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Zitierungen von § 2a Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2a DV-FahrlG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in DV-FahrlG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anlage 1a DV-FahrlG (zu § 2a) Musterplan für den Fahrschulbetriebswirtschaftslehrgang (vom 01.01.2024)
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung fahrlehrerrechtlicher und anderer straßenverkehrsrechtlicher Verordnungen
V. v. 02.10.2019 BGBl. I S. 1416; zuletzt geändert durch Artikel 2a V. v. 23.12.2019 BGBl. I S. 2937
Artikel 1 DV-FahrlGuaÄndV Änderung der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz
...  a) Nach der Angabe zu § 2 wird folgende Angabe eingefügt: „ § 2a Durchführung des Lehrgangs Fahrschulbetriebswirtschaft". b) Die Angabe zu ... der Angabe zu Anlage 1.2 wird folgende Angabe eingefügt: „Anlage 1a (zu § 2a ) Musterplan für den Fahrschulbetriebswirtschaftslehrgang". 2. Nach § 2 ... den Fahrschulbetriebswirtschaftslehrgang". 2. Nach § 2 wird folgender § 2a eingefügt: „§ 2a Durchführung des Lehrgangs ... 2. Nach § 2 wird folgender § 2a eingefügt: „ § 2a Durchführung des Lehrgangs Fahrschulbetriebswirtschaft (1) Der Träger der ... 17 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 Satz 2 wird nach der Angabe „ § 2a " die Angabe „und 4a" eingefügt. b) In Absatz 6 wird nach Satz 1 ... 11. Nach Anlage 1.2 wird folgende Anlage 1a eingefügt: „Anlage 1a (zu § 2a ) Musterplan für den Fahrschulbetriebswirtschaftslehrgang  ...