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Änderung Anlage 3 Fahrlehrer-Ausbildungsverordnung vom 01.01.2023
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Anlage 3 a.F. (alte Fassung) in der vor dem 01.01.2023 geltenden Fassung | Anlage 3 n.F. (neue Fassung) in der am 01.01.2023 geltenden Fassung durch Artikel 4 V. v. 18.03.2022 BGBl. I S. 498 |
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(Textabschnitt unverändert) Anlage 3 (zu § 3 Absatz 1) Musterplan und Unterrichtsverteilung im Lehrpraktikum | |
Lfd. Nr. | Lernthemen | Inhalte | Unterrichtseinheiten (45 Minuten) 1 | Einführung 1.1 | Der Ausbildungs- und Fahrschulbetrieb | Kennenlernen - der Aufgaben und Tätigkeiten der Fahrschule - der Zusammenarbeit mit der Prüforganisation - der Mitarbeiter der Fahrschule - der Organisation der Fahrschule - der Geschäftszeiten der Fahrschule - der Ausbildungsfahrzeuge | - 1.2 | Der Ausbildungsfahrlehrer | Kennenlernen der Aufgaben, Pflichten und Rechte des Ausbil- dungsfahrlehrers | |
(Text alte Fassung) 1.3 | Der Fahrlehreranwärter | Aufgaben, Pflichten und Rechte des Fahrlehrer- anwärters Verantwortung des Fahrlehreranwärters gegen- über - den ihm anvertrauten Personen, - den Fahrschülern (§ 6 FahrlG), - den Dienst- und Ausbildungsanweisungen des Inhabers der Fahrschule, der für die ver- antwortliche Leitung der Fahrschule bestell- ten Person und des Ausbildungsfahrlehrers | (Text neue Fassung) 1.3 | Der Fahrlehreranwärter | Aufgaben, Pflichten und Rechte des Fahrlehrer- anwärters Verantwortung des Fahrlehreranwärters gegen- über - den ihm anvertrauten Personen, - den Fahrschülern (§ 12 FahrlG), - den Dienst- und Ausbildungsanweisungen des Inhabers der Fahrschule, der für die ver- antwortliche Leitung der Fahrschule bestell- ten Person und des Ausbildungsfahrlehrers |
2 | Teilnahme am theoretischen und praktischen Unterricht sowie an der praktischen Prüfung 2.1 | Theoretischer Unterricht 2.1.1 | Vorbesprechung | - Ausbildungsplan für den Fahrschüler § 4 Ab- satz 6 FahrschAusbO - Materialien und Medien - Lernziele des Unterrichts | 10 2.1.2 | Hospitation | - Beobachten mehrerer verschiedener Lektio- nen des Grundstoffs und des klassenspezi- fischen Stoffs der Klasse B 2.1.3 | Nachbesprechung | - Auswerten der Beobachtungen der Hospita- tion - Entwickeln von Strategien für die Durchfüh- rung des eigenen Theorieunterrichts 2.2 | Praktischer Unterricht/praktische Prüfung 2.2.1 | Vorbesprechung | - Organisation und Konzeption der prakti- schen Ausbildung - Lernstand der Fahrschüler - Lernziele der Fahrstunde | 15 davon 5 nach § 5 Absatz 2 FahrschAusO 2.2.2 | Hospitation | - Beobachten der Fahrstunden in den einzel- nen Ausbildungsstufen - Teilnahme an Fahrerlaubnisprüfungen 2.2.3 | Nachbesprechung | - Auswerten der Beobachtungen der Hospita- tion - Entwickeln von Strategien für die Planung, Durchführung und Auswertung eigener Fahr- stunden 3 | Durchführung von theoreti- schem und praktischem Unterricht in Anwesenheit des Ausbildungsfahrlehrers 3.1 | Theoretischer Unterricht in An- wesenheit des Ausbildungsfahr- lehrers 3.1.1 | Vorbesprechung | Vorlegen und Erläutern des Unterrichtsentwurfs Beschreiben - der Lerngruppen - der Ziele und Inhalte - der Methoden und Medien | 12 3.1.2 | Durchführung | Unterrichten mehrerer verschiedener Lektionen des Grundstoffs und des klassenspezifischen Stoffs der Klasse B 3.1.3 | Nachbesprechung | - Auswerten des Unterrichts und der Lern- standsdiagnose beim Fahrlehreranwärter - Strategien entwickeln zur Umsetzung der gewonnenen Erkenntnisse - Ausbildungsstand des Fahrlehreranwärters 3.2 | Praktischer Unterricht in Anwesenheit des Ausbildungs- fahrlehrers 3.2.1 | Vorbesprechung | - Planen der Fahrstunde - Feststellen des Ausbildungsstands und der Lernvoraussetzungen - Darstellen der Ausbildungsziele und Ausbil- dungsschwerpunkte | 16 davon 8 nach § 5 Absatz 2 FahrschAusbO 3.2.2 | Durchführung | - Durchführen von Fahrstunden in den einzel- nen Ausbildungsstufen mit verschiedenen Fahrschülern - Erörtern und Dokumentieren des jeweiligen Ausbildungsstands 3.2.3 | Nachbesprechung | - Auswerten der Fahrstunde und Lernstands- diagnose beim Fahrlehreranwärter - Strategien entwickeln, um gewonnene Er- kenntnisse zu nutzen - Ausbildungsstand des Fahrlehreranwärters 3.3 | Feststellung der theoretischen und praktischen Prüfungsreife 3.3.1 | Vorbesprechung | Vorlegen und Erläutern des Plans zur Feststel- lung der theoretischen/praktischen Prüfungs- reife eines Fahrschülers - Kriterien und Methoden | 8 3.3.2 | Durchführung | Anwenden der Kriterien und Methoden zur Fest- stellung der Prüfungsreife des Fahrschülers 3.3.3 | Nachbesprechung | - Auswerten der Feststellung der theoreti- schen/praktischen Prüfungsreife - Strategien entwickeln, um gewonnene Er- kenntnisse zu nutzen 4 | Durchführung von theoreti- schem und praktischem Un- terricht ohne Anwesenheit des Ausbildungsfahrlehrers 4.1 | Theoretischer Unterricht | - Unterrichten möglichst aller Lektionen des Grundstoffs und des klassenspezifischen Stoffs der Klasse B - Reflektieren des Unterrichts - Austauschen der Erfahrungen mit dem Aus- bildungsfahrlehrer | 18 4.2 | Praktischer Unterricht | - Durchführen von Fahrstunden in den einzel- nen Ausbildungsstufen - Reflektieren der Fahrstunden - Austauschen der Erfahrungen mit dem Aus- bildungsfahrlehrer | 120 4.3 | Feststellung der Prüfungsreife | - Anwenden der Kriterien und Methoden zur Feststellung der Prüfungsreife - Abstimmen der Entscheidung der Prüfungs- reife mit dem Ausbildungsfahrlehrer | 5 5 | Vorstellung von Fahrschülern zur praktischen Prüfung einschließlich Begleitung und Beaufsichtigung bei der praktischen Prüfung | Durchführung | - Erledigen der Formalitäten - Begleiten und Beaufsichtigen des Fahrschü- lers bei der praktischen Prüfung mit und ohne Anwesenheit des Ausbildungsfahr- lehrers - Betreuung des Fahrschülers vor und nach der praktischen Prüfung - Austauschen der Erfahrungen mit dem Aus- bildungsfahrlehrer | 6 6 | Individuelle Aufteilung | Durchführung | Nummer 2 bis 5 nach individueller Aufteilung und in Absprache zwischen Ausbildungsfahr- lehrer und Fahrlehreranwärter | 120 Gesamt | 330 |
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