Produktdaten zu Waren oder Dienstleistungen be-
schaffen, ergänzen und aufbereiten
b) Produkte kategorisieren, einstellen und verkaufs-
fördernd präsentieren
c) rechtliche Regelungen, insbesondere zu Informa-
tionspflichten, Wettbewerbsrecht, Markenschutz, Ur-
heberrecht und Datenschutz, bei der Gestaltung des
Sortiments einhalten
d) Serviceleistungen und Zusatzangebote im Online-
Vertriebssystem hinterlegen und Angebotsregeln
festlegen
e) Bezahlsysteme auswählen und einsetzen
16 
f) Potenziale anderer Vertriebskanäle beurteilen und
Möglichkeiten der Nutzung prüfen
g) Testmethoden zur laufenden Optimierung des Nut-
zungsprozesses einsetzen und Ergebnisse auswer-
ten
h) qualitätssichernde Maßnahmen anwenden
i) bei Preiskalkulationen mitwirken
j) Vorschläge für die kunden- und ertragsorientierte
Weiterentwicklung des Sortiments erarbeiten
 8
3Beschaffung unterstützen
(§ 4 Absatz 2 Nummer 3)
a) Nachfrage nach Waren oder Dienstleistungen im
Online-Vertriebskanal ermitteln und Schlussfolgerun-
gen für Beschaffung ableiten
b) für den Online-Vertrieb relevante Produktdaten fest-
legen und deren Bereitstellung sicherstellen
c) Waren- oder Datenfluss als Händler oder Vermittler
sicherstellen, Bestandsführung unterstützen,
Schwachstellen analysieren und Prozesse optimieren
d) Absatzzahlen für die Beschaffung aufbereiten
10 
4Vertragsanbahnung im
Online-Vertrieb gestalten
(§ 4 Absatz 2 Nummer 4)
a) Übersicht der ausgewählten Waren oder Dienst-
leistungen dem Kunden oder der Kundin bereitstellen
b) Kundendaten- und Zahlungsdatenerfassung benut-
zerfreundlich gestalten
c) Kundendaten und Zahlungsdaten erheben und im
System verarbeiten
d) Maßnahmen zur Verhinderung von Zahlungsausfällen
einsetzen
e) Bezahlverfahren kundenbezogen bereitstellen
f) Wege der Übermittlung und Bereitstellung von Waren
oder Dienstleistungen auswählen und dem Kunden
oder der Kundin anbieten
g) rechtliche Regelungen, insbesondere zum Daten-
schutz, zu allgemeinen Geschäftsbedingungen und
zum Fernabsatz, einhalten
h) Vertragsangebot des Kunden oder der Kundin erfas-
sen und Bedingungen der Vertragserfüllung prüfen
i) Auftragsdaten für den Kunden oder die Kundin ver-
ständlich darstellen und für nachfolgende Prozesse
bereitstellen
17 
5 Verträge aus dem Online-
Vertrieb abwickeln
(§ 4 Absatz 2 Nummer 5)
a) sicherstellen, dass der Kunde oder die Kundin über
das Zustandekommen des Vertrags informiert wird
b) bei Störungen der Datenübermittlung für die Ver-
tragserfüllung Maßnahmen ergreifen
4 
c) bei der Vertragserfüllung entstehende Störungen
bearbeiten und dabei die rechtlichen und betrieb-
lichen Vorgaben einhalten
d) waren- oder dienstleistungsbezogene Rückabwick-
lungsprozesse organisieren
 8
6Kundenkommunikation
gestalten
(§ 4 Absatz 2 Nummer 6)
a) Kommunikationskanäle auswählen, einsetzen und
die Auswahl auf Grundlage des Kundenverhaltens
anpassen
b) Kundenanliegen aufnehmen und bearbeiten
c) rechtliche Regelungen, insbesondere zum Daten-
schutz, bei der Kundenkommunikation und bei deren
Auswertung einhalten
d) Schnittstellen von Kommunikationskanälen berück-
sichtigen
e) Kommunikation zielgruppenorientiert, verkaufsför-
dernd und situationsgerecht gestalten, unter Berück-
sichtigung betrieblicher Vorgaben auswerten und
diese Auswertung bei der Gestaltung und Optimie-
rung des Sortiments berücksichtigen
 13
7Online-Marketing entwickeln
und umsetzen
(§ 4 Absatz 2 Nummer 7)
a) zielgruppen- und produktgruppengerechte Online-
Marketingmaßnahmen entwickeln und dabei ins-
besondere Neukundengewinnung, Bestandskunden-
bindung und Kundenreaktivierung berücksichtigen
b) Nutzungs- und Kundendaten zum Zweck der zielge-
richteten Werbeansprache über Online-Werbekanäle
erheben und verarbeiten sowie Handlungsvorschläge
entwickeln
c) Inhalt für verschiedene Online-Werbekanäle und
-formate auswählen und bereitstellen sowie Umset-
zungsvarianten testen und auswerten
d) Instrumente des Online-Marketings einsetzen, die
Erstellung und Ausspielung von Werbung organisie-
ren sowie die Platzierung der Online-Werbung prüfen
e) die Ausgestaltung der Kontaktstrecke von der Wer-
bung bis zum Kauf (Customer Journey) im Online-
Vertriebskanal planen und optimieren
f) den Werbeerfolg unter Kosten-Nutzen-Aspekten
messen und Maßnahmen ableiten
g) rechtliche Regelungen des Online-Marketings ein-
halten, insbesondere zu Informationspflichten, Wett-
bewerbsrecht, Markenschutz, Urheberrecht und
Datenschutz
h) Marketingmaßnahmen von Wettbewerbern beobach-
ten und auswerten sowie Verbesserungsvorschläge
für den Betrieb ableiten
 18
8Kaufmännische Steuerung
und Kontrolle nutzen
(§ 4 Absatz 2 Nummer 8)
a) Ergebnisse der Kosten-und-Leistungs-Rechnung
analysieren und Schlussfolgerungen ableiten
b) Informationen des externen Rechnungswesens für
Steuerungs- und Kontrollprozesse nutzen
c) betriebliche, insbesondere nutzungs- und sorti-
mentsbezogene Kennzahlen zum Online-Vertrieb
ermitteln und bewerten sowie Schlussfolgerungen
ableiten
d) Statistiken erstellen und auswerten
e) Kundenwertanalysen durchführen und Schlussfolge-
rungen ableiten
f) betriebliche Prozesse, insbesondere bei Online-Ver-
triebs- und Kommunikationskanälen sowie bei der
Vertragsabwicklung, analysieren, Schlussfolgerungen
ableiten, Maßnahmen vorschlagen und an deren
Umsetzung mitwirken
g) Kennzahlen der waren- oder dienstleistungsbezoge-
nen Reklamationen, Widerrufe, Rücktritte, Retouren
oder Stornierungen sowie daraus folgende Rück-
abwicklungen analysieren und Schlussfolgerungen
ableiten
 16


Abschnitt B: integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Lfd.
Nr.
Teil des
Ausbildungsberufsbildes
Zu vermittelnde
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Zeitliche Richtwerte
in Wochen im
1. bis 15.
Monat
16. bis 36.
Monat
1234
1Berufsbildung sowie arbeits-
und sozialrechtliche Vor-
schriften
(§ 4 Absatz 3 Nummer 1)
a) wesentliche Inhalte und Bestandteile des Ausbil-
dungsvertrages darstellen, Rechte und Pflichten aus
dem Ausbildungsvertrag feststellen und Aufgaben
der Beteiligten im dualen System beschreiben
b) den betrieblichen Ausbildungsplan mit der Ausbil-
dungsordnung vergleichen
c) arbeits-, sozial- und mitbestimmungsrechtliche Vor-
schriften sowie für den Arbeitsbereich geltende Tarif-
und Arbeitszeitregelungen beachten
d) Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erklären
e) Chancen und Anforderungen des lebensbegleitenden
Lernens für die berufliche und persönliche Entwick-
lung begründen und die eigenen Kompetenzen wei-
terentwickeln
f) Lern- und Arbeitstechniken sowie Methoden des
selbstgesteuerten Lernens anwenden und beruflich
relevante Informationsquellen nutzen
g) berufliche Aufstiegs- und Weiterentwicklungsmög-
lichkeiten darstellen
während
der gesamten
Ausbildung
2Aufbau und Organisation
des Ausbildungsbetriebes
(§ 4 Absatz 3 Nummer 2)
a) die Rechtsform und den organisatorischen Aufbau
des Ausbildungsbetriebes mit seinen Aufgaben und
Zuständigkeiten sowie die Zusammenhänge zwi-
schen den Geschäftsprozessen erläutern
b) Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner
Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufs-
vertretungen und Gewerkschaften nennen
c) Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der be-
triebsverfassungsrechtlichen Organe des Ausbil-
dungsbetriebes beschreiben
3Sicherheit und Gesundheits-
schutz bei der Arbeit
(§ 4 Absatz 3 Nummer 3)
a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am
Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zur Ver-
meidung der Gefährdung ergreifen
b) berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhü-
tungsvorschriften anwenden
c) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie
erste Maßnahmen einleiten
d) Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes an-
wenden sowie Verhaltensweisen bei Bränden be-
schreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung
ergreifen
4Umweltschutz
(§ 4 Absatz 3 Nummer 4)
Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen
im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbeson-
dere
a) mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbil-
dungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz
an Beispielen erklären
b) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des
Umweltschutzes anwenden
c) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltscho-
nenden Energie- und Materialverwendung nutzen
d) Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer
umweltschonenden Entsorgung zuführen
5Bedeutung und Struktur des
E-Commerce
(§ 4 Absatz 3 Nummer 5)
a) die Funktion des E-Commerce für die Gesamtwirt-
schaft und für die Gesellschaft erläutern
b) Einflüsse der digitalen Infrastruktur, des Geschäfts-
modells, der Vertriebswege und Kommunikations-
kanäle, der Sortiments- und Preisgestaltung sowie
des Standortes auf die Stellung des Ausbildungs-
betriebes am Markt einschätzen
c) rechtliche und technische Entwicklungen verfolgen
und Auswirkungen auf Systeme und Prozesse des
Online-Vertriebs ableiten
d) bei der Entwicklung neuer Geschäftsideen mitwirken
 4
6 Kommunikation und
Kooperation
(§ 4 Absatz 3 Nummer 6)
a) situationsgerecht und zielorientiert kommunizieren
sowie Ergebnisse dokumentieren
b) Wertschätzung, Respekt und Vertrauen als Grundlage
erfolgreichen Handelns berücksichtigen
c) soziokulturelle Unterschiede im Arbeitsprozess be-
rücksichtigen
4 
d) Ursachen von Konflikten und Kommunikations-
störungen erkennen und zu deren Lösung beitragen
e) deutsche und englische Fachbegriffe anwenden
f) im Ausbildungsbetrieb übliche englischsprachige In-
formationen auswerten
g) Informationen einholen und Auskünfte erteilen, auch
in englischer Sprache
 8
7Projektorientierte Arbeits-
weisen im E-Commerce
(§ 4 Absatz 3 Nummer 7)
a) Projekte planen, strukturieren, koordinieren, umset-
zen und auswerten
b) Informations- und Kommunikationsstrukturen für die
Projektarbeit einrichten und nutzen
c) Projektabläufe an veränderte Anforderungen anpas-
sen
d) Projektabläufe und -ergebnisse dokumentieren und
präsentieren sowie Schlussfolgerungen ableiten
14