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Abschnitt 3 - E-Commerce-Kaufleute-Ausbildungsverordnung (EComKflAusbV)
V. v. 13.12.2017 BGBl. I S. 3926 (Nr. 78)
Geltung ab 01.08.2018; FNA: 806-22-1-119 Berufliche Bildung
Geltung ab 01.08.2018; FNA: 806-22-1-119 Berufliche Bildung
Abschnitt 3 Schlussvorschrift
§ 16 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. August 2018 in Kraft.
Schlussformel
Die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie
In Vertretung Rainer Baake
In Vertretung Rainer Baake
Anlage (zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kaufmann im E-Commerce und zur Kauffrau im E-Commerce
Abschnitt A: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Abschnitt B: integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte in Wochen im | |
1. bis 15. Monat | 16. bis 36. Monat | |||
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1 | Online-Vertriebskanal auswählen und einsetzen (§ 4 Absatz 2 Nummer 1) | a) Online-Vertriebskanäle nach Leistungsumfang, Leis- tungsfähigkeit, Einsatzbereichen und Wirtschaftlich- keit unterscheiden und auswählen b) Nutzerverhalten auswerten und Verbesserungsvor- schläge für den Online-Vertrieb ableiten c) Prozessabläufe analysieren und Konzept für anwen- derfreundliche Benutzeroberfläche weiterentwickeln d) rechtliche Regelungen und betriebliche Vorgaben, insbesondere zu Informationspflichten, Wettbewerbs- recht, Markenschutz, Urheberrecht und Datenschutz, beim Einsatz des Online-Vertriebskanals einhalten e) technische und organisatorische Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für den Einsatz neuer Online-Vertriebskanäle im Zusammenhang mit unter- schiedlichen Geschäftsmodellen einschätzen und Maßnahmen ableiten f) bei der Weiterentwicklung und Optimierung der Sys- teme des Online-Vertriebs mit internen und externen Dienstleistern kooperieren, Dienstleistungsumfang definieren und Leistungserbringung kontrollieren | 16 | |
2 | Waren- oder Dienstleistungs- sortiment mitgestalten und online bewirtschaften (§ 4 Absatz 2 Nummer 2) | a) Produktdaten zu Waren oder Dienstleistungen be- schaffen, ergänzen und aufbereiten b) Produkte kategorisieren, einstellen und verkaufs- fördernd präsentieren c) rechtliche Regelungen, insbesondere zu Informa- tionspflichten, Wettbewerbsrecht, Markenschutz, Ur- heberrecht und Datenschutz, bei der Gestaltung des Sortiments einhalten d) Serviceleistungen und Zusatzangebote im Online- Vertriebssystem hinterlegen und Angebotsregeln festlegen e) Bezahlsysteme auswählen und einsetzen | 16 | |
f) Potenziale anderer Vertriebskanäle beurteilen und Möglichkeiten der Nutzung prüfen g) Testmethoden zur laufenden Optimierung des Nut- zungsprozesses einsetzen und Ergebnisse auswer- ten h) qualitätssichernde Maßnahmen anwenden i) bei Preiskalkulationen mitwirken j) Vorschläge für die kunden- und ertragsorientierte Weiterentwicklung des Sortiments erarbeiten | 8 | |||
3 | Beschaffung unterstützen (§ 4 Absatz 2 Nummer 3) | a) Nachfrage nach Waren oder Dienstleistungen im Online-Vertriebskanal ermitteln und Schlussfolgerun- gen für Beschaffung ableiten b) für den Online-Vertrieb relevante Produktdaten fest- legen und deren Bereitstellung sicherstellen c) Waren- oder Datenfluss als Händler oder Vermittler sicherstellen, Bestandsführung unterstützen, Schwachstellen analysieren und Prozesse optimieren d) Absatzzahlen für die Beschaffung aufbereiten | 10 | |
4 | Vertragsanbahnung im Online-Vertrieb gestalten (§ 4 Absatz 2 Nummer 4) | a) Übersicht der ausgewählten Waren oder Dienst- leistungen dem Kunden oder der Kundin bereitstellen b) Kundendaten- und Zahlungsdatenerfassung benut- zerfreundlich gestalten c) Kundendaten und Zahlungsdaten erheben und im System verarbeiten d) Maßnahmen zur Verhinderung von Zahlungsausfällen einsetzen e) Bezahlverfahren kundenbezogen bereitstellen f) Wege der Übermittlung und Bereitstellung von Waren oder Dienstleistungen auswählen und dem Kunden oder der Kundin anbieten g) rechtliche Regelungen, insbesondere zum Daten- schutz, zu allgemeinen Geschäftsbedingungen und zum Fernabsatz, einhalten h) Vertragsangebot des Kunden oder der Kundin erfas- sen und Bedingungen der Vertragserfüllung prüfen i) Auftragsdaten für den Kunden oder die Kundin ver- ständlich darstellen und für nachfolgende Prozesse bereitstellen | 17 | |
5 | Verträge aus dem Online- Vertrieb abwickeln (§ 4 Absatz 2 Nummer 5) | a) sicherstellen, dass der Kunde oder die Kundin über das Zustandekommen des Vertrags informiert wird b) bei Störungen der Datenübermittlung für die Ver- tragserfüllung Maßnahmen ergreifen | 4 | |
c) bei der Vertragserfüllung entstehende Störungen bearbeiten und dabei die rechtlichen und betrieb- lichen Vorgaben einhalten d) waren- oder dienstleistungsbezogene Rückabwick- lungsprozesse organisieren | 8 | |||
6 | Kundenkommunikation gestalten (§ 4 Absatz 2 Nummer 6) | a) Kommunikationskanäle auswählen, einsetzen und die Auswahl auf Grundlage des Kundenverhaltens anpassen b) Kundenanliegen aufnehmen und bearbeiten c) rechtliche Regelungen, insbesondere zum Daten- schutz, bei der Kundenkommunikation und bei deren Auswertung einhalten d) Schnittstellen von Kommunikationskanälen berück- sichtigen e) Kommunikation zielgruppenorientiert, verkaufsför- dernd und situationsgerecht gestalten, unter Berück- sichtigung betrieblicher Vorgaben auswerten und diese Auswertung bei der Gestaltung und Optimie- rung des Sortiments berücksichtigen | 13 | |
7 | Online-Marketing entwickeln und umsetzen (§ 4 Absatz 2 Nummer 7) | a) zielgruppen- und produktgruppengerechte Online- Marketingmaßnahmen entwickeln und dabei ins- besondere Neukundengewinnung, Bestandskunden- bindung und Kundenreaktivierung berücksichtigen b) Nutzungs- und Kundendaten zum Zweck der zielge- richteten Werbeansprache über Online-Werbekanäle erheben und verarbeiten sowie Handlungsvorschläge entwickeln c) Inhalt für verschiedene Online-Werbekanäle und -formate auswählen und bereitstellen sowie Umset- zungsvarianten testen und auswerten d) Instrumente des Online-Marketings einsetzen, die Erstellung und Ausspielung von Werbung organisie- ren sowie die Platzierung der Online-Werbung prüfen e) die Ausgestaltung der Kontaktstrecke von der Wer- bung bis zum Kauf (Customer Journey) im Online- Vertriebskanal planen und optimieren f) den Werbeerfolg unter Kosten-Nutzen-Aspekten messen und Maßnahmen ableiten g) rechtliche Regelungen des Online-Marketings ein- halten, insbesondere zu Informationspflichten, Wett- bewerbsrecht, Markenschutz, Urheberrecht und Datenschutz h) Marketingmaßnahmen von Wettbewerbern beobach- ten und auswerten sowie Verbesserungsvorschläge für den Betrieb ableiten | 18 | |
8 | Kaufmännische Steuerung und Kontrolle nutzen (§ 4 Absatz 2 Nummer 8) | a) Ergebnisse der Kosten-und-Leistungs-Rechnung analysieren und Schlussfolgerungen ableiten b) Informationen des externen Rechnungswesens für Steuerungs- und Kontrollprozesse nutzen c) betriebliche, insbesondere nutzungs- und sorti- mentsbezogene Kennzahlen zum Online-Vertrieb ermitteln und bewerten sowie Schlussfolgerungen ableiten d) Statistiken erstellen und auswerten e) Kundenwertanalysen durchführen und Schlussfolge- rungen ableiten f) betriebliche Prozesse, insbesondere bei Online-Ver- triebs- und Kommunikationskanälen sowie bei der Vertragsabwicklung, analysieren, Schlussfolgerungen ableiten, Maßnahmen vorschlagen und an deren Umsetzung mitwirken g) Kennzahlen der waren- oder dienstleistungsbezoge- nen Reklamationen, Widerrufe, Rücktritte, Retouren oder Stornierungen sowie daraus folgende Rück- abwicklungen analysieren und Schlussfolgerungen ableiten | 16 |
Abschnitt B: integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte in Wochen im | |
1. bis 15. Monat | 16. bis 36. Monat | |||
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1 | Berufsbildung sowie arbeits- und sozialrechtliche Vor- schriften (§ 4 Absatz 3 Nummer 1) | a) wesentliche Inhalte und Bestandteile des Ausbil- dungsvertrages darstellen, Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag feststellen und Aufgaben der Beteiligten im dualen System beschreiben b) den betrieblichen Ausbildungsplan mit der Ausbil- dungsordnung vergleichen c) arbeits-, sozial- und mitbestimmungsrechtliche Vor- schriften sowie für den Arbeitsbereich geltende Tarif- und Arbeitszeitregelungen beachten d) Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erklären e) Chancen und Anforderungen des lebensbegleitenden Lernens für die berufliche und persönliche Entwick- lung begründen und die eigenen Kompetenzen wei- terentwickeln f) Lern- und Arbeitstechniken sowie Methoden des selbstgesteuerten Lernens anwenden und beruflich relevante Informationsquellen nutzen g) berufliche Aufstiegs- und Weiterentwicklungsmög- lichkeiten darstellen | während der gesamten Ausbildung | |
2 | Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 4 Absatz 3 Nummer 2) | a) die Rechtsform und den organisatorischen Aufbau des Ausbildungsbetriebes mit seinen Aufgaben und Zuständigkeiten sowie die Zusammenhänge zwi- schen den Geschäftsprozessen erläutern b) Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufs- vertretungen und Gewerkschaften nennen c) Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der be- triebsverfassungsrechtlichen Organe des Ausbil- dungsbetriebes beschreiben | ||
3 | Sicherheit und Gesundheits- schutz bei der Arbeit (§ 4 Absatz 3 Nummer 3) | a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zur Ver- meidung der Gefährdung ergreifen b) berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhü- tungsvorschriften anwenden c) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten d) Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes an- wenden sowie Verhaltensweisen bei Bränden be- schreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen | ||
4 | Umweltschutz (§ 4 Absatz 3 Nummer 4) | Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbeson- dere a) mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbil- dungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären b) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden c) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltscho- nenden Energie- und Materialverwendung nutzen d) Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen | ||
5 | Bedeutung und Struktur des E-Commerce (§ 4 Absatz 3 Nummer 5) | a) die Funktion des E-Commerce für die Gesamtwirt- schaft und für die Gesellschaft erläutern b) Einflüsse der digitalen Infrastruktur, des Geschäfts- modells, der Vertriebswege und Kommunikations- kanäle, der Sortiments- und Preisgestaltung sowie des Standortes auf die Stellung des Ausbildungs- betriebes am Markt einschätzen c) rechtliche und technische Entwicklungen verfolgen und Auswirkungen auf Systeme und Prozesse des Online-Vertriebs ableiten d) bei der Entwicklung neuer Geschäftsideen mitwirken | 4 | |
6 | Kommunikation und Kooperation (§ 4 Absatz 3 Nummer 6) | a) situationsgerecht und zielorientiert kommunizieren sowie Ergebnisse dokumentieren b) Wertschätzung, Respekt und Vertrauen als Grundlage erfolgreichen Handelns berücksichtigen c) soziokulturelle Unterschiede im Arbeitsprozess be- rücksichtigen | 4 | |
d) Ursachen von Konflikten und Kommunikations- störungen erkennen und zu deren Lösung beitragen e) deutsche und englische Fachbegriffe anwenden f) im Ausbildungsbetrieb übliche englischsprachige In- formationen auswerten g) Informationen einholen und Auskünfte erteilen, auch in englischer Sprache | 8 | |||
7 | Projektorientierte Arbeits- weisen im E-Commerce (§ 4 Absatz 3 Nummer 7) | a) Projekte planen, strukturieren, koordinieren, umset- zen und auswerten b) Informations- und Kommunikationsstrukturen für die Projektarbeit einrichten und nutzen c) Projektabläufe an veränderte Anforderungen anpas- sen d) Projektabläufe und -ergebnisse dokumentieren und präsentieren sowie Schlussfolgerungen ableiten | 14 | |
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