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Fahrlehrer-Ausbildungsverordnung (FahrlAusbVO k.a.Abk.)
Artikel 2 V. v. 02.01.2018 BGBl. I S. 2, 15 (Nr. 1); zuletzt geändert durch Artikel 4 V. v. 18.03.2022 BGBl. I S. 498
Geltung ab 04.01.2018; FNA: 9231-14-2 Allgemeines Straßenverkehrsrecht
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Geltung ab 04.01.2018; FNA: 9231-14-2 Allgemeines Straßenverkehrsrecht
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§ 1 Ort und Ablauf der Ausbildung
(1) 1Die Ausbildung zum Fahrlehrer erfolgt in einer amtlich anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte und in einer Ausbildungsfahrschule. 2Sie erfolgt in Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. 3Die Ausbildung in der Fahrlehrerausbildungsstätte erfolgt für die Fahrlehrerlaubnisklassen BE und A in geschlossenen Kursen und darf vorbehaltlich arbeitsschutzrechtlicher, mutterschutzrechtlicher und urlaubsrechtlicher Bestimmungen nicht unterbrochen werden. 4Die Regelung des § 44 Absatz 2 des Fahrlehrergesetzes bleibt unberührt.
(2) 1Der Fahrlehreranwärter auf eine Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE hat zu Beginn der Ausbildung eine einmonatige Einführungsphase mit mindestens 104 Unterrichtseinheiten zu absolvieren. 2Sie setzt sich aus einer einwöchigen Einführung mit mindestens 32 Unterrichtseinheiten in einer Fahrlehrerausbildungsstätte und einer anschließenden zweiwöchigen Hospitationsphase mit mindestens 20 Unterrichtseinheiten je Ausbildungswoche in einer Ausbildungsfahrschule zusammen. 3Sie endet mit einer einwöchigen Auswertungsphase von mindestens 32 Unterrichtseinheiten in der Fahrlehrerausbildungsstätte.
(3) 1Im Anschluss an die Ausbildung nach Absatz 2 hat der Fahrlehreranwärter an einem mindestens siebenmonatigen Lehrgang im Umfang von mindestens 1.100 Unterrichtseinheiten in einer Fahrlehrerausbildungsstätte teilzunehmen. 2Während des 1.080 Unterrichtseinheiten umfassenden Lehrgangs nach Anlage 1 in der Fahrlehrerausbildungsstätte erfolgt im vierten Monat eine einwöchige Hospitation in einer Ausbildungsfahrschule. 3Der Umfang der Hospitation beträgt mindestens 20 Unterrichtseinheiten.
(4) 1Im Anschluss an den Lehrgang nach Absatz 3 hat der Fahrlehreranwärter eine mindestens viermonatige Ausbildung im Umfang von mindestens 330 Unterrichtseinheiten in Form eines Lehrpraktikums in einer Ausbildungsfahrschule zu absolvieren. 2Während des Lehrpraktikums finden
- 1.
- möglichst am Ende des zweiten Monats zwei Reflexionstage im Umfang von jeweils acht Unterrichtseinheiten und
- 2.
- am Ende des vierten Monats eine Reflexionswoche mit mindestens 32 Unterrichtseinheiten in der Fahrlehrerausbildungsstätte
(5) 1Der Lehrgang in der Fahrlehrerausbildungsstätte setzt die Präsenz der Fahrlehreranwärter voraus. 2Ist Präsenzunterricht in begründeten Ausnahmefällen nicht oder nur eingeschränkt möglich, kann der Lehrgang mit Genehmigung der nach Landesrecht zuständigen Behörden auch in digitaler Form stattfinden. 3In den Fällen des Satzes 2 sind die Anforderungen nach Anlage 2a zu § 4 der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz entsprechend zu erfüllen. 4Der digitale Lehrgang ist synchron durchzuführen, alle Teilnehmer sind zeitgleich am Lehrgang zu beteiligen. 5Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann die Genehmigung nach Satz 2 von weiteren Anforderungen abhängig machen, soweit dies erforderlich ist, einen ordnungsgemäßen Lehrgang zu gewährleisten.
(6) 1Der Bewerber um eine Fahrlehrerlaubnis der Klasse A hat sich zusätzlich einer einmonatigen Ausbildung, der Bewerber um eine Fahrlehrerlaubnis der Klassen CE oder DE einer zweimonatigen Ausbildung in einer Fahrlehrerausbildungsstätte zu unterziehen. 2§ 7 Absatz 3 Satz 2 des Fahrlehrergesetzes bleibt unberührt.
Text in der Fassung des Artikels 4 Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften V. v. 18. März 2022 BGBl. I S. 498 m.W.v. 1. Januar 2023
§ 2 Fahrlehrerausbildungsstätte
(1) Die Ausbildung ist nach einem von der nach Landesrecht zuständigen Behörde zu genehmigenden Ausbildungsplan durchzuführen, der für die mindestens siebenmonatige Ausbildung mindestens die Kompetenzen und Stundenangaben des Kompetenzrahmens nach Anlage 1 enthalten muss.
(2) 1Die wöchentliche Dauer der Ausbildung der Fahrlehreranwärter auf eine Fahrlehrerlaubnis der Klassen BE oder A darf 32 Unterrichtseinheiten nicht unterschreiten. 2Die tägliche Dauer der Ausbildung darf acht Unterrichtseinheiten nicht überschreiten.
(3) 1Die Teilnehmerzahl der Lehrgänge soll 32 nicht überschreiten. 2Der Beginn des Lehrgangs und die Namen der Teilnehmer sind der nach Landesrecht zuständigen Behörde nach § 50 Absatz 2 Nummer 4 des Fahrlehrergesetzes innerhalb von zwei Wochen ab Beginn mitzuteilen.
(4) Der Unterricht ist von den im Rahmenplan aufgeführten Lehrkräften nach § 9 Absatz 1 der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz durchzuführen.
Text in der Fassung des Artikels 4 Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften V. v. 18. März 2022 BGBl. I S. 498 m.W.v. 1. Januar 2023
§ 3 Ausbildungsfahrschule
(1) Das Lehrpraktikum der Fahrlehreranwärter ist nach einem von der nach Landesrecht zuständigen Behörde zu genehmigenden Praktikumsplan durchzuführen, der für die mindestens viermonatige Ausbildung mindestens die Inhalte und Stundenangaben nach dem Musterplan und der Unterrichtsverteilung nach Anlage 3 enthalten muss.
(2) 1Die wöchentliche Dauer des Praktikums darf 20 Unterrichtseinheiten nicht unterschreiten und 32 Unterrichtseinheiten nicht überschreiten. 2Als Unterricht nach Satz 1 gelten die Teilnahme an und die Durchführung von Unterricht in und ohne Anwesenheit des Ausbildungsfahrlehrers, die Vor- und Nachbesprechung des Unterrichts sowie die Vorstellung zur praktischen Prüfung.
(3) Der Ausbildungsfahrlehrer soll insbesondere zu Beginn der Ausbildung jeweils nur einen Fahrlehreranwärter ausbilden; im Übrigen darf er nicht mehr als zwei Fahrlehreranwärter gleichzeitig ausbilden.
Text in der Fassung des Artikels 4 Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften V. v. 18. März 2022 BGBl. I S. 498 m.W.v. 1. Januar 2023
§ 4 Einweisungsseminar
Das Einweisungsseminar für Ausbildungsfahrlehrer nach § 16 Absatz 1 Nummer 2 des Fahrlehrergesetzes ist nach einem von der nach Landesrecht zuständigen Behörde zu genehmigenden Ausbildungsplan durchzuführen, der mindestens die Kompetenzen und Stundenangaben des Rahmenplans nach Anlage 4 erfüllen muss.
Text in der Fassung des Artikels 2 Verordnung zur Änderung fahrlehrerrechtlicher und anderer straßenverkehrsrechtlicher Verordnungen V. v. 2. Oktober 2019 BGBl. I S. 1416; zuletzt geändert durch Artikel 2a V. v. 23.12.2019 BGBl. I S. 2937 m.W.v. 1. Januar 2020
§ 5 Übergangsbestimmungen
Bei Bewerbern, die ihre Ausbildung in der amtlich anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte, in einer Ausbildungsfahrschule oder in einer Stelle nach § 44 Absatz 2 des Fahrlehrergesetzes vor dem 1. Januar 2023 begonnen haben, kann sich die Ausbildung noch nach den bis zum 31. Dezember 2022 geltenden Vorschriften richten.
Text in der Fassung des Artikels 4 Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften V. v. 18. März 2022 BGBl. I S. 498 m.W.v. 1. Januar 2023
Anlage 1 (zu § 2 Absatz 1) Kompetenzrahmen für die Fahrlehrerausbildung an Fahrlehrerausbildungsstätten
Mit den aufgeführten Kompetenzen wird festgelegt, was angehende Fahrlehrer am Ende der Ausbildung in der Fahrlehrerausbildungsstätte wissen und können sollen. Ferner geben die Kompetenzen auch die erforderliche Aneignungstiefe vor. Dazu basieren die Kompetenzen auf vier Niveaustufen. Mit jeder Niveaustufe nimmt die Schwierigkeit und Komplexität der notwendigen kognitiven/psychomotorischen Leistung zu, um berufliche Anforderungen bewältigen zu können. Die vorgegebenen Niveaustufen sind an den jeweils verwendeten Verben erkennbar:
- 1.
- Niveaustufe „Wissen" (Verben: beschreiben, kennen)
- 2.
- Niveaustufe „Verstehen" (Verb: erläutern)
- 3.
- Niveaustufe „Anwenden" (Verben: analysieren, anwenden, ausrichten, berücksichtigen, Perspektive einnehmen, einschätzen, handeln, nutzen, vermitteln)
- 4.
- Niveaustufe „Transfer und Beurteilen" (Verben: begründen, beurteilen)
I. Fahrlehrerlaubnisklasse BE
Abschnitt | Unter- einheiten | Zulässige Lehrkräfte gemäß § 9 DV-FahrlG | |
1 | 1.080 | Ausbildung Fahrlehrerlaubnisklasse BE | |
1.1 | 525 | Fachliches Professionswissen | |
1.1.1 | 300 | Kompetenzbereich „Verkehrsverhalten" | |
1.1.1.1 | Kompetenz BE-1 - Fahreignung, Fahrtüchtigkeit und Fahrverhalten Fahrlehrer der Klasse BE können die psychischen und physi- schen Einflussfaktoren auf die Fahreignung, die Fahrtüchtigkeit und das Fahrverhalten sowie Verhaltensstrategien zum Umgang mit diesen Einflussfaktoren erläutern. Sie können ihr Wissen anwenden, um die Fahreignung und Fahrtüchtigkeit von Fahr- schülern einzuschätzen. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: • Begriffsklärung Fahreignung, Fahrtüchtigkeit, Befähigung • Alkohol und andere Drogen (v. a. Auswirkungen auf das Fahrverhalten, die Fahrtüchtigkeit und die Fahreignung; Abbau und Nachweisbarkeit; Rechtsvorschriften; Strategien zur Vermeidung von Fahrten unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss) • Krankheiten und Medikamente (v. a. Auswirkungen auf das Fahrverhalten, die Fahrtüchtigkeit und die Fahreignung; Rechtsvorschriften; Strategien zur Fahrvermeidung bzw. zur Anpassung des Fahrverhaltens) • Ablenkung und Müdigkeit (v. a. häufige Ablenkungen und Auswirkungen auf das Fahrverhalten; Auswirkungen von Müdigkeit auf das Fahrverhalten und die Fahrtüchtigkeit; Rechtsvorschriften; Strategien zur Vermeidung des Fahrens unter Ablenkung und bei Müdigkeit) • Soziale Einflüsse von Mitfahrern (v. a. verkehrssicherheits- dienliche und sicherheitsabträgliche Einflüsse; Strategien zum Umgang mit Mitfahrern) | Bildungswissen- schaftler, Fahrlehrer | |
• Emotionen, Aggression und Selbstdurchsetzung (v. a. Aus- wirkungen auf das Fahrverhalten; Strategien zur Emotions- kontrolle) • Stress (v. a. Auslöser von Stress im Straßenverkehr; Aus- wirkungen auf das Fahrverhalten; Strategien zum Stress- abbau) • Fahrerselbstbild und Fahrertypen (v. a. Lebensstilgruppen; Risikoprofile) | | ||
1.1.1.2 | Kompetenz BE-2 - Vielfalt im Straßenverkehr Fahrlehrer der Klasse BE können die verkehrssicherheitsrelevan- ten Besonderheiten anderer Verkehrsteilnehmer erläutern und deren visuelle, intentionale und emotionale Perspektive ein- nehmen. Sie können die erforderliche Anpassung des eigenen Fahrverhaltens bei Begegnungen mit anderen Verkehrsteil- nehmern erläutern und begründen. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: • Verkehrssicherheitsrelevante Besonderheiten anderer Ver- kehrsteilnehmer (v. a. Kinder; Ältere; Menschen mit Be- hinderung; Fußgänger; Radfahrer; Fahrer von Elektrofahr- zeugen inklusive Elektrokleinstfahrzeugen; Kraftradfahrer; Pkw-Fahrer; Fahrer von Quads, Trikes und sonstigen Leicht- kraftfahrzeugen; Lkw- und KOM-Fahrer; Fahrer von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen; Reiter sowie Führer von Tieren und bespannten Fuhrwerken), mögliche Gefah- rensituationen mit ihnen sowie erforderliche Anpassungen des eigenen Fahrverhaltens • Perspektivenübernahme (v. a. Arten der Perspektiven- übernahme und ihre Bedeutung für sicheres Fahren; kritische Verkehrssituationen aus Sicht verschiedener Be- teiligter) | Bildungswissen- schaftler; Fahrlehrer | |
1.1.1.3 | Kompetenz BE-3 - Fahraufgaben und Grundfahraufgaben Fahrlehrer der Klasse BE können die verschiedenen Fahraufga- ben und Grundfahraufgaben für Fahrzeuge und Fahrzeugkombi- nationen der Klassen B/BE sowie die fünf Fahrkompetenz- bereiche gemäß den Fahraufgabenkatalogen erläutern. Sie können die Anforderungs- und Bewertungsstandards zur siche- ren Durchführung der Fahraufgaben und Grundfahraufgaben er- läutern. Sie können die Kompetenz von Fahrschülern zur Durch- führung von Fahraufgaben und Grundfahraufgaben hinsichtlich der fünf Fahrkompetenzbereiche beurteilen. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: • Fahraufgaben und Grundfahraufgaben gemäß den Fahr- aufgabenkatalogen für die Fahrerlaubnisklassen B/BE sowie dem Fahraufgabenkatalog für die Grundfahraufgaben die- ser Klassen (v. a. Entstehung der Fahraufgabenkataloge; Ein- und Ausfädelungsstreifen, Fahrstreifenwechsel; Kurve; Vorbeifahren, Überholen; Kreuzung, Einmündung, Einfahren; Kreisverkehr; Schienenverkehr; Haltestelle, Fußgängerüber- weg; Geradeausfahren; Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt; Rückwärtsfahren in eine Parklücke (Längsaufstellung); Einfahren in eine Parklücke (Quer- oder Schrägaufstellung); Umkehren; Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung; Rückwärtsfahren um eine Ecke nach links) • Fahrkompetenzbereiche gemäß den Fahraufgabenkatalo- gen (v. a. Verkehrsbeobachtung; Fahrzeugpositionierung; Geschwindigkeitsanpassung; Kommunikation mit anderen Verkehrsteilnehmern; Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise) | Fahrlehrer | |
• Anforderungs- und Bewertungsstandards zur sicheren Durchführung der Fahraufgaben und Grundfahraufgaben (v. a. Anforderungs- und Bewertungsstandards gemäß den Fahraufgabenkatalogen für die Fahrerlaubnisklassen B/BE sowie die Grundfahraufgaben dieser Klassen; fahraufgaben- relevante Vorschriften der StVO mit Fokus auf Straßen- benutzung durch Fahrzeuge, Geschwindigkeit, Abstand, Überholen, Vorbeifahren, Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge, abgehende Fahrstreifen, Einfäde- lungs- und Ausfädelungsstreifen, Vorfahrt, Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren, Einfahren und Anfahren, besondere Verkehrslagen, Halten und Parken, Beleuchtung, Autobahnen und Kraftfahrstraßen, Bahnübergänge, öffent- liche Verkehrsmittel und Schulbusse, Fußgänger, Fuß- gängerüberwege, Verbände, Tiere, Zeichen und Weisun- gen der Polizeibeamten, Wechsellichtzeichen, Dauerlicht- zeichen und Grünpfeil, Allgemeine und Besondere Gefahr- zeichen, Vorschriftzeichen, Richtzeichen, Verkehrseinrich- tungen) | | ||
1.1.1.4 | Kompetenz BE-4 - Verantwortungsvolles Verhalten im Straßenverkehr Fahrlehrer der Klasse BE können die Sicherheitsbedeutung eines durch Vorsicht und gegenseitige Rücksicht geprägten Fahr- und Verkehrsverhaltens erläutern und begründen. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: • Kommunikation im Straßenverkehr und ihre Besonderheiten • Verantwortungsvolles, rücksichtsvolles und regelbewusstes Fahr- und Verkehrsverhalten (v. a. Sicherheitsbedeu- tung; Grundregeln der Verkehrsteilnahme nach § 1 StVO; Vertrauensgrundsatz; Grundsatz der doppelten Sicherung) • Bedeutung und Grenzen des Regelvertrauens bei der Ver- kehrsteilnahme (v. a. beabsichtigte und unbeabsichtigte Regelverstöße; mögliche Konflikte zwischen verantwor- tungsvollem, rücksichtsvollem und regelkonformem Fahr- und Verkehrsverhalten; Konfliktbewältigung im Straßen- verkehr) • Deviantes Fahrverhalten (v. a. Ursachen; Strategien zur Veränderung devianten Fahrverhaltens) | Bildungswissen- schaftler; Fahrlehrer | |
1.1.1.5 | Kompetenz BE-5 - Verkehrswahrnehmung und Gefahrenvermeidung Fahrlehrer der Klasse BE können die Komponenten der Verkehrswahrnehmung und Gefahrenvermeidung erläutern. Sie können Verkehrssituationen mit Fahrzeugen und Fahrzeug- kombinationen der Klassen B/BE in Bezug auf Gefahren und Verhaltensmöglichkeiten beurteilen. Sie können die Verkehrs- wahrnehmung und Gefahrenvermeidung von Fahrschülern beurteilen und im Theorieunterricht und in der Fahrpraktischen Ausbildung durch geeignete Maßnahmen verbessern. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: • Komponenten der Verkehrswahrnehmung und Gefahren- vermeidung (v. a. Beobachten; Lokalisieren; Identifizieren; Bewerten der Gefahr; Bewerten der Handlungsfähigkeit; Abwägen des Risikos; Entscheiden; Handeln) • Notwendigkeit zur Nutzung verschiedener Sinne bei der Wahrnehmung der Verkehrsumwelt mit Fokus auf der Ver- kehrsbeobachtung | Bildungswissen- schaftler, Fahrlehrer | |
• Typische Verkehrsbeobachtung von Fahranfängern und Fahrexperten sowie Strategien guter Verkehrsbeobachtung (v. a. gezieltes, frühzeitiges und mehrmaliges Beobachten mit angemessener Dauer; Spiegelnutzung; Kontrolle toter Winkel; Anpassung der Verkehrsbeobachtung an die Ver- kehrsumgebung; verdeckte Gefahren und mögliche „Blick- schatten") • Erschwerende Rahmenbedingungen bei der Verkehrsbeob- achtung (v. a. Dämmerung oder Dunkelheit; schlechte Sicht durch Witterungseinflüsse; bauliche Gestaltung des Fahr- zeugs) • Mögliche Gefahren im Straßenverkehr (v. a. in Bezug auf die Straßen-, Witterungs- und Sichtverhältnisse, den Fahrer und andere Verkehrsteilnehmer; Gefahren bei der Durchführung der Fahraufgaben und Grundfahraufgaben) • Antizipation gefährlicher Entwicklungsmöglichkeiten von Verkehrssituationen (v. a. Gefahrenhinweise; mögliche ge- fährliche Situationsverläufe) • Fehleinschätzungen von Fahrzeugführern • Verhalten in potenziell gefährlichen Situationen (v. a. Gefah- renvermeidung als präventive Fahrstrategie, Gefahrenab- wehr in Notsituationen; Warnzeichen) • Trainingsmöglichkeiten zur Verbesserung der Verkehrswahr- nehmung und Gefahrenvermeidung (v. a. computer- bzw. simulatorgestützte Trainingsprogramme, kommentierendes Fahren) und Verkehrswahrnehmungstests | | ||
1.1.1.6 | Kompetenz BE-6 - Fahrkompetenzdefizite und Unfälle Fahrlehrer der Klasse BE kennen die Unfallbeteiligung sowie die typischen Fahrkompetenzdefizite und Fahrverhaltensbesonder- heiten von Fahranfängern, jungen Fahrern und älteren Fahrern. Sie können typische Unfälle dieser Gruppen analysieren. Sie können Fahrschülern am Beispiel regionaler Gefahrenstrecken übergreifende Strategien zum Erkennen und Vermeiden von Gefahren vermitteln. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: • Erhöhtes Unfallrisiko und typische Unfallszenarien von Fahr- anfängern, jungen Fahrern und älteren Fahrern • Unfallfolgen auf körperlicher, geistiger, sozialer und recht- licher Ebene • Typische Fahrkompetenzdefizite und Fahrverhaltensbeson- derheiten von Fahranfängern sowie deren psychologische Grundlagen (v. a. unzureichende Verkehrswahrnehmung und Gefahrenvermeidung; Defizite und geringe Routine bei der Fahrzeugbedienung) • Regionale Gefahrenstrecken, auf denen Fahranfänger ver- unglückt sind (v. a. Erkennen von kritischen Strecken- merkmalen und Unfallursachen; Erarbeitung von Strate- gien zum Vermeiden von Gefahren; Transfer auf andere Strecken) • Typische Fahrkompetenzdefizite und Fahrverhaltensbeson- derheiten von jungen Fahrern sowie deren psychologische Grundlagen (v. a. im Vergleich zu älteren Fahrern häufigeres Vorkommen von mangelnder Emotions- und Handlungs- kontrolle, von Fehleinschätzungen der eigenen Fahrkompe- tenz und von erhöhter Risikobereitschaft; Fahren in jugend- typischen Freizeitsituationen) • Typische Fahrkompetenzdefizite und Fahrverhaltensbeson- derheiten von älteren Fahrern | Bildungswissen- schaftler, Fahrlehrer | |
1.1.1.7 | Kompetenz BE-7 - Umweltschonendes Fahr- und Verkehrsverhalten Fahrlehrer der Klasse BE kennen die verschiedenen Arten der Verkehrsteilnahme in Deutschland. Sie können die Möglichkeiten zur umweltschonenden Gestaltung des Fahr- und Verkehrs- verhaltens erläutern. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: • Arten der Verkehrsteilnahme (v. a. Arten sowie multimodale und intermodale Kombinationsmöglichkeiten der Verkehrs- teilnahme; Bewertung der Arten und Kombinationsmöglich- keiten mit Bezug auf die Verkehrssicherheit und die Umwelt- schonung) • Einflussfaktoren auf den Kraftstoffverbrauch bzw. Energiebe- darf (v. a. Fahrwiderstände) sowie Strategien für ein umwelt- schonendes bzw. energiesparendes Führen von Fahrzeugen der Klassen B/BE (v. a. Routenplanung; Wartung; Beladung; vorausschauende Fahrweise; Beschleunigen; Motordrehzahl) | Fahrlehrer, Ingenieur | |
1.1.2 | 100 | Kompetenzbereich „Recht" | |
1.1.2.1 | Kompetenz BE-1 - Rechtssystematik Fahrlehrer der Klasse BE können die Struktur des Rechtssystems in Bezug auf die Teilnahme am Straßenverkehr beschreiben. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: • Grundlagen des Rechtssystems (v. a. Gewaltenteilung; Öffent- liches Recht; Privatrecht; Gerichtsbarkeit; Föderalismus) • System der Rechtsquellen (v. a. Unionsrecht; Gesetze; Verordnungen; Verwaltungsvorschriften; Richtlinien) • Rechtsbehelfe (v. a. Einspruch; Widerspruch; Berufung; Revision) | Jurist | |
1.1.2.2 | Kompetenz BE-2 - Verkehrsrechtliche Vorschriften und angrenzende Rechtsgebiete Fahrlehrer der Klasse BE können die für das Führen von Fahr- zeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen B/BE relevan- ten Vorschriften des Straßenverkehrsrechts erläutern und diese anwenden, um beispielhafte Fallkonstellationen zu bearbeiten. Sie können die für das Führen von Fahrzeugen und Fahrzeug- kombinationen der Klassen B/BE relevanten Grundlagen des Sozialrechts und des Steuerrechts beschreiben. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: • Rechtsvorschriften aus dem Bereich „Verhalten im Straßenver- kehr" gemäß StVO (v. a. Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit; Sorgfaltspflichten beim Ein- und Aussteigen; sons- tige Pflichten von Fahrzeugführenden; besondere Fortbewe- gungsmittel; übermäßige Straßenbenutzung; Umweltschutz, Sonn- und Feiertagsverbot; Verkehrshindernisse; Unfall; Sonderrechte; blaues und gelbes Blinklicht; Verkehrszeichen) • Fahrerlaubnisrecht gemäß FeV, Richtlinie 2006/126/EG und StVG (v. a. Fahrerlaubnis und Führerschein; Einteilung der Fahrerlaubnisklassen und Verwendung von Schlüssel- zahlen; Voraussetzungen für die und Verfahren bei der Er- teilung einer Fahrerlaubnis; Sonderbestimmungen für Inha- ber ausländischer Fahrerlaubnisse; Fahrzeugführereigen- schaft des Fahrlehrers bei Ausbildungs-, Prüfungs- und Be- gutachtungsfahrten; Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung; Entziehung oder Beschränkung der Fahrerlaubnis sowie Anordnung von Auflagen; Umstellung von Fahrerlaubnissen alten Rechts) | Fahrlehrer, Jurist | |
• Zulassungsrecht gemäß FZV und StVZO (v. a. Notwendigkeit einer Zulassung und zulassungsfreie Fahrzeuge; Arten und Zuteilung sowie Ausgestaltung und Anbringung von Kennzeichen; Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II; Betriebserlaubnis und Bauartgenehmigung) • Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht des Straßenverkehrs gemäß BKatV, OWiG, StGB, StPO und StVG (v. a. Ge- schwindigkeitsverstöße; Missachtung der Vorfahrt-/Vorrang- regelung; Fahren ohne Fahrerlaubnis; Gefährdung des Straßenverkehrs; verbotene Kraftfahrzeugrennen; unerlaub- tes Entfernen vom Unfallort; fahrlässige Körperverletzung und fahrlässige Tötung; Zweck und Aufbau des Fahr- eignungs-Bewertungssystems; Ablauf des Verfahrens und Sanktionsmöglichkeiten beim Begehen von Ordnungswidrig- keiten bzw. Straftaten) • Haftungs- und Versicherungsrecht im Straßenverkehr gemäß BGB, PflVG und StVG (v. a. Gefährdungs- und Verschul- denshaftung; vorgeschriebene und freiwillige Versicherun- gen für die Teilnahme am Straßenverkehr) • Fahrschulwesen gemäß DV-FahrlG, FahrlAusbV, FahrlG, FahrlPrüfV und StVG (v. a. Ablauf und Inhalt der Ausbildung und Prüfung von Fahrlehrern; Erfordernis, Inhalt, Voraus- setzungen und Erteilung der Fahrlehrerlaubnis und Anwärter- befugnis; Eignung des Fahrlehrers und Prüfung der Zu- verlässigkeit; Ruhen und Erlöschen sowie Rücknahme und Widerruf der Fahrlehrerlaubnis; Pflichten des Fahrlehrers und Fahrlehreranwärters; Aufzeichnungen; Überwachung; Anwärterschein und Fahrlehrerschein) • Sozialvorschriften gemäß AETR, ArbZG, VO (EG) Nr. 561/2006 und VO (EU) Nr. 165/2014 (v. a. Fahrtenschreiber; Lenk- und Ruhezeiten sowie Fahrtunterbrechungen; Arbeits- und Ruhe- zeiten) • Steuerrechtliche Vorschriften gemäß KraftStDV und KraftStG (v. a. Steuergegenstand; Ausnahmen von der Besteuerung; Dauer der Steuerpflicht) | | ||
1.1.3 | 125 | Kompetenzbereich „Technik" | |
1.1.3.1 | Kompetenz BE-1 - Technische Grundlagen Fahrlehrer der Klasse BE kennen die Aufgaben, den grundlegen- den Aufbau und die grundlegende Funktionsweise der wesent- lichen technischen Bestandteile von Fahrzeugen und Fahrzeug- kombinationen der Klassen B/BE sowie die entsprechenden rechtlichen Vorschriften. Dies gilt insbesondere für sicherheits- bedeutsame und umweltschutzrelevante Bestandteile. Sie kön- nen erläutern, wie Personen und Ladung in Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen B/BE gesichert werden und dieses Wissen anwenden. Sie können erläutern, wie die Betriebs- und Verkehrssicherheit bei Fahrzeugen und Fahrzeug- kombinationen der Klassen B/BE kontrolliert wird und dieses Wissen anwenden. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: • Konventionelle und alternative Antriebstechnologien (v. a. Aufgaben, Aufbau und Funktionsweise von Viertaktmotor, Ottomotor, Dieselmotor, Hybridantrieb und Elektroantrieb; sicherheits- und umweltrelevante Vor- und Nachteile der Antriebstechnologien; Einsatzmöglichkeiten alternativer An- triebstechnologien in der Fahrausbildung und Fahrerweiter- bildung) | Ingenieur | |
• Antriebsstrang (v. a. Aufgaben und Aufbau) • Fahrwerk (v. a. Aufgaben, Aufbau und Funktionsweise von Bremssystem, Rädern und Reifen, Radaufhängung und Lenkung; Rechtsvorschriften) • Lärm- und Schadstoffminderung (v. a. Arten von Schadstof- fen; Aufgaben, Aufbau und Funktionsweise der Abgasanla- ge; Rechtsvorschriften) • Aktive und passive Fahrzeugsicherheit (v. a. Maßnahmen zur Unfallvorbeugung und Unfallfolgenminderung; Funktions- weise von Maßnahmen zum Insassenschutz) • Personenbeförderung, Beladung und Ladungssicherung (v. a. Rechtsvorschriften; sichere Beförderung von Perso- nen; Ladungssicherungshilfsmittel; Folgen unzureichender Sicherung von Personen und Ladung; praktische Übungen zur Sicherung von Personen und Ladung) • Kontrolle der Betriebs- und Verkehrssicherheit (v. a. Rechts- vorschriften; praktische Übungen zur Kontrolle der Betriebs- und Verkehrssicherheit) • Liegenbleiben (v. a. Rechtsvorschriften; Maßnahmen bei Liegenbleiben) • Anhänger und Verbindungseinrichtungen (v. a. Arten von Anhängern; Aufgaben, Arten und Funktionsweise von Ver- bindungseinrichtungen; Rechtsvorschriften; Zusammen- stellen von Fahrzeugkombinationen der Klassen B/BE; Verbinden und Trennen von Fahrzeugkombinationen der Klassen B/BE inklusive praktischer Übungen; Beleuchtungs- einrichtungen von Anhängern; Aufgaben, Aufbau und Funk- tionsweise der Auflaufbremse) | | ||
1.1.3.2 | Kompetenz BE-2 - Fahrphysik Fahrlehrer der Klasse BE können fahrphysikalische Grundlagen des Fahrens mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen B/BE erläutern. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: • Kräfte und Momente am Fahrzeug • Haftungsgrenze der Reifen bei kritischen Streckenverhältnis- sen (v. a. enge Kurven; unebene Fahrbahn; starkes Gefälle), Witterungsverhältnissen (v. a. Fahren bei Nässe, Schnee und Eis; Aquaplaning; Seitenwind) und Fahrmanövern (v. a. Gefahrbremsung; Ausweichmanöver) unter Berück- sichtigung des Kamm'schen Kreises sowie der Achs- und Radlastverschiebung • Kippgrenze bei kritischen Fahrzeugeigenschaften (v. a. hohe Schwerpunktlage; geringe Spurweite), Streckenverhältnissen (v. a. enge Kurven; geneigte oder unebene Fahrbahn) und Fahrmanövern (v. a. Ausweichmanöver) sowie beweglicher Ladung • Pendeln oder Einknicken des Anhängers bei kritischen Fahr- zeugeigenschaften (v. a. Höhe und Länge des Aufbaus; Gewichtsverteilung), Streckenverhältnissen (v. a. enge Kurven; unebene Fahrbahn), Witterungsverhältnissen (v. a. Fahren bei Nässe, Schnee und Eis; Seitenwind) und Fahrmanövern (v. a. hohe Fahrgeschwindigkeit; Überholmanöver; Ausweich- manöver; Gefahrbremsung) • Anhalteweg (v. a. Abhängigkeit von der Fahrgeschwindig- keit, der Fahrbahnoberfläche, der Bereifung, der Brems- anlage sowie dem Bremsverhalten und der Reaktionszeit des Fahrers) | Fahrlehrer, Ingenieur | |
1.1.3.3 | Kompetenz BE-3 - Fahrerassistenzsysteme und automatisiertes Fahren Fahrlehrer der Klasse BE können die grundlegenden Funktionen von Fahrerassistenzsystemen für Fahrzeuge und Fahrzeug- kombinationen der Klassen B/BE beschreiben sowie deren Einsatzmöglichkeiten, (Sicherheits-)Potenziale und Grenzen erläutern. Dies gilt insbesondere für sicherheitsbedeutsame Fahrerassistenzsysteme. Weiterhin können sie die Grundlagen des automatisierten Fahrens und die Auswirkungen auf den Fahrlehrerberuf beschreiben. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: • Niveaustufen des automatisierten Fahrens • Assistiertes Fahren (Stufe 1): Arten, grundlegende Funktio- nen, (Sicherheits-)Potenziale und Grenzen inklusive Störun- gen/Ausfälle von Fahrerassistenzsystemen (v. a. Adaptive Geschwindigkeitsregelanlage; Anhänger-Stabilisierungssys- tem; Antriebsschlupfregelung; Automatischer Blockierver- hinderer; Elektronische Stabilitätskontrolle; Notbrems- assistent; Spurhalte- und Spurwechselassistent) • Assistiertes Fahren (Stufe 1): Mögliche verkehrssicherheits- kritische Auswirkungen der Systemnutzung auf den Fahrer (v. a. Fehlvorstellungen zur Wirksamkeit von Fahrerassis- tenzsystemen und überhöhte Erwartungen; Fehlgebrauch der und negative Verhaltensanpassung an Fahrerassistenz- systeme; Ablenkung durch Systembedienung; Abbau von Kompetenzen zur Bewältigung von Verkehrssituationen ohne Fahrerassistenzsysteme inklusive zur Verkehrswahrnehmung und Gefahrenvermeidung) sowie mögliche Gefahren im Zu- sammenhang mit der Systemüberwachung und der Über- nahme von Systemaufgaben • Assistiertes Fahren (Stufe 1): Einsatzmöglichkeiten von Fahrer- assistenzsystemen in Fahranfängervorbereitung und Fahrer- weiterbildung • Teil- und hochautomatisiertes Fahren (Stufen 2 und 3): Potenziale (v. a. Verkehrssicherheit; Umweltverträglichkeit; Verkehrseffizienz) und Risiken (v. a. Ertragen von Monotonie; Erhalt eines ausreichenden Situationsbewusstseins) • Kraftfahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion (v. a. Technische Aufsicht; risikominimaler Zustand) • Grundlegende rechtliche und moralisch-ethische Fragen des automatisierten Fahrens (v. a. Automatisierungsrisiko und Haftung; Regelübertretung; Dilemma-Situationen) • Fahrzeug-zu-X-Kommunikation • Auswirkungen des automatisierten Fahrens auf den Fahr- lehrerberuf | Bildungswissen- schaftler, Fahrlehrer, Ingenieur, Jurist | |
1.2 | 525 | Pädagogisch-psychologisches und verkehrspädagogisches Professionswissen | |
1.2.1 | 315 | Kompetenzbereich „Unterrichten, Ausbilden und Weiterbilden" | |
1.2.1.1 | Kompetenz BE-1 - System der Fahranfängervorbereitung und lebenslanges Lernen: Fahrlehrer der Klasse BE können die Bestandteile und Erwerbs- verläufe von Fahr- und Verkehrskompetenz beschreiben. Sie können die vielfältigen Lehr-Lernformen und Prüfungsformen im System der Fahranfängervorbereitung in Deutschland sowie die mit ihnen verbundenen Ziele, Inhalte und rechtlichen Rah- menbedingungen erläutern. Sie können ihren Theorieunterricht, | Bildungswissen- schaftler, Fahrlehrer | |
ihre Fahrpraktische Ausbildung und das Selbstständige Theorie- lernen von Fahrschülern an den Zielen, Inhalten und weiteren rechtlichen Rahmenbedingungen der Fahrausbildung aus- richten. Unverzichtbare curriculare Inhalte: • Bestandteile (v. a. Wissen und Können zur Bewältigung von Verkehrssituationen; verkehrssicherheitskonforme Motive und Einstellungen; realistische Selbsteinschätzung) und Erwerb (v. a. spiralförmige Lernprozesse; Expertiseerwerb) von Fahr- und Verkehrskompetenz • Theorieunterricht, Fahrpraktische Ausbildung, Selbststän- diges Theorielernen von Fahrschülern der Klassen B/BE (v. a. Ziele, Umfang und Abschluss der Fahrausbildung; Kompe- tenzrahmen, Ausbildungsplan sowie weitere curriculare Grundlagen der Fahrausbildung; rechtliche Anforderungen an die methodische und mediale Gestaltung der Fahrausbil- dung; Unterrichtsräume; Lehrmittel; Ausbildungsfahrzeuge; Ausbildungsnachweis) • Begleitetes Fahren (v. a. Zweck; Wirksamkeitsbefunde; Auflagen und Folgen von Auflagenverstößen; Anforderungen an und Aufgaben der Begleiter; Möglichkeiten zur Gestaltung der Begleitphase) • Fahrerlaubnis auf Probe und Alkoholverbot für Fahranfänger (v. a. Zweck; Dauer; Wirksamkeitsbefunde; Folgen von Verstößen) • Theoretische Fahrerlaubnisprüfung (TFEP) für die Klassen B/ BE (v. a. Zweck; Inhalte und Ablauf; Aufgabenarten; Umfang und Zusammenstellung der Aufgaben; Prüfungssprachen und Audio-Unterstützung; Bewertung) • Praktische Fahrerlaubnisprüfung (PFEP) für die Klassen B/BE (v. a. Zweck; Inhalte und Ablauf; Prüfungsstrecke; Bewer- tung; Prüfungsfahrzeuge) • Möglichkeiten zum Ausbau von Fahr- und Verkehrs- kompetenz (v. a. Fahrsimulationstraining; pädagogisch- psychologisches Fahrsicherheitstraining; Rückmeldefahrt; Weiterbildung zum umweltschonenden bzw. energiesparen- den Fahren) • Notwendigkeit des Weiterlernens durch Kraftfahrer, ge- eignete Informationsquellen bei verkehrsrelevanten Rechts- änderungen, fahrzeugtechnischen Entwicklungen und Wissensdefiziten • Erwerb der Schlüsselzahl B96 (v. a. Ziele, Schulungsstoff und Umfang; Abschluss der Schulung und Teilnahme- bescheinigung; Schulungsfahrzeuge und Schulungsstrecke) • Erwerb der Schlüsselzahl B197 (v. a. Ziele, Inhalte und Umfang; Testfahrt zum Abschluss der Ausbildung inklusive der erforderlichen Qualifikation des Fahrlehrers und Nachweis über die praktische Ausbildung; Ausbildungsfahr- zeuge) | | ||
1.2.1.2 | Kompetenz BE-2 - Gestaltung des Theorieunterrichts: Fahrlehrer der Klasse BE können die Lehrfunktionen, die Qualitätskriterien guten Theorieunterrichts sowie die Möglich- keiten zur Verzahnung von Theorieunterricht, Selbstständigem Theorielernen der Fahrschüler und Fahrpraktischer Ausbildung erläutern. Sie können dieses Wissen bei der Planung und Durchführung von Theorieunterricht anwenden. | Bildungswissen- schaftler, Fahrlehrer | |
Unverzichtbare curriculare Inhalte: • Lehrfunktionen (v. a. Motivation; Information; Informations- verarbeitung; Speichern und Abrufen; Anwendung und Transfer; Steuerung und Kontrolle) • Lern- und Leistungsmotivation (v. a. intrinsische und extrin- sische Motivation; Möglichkeiten zur Motivationsförderung) • Konstruktive und instruktive Methoden • Unterrichtsplanung (v. a. Lehr- und Lernvoraussetzungen; Festlegung von Zielen; Auswahl, Gewichtung und Aufberei- tung von Inhalten; Auswahl von Methoden und Medien unter besonderer Beachtung digitaler Medien; räumliche und zeit- liche Gestaltung; Übungen zum Erstellen von Unterrichts- planungen der Klasse B) • Qualitätskriterien guten Theorieunterrichts (v. a. Strukturie- rung der Unterrichtseinheit; Motivierung der Fahrschüler und Praxisbezug; fachliche Vermittlung der Inhalte; Binnen- differenzierung; angemessenes Reagieren auf Beiträge der Fahrschüler; Tempo der Vermittlung der Inhalte; Festigung; Visualisierung der Inhalte durch Medien; Qualität der Lehr- vorträge; Organisation von Erfahrungsberichten; Organisa- tion von Diskussionen; Durchführung von Lernkontrollen) • Kognitive Aktivierung von Fahrschülern (v. a. Entwickeln von herausfordernden Aufgabenstellungen) • Klassenführung (v. a. Erkennen von und Umgang mit Unter- richtstörungen) • Möglichkeiten zur Verzahnung von Theorieunterricht, Selbst- ständigem Theorielernen der Fahrschüler und Fahrprak- tischer Ausbildung • Lehrübungen zu allen Lektionen des Theorieunterrichts der Klasse B | | ||
Kompetenz BE-3 - Gestaltung des Selbstständigen Theorielernens von Fahrschülern: Fahrlehrer der Klasse BE können die Möglichkeiten zur lernwirk- samen Gestaltung des Selbstständigen Theorielernens von Fahrschülern sowie zur Verzahnung von Selbstständigem Theorielernen, Theorieunterricht und Fahrpraktischer Ausbildung erläutern. Sie können dieses Wissen bei der Planung und Begleitung des Selbstständigen Theorielernens von Fahr- schülern anwenden. Unverzichtbare curriculare Inhalte: • Lernstrategien • Möglichkeiten zum Selbstständigen Theorielernen in der Fahrausbildung • Blended-Learning (v. a. Begriffsklärung; Möglichkeiten zur Verzahnung von Selbstständigem Theorielernen der Fahr- schüler anhand digitaler Medien mit Theorieunterricht und Fahrpraktischer Ausbildung) • Ausbildungsbegleitende Kontrolle und Unterstützung des Selbstständigen Theorielernens von Fahrschülern | Bildungswissen- schaftler, Fahrlehrer | ||
1.2.1.3 | Kompetenz BE-4 - Gestaltung der Fahrpraktischen Ausbildung: Fahrlehrer der Klasse BE können die Qualitätskriterien guter Fahrpraktischer Ausbildung sowie die Möglichkeiten zur Ver- zahnung von Fahrpraktischer Ausbildung, Theorieunterricht und Selbstständigem Theorielernen der Fahrschüler erläutern. Sie können dieses Wissen bei der Planung und Durchführung von Fahrpraktischer Ausbildung anwenden. | Bildungswissen- schaftler, Fahrlehrer | |
Unverzichtbare curriculare Inhalte: • Aufbau der Fahrpraktischen Ausbildung der Klassen B/BE • Unterrichtsplanung (v. a. Lehr- und Lernvoraussetzungen; Festlegung von Zielen; Auswahl, Gewichtung und Auf- bereitung von Inhalten; Auswahl von Methoden und Medien; Ausbildungsstrecke und zeitliche Gestaltung; Übungen zum Erstellen von Unterrichtsplanungen der Klassen B/BE) • Methoden der Fahrpraktischen Ausbildung (v. a. Demons- trieren; Erklären; Anleiten; Kommentieren; Lernhinweise) • Qualitätskriterien guter Fahrpraktischer Ausbildung (v. a. Strukturierung der Übungsstunde; Orientierung am Ausbil- dungsstand des Fahrschülers; Qualität des Methoden- einsatzes; Qualität verbaler Anweisungen; fachliche Korrekt- heit der Inhalte und Orientierung am Ausbildungsplan des Fahrlehrers; Schaffung einer guten Ausbildungsatmosphäre; angemessenes Reagieren auf Fahrfehler) • An das Kompetenzniveau des Fahrschülers angepasste Auf- gaben sowie zielgerichtetes und intensives Üben im Sinne von Deliberate Practice • An das Kompetenzniveau des Fahrschülers angepasstes An- leiten durch Scaffolding und Fading (v. a. inhaltliche Ausrich- tung, Detailgrad und Zeitpunkt des Anleitens; Nachlassen des Anleitens bei steigendem Kompetenzniveau bis hin zur selbstständigen Aufgabenbewältigung) • Fehlvorstellungen von Fahrschülern zum Führen von Fahr- zeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen B/BE so- wie Fahrfehler (v. a. typische Fehlvorstellungen; Arten und Ursachen von Fahrfehlern; Eingriffsmöglichkeiten und Ein- griffsnotwendigkeiten des Fahrlehrers) • Möglichkeiten zur Verzahnung von Fahrpraktischer Ausbil- dung, Theorieunterricht und Selbstständigem Theorielernen der Fahrschüler • Lehrübungen zur Fahrpraktischen Ausbildung der Klas- sen B/BE inklusive Übungen zum Eingreifen bei Fahrfehlern | | ||
1.2.1.4 | Kompetenz BE-5 - Grundlagen des Fahrlehrerberufs: Fahrlehrer der Klasse BE kennen die vielfältigen Tätigkeitsfelder ihres Berufes sowie die damit verbundenen Anforderungen und Weiterbildungsmöglichkeiten. Weiterhin kennen sie berufliche Belastungs- und Stressfaktoren sowie die Möglichkeiten zur Stressprävention. Unverzichtbare curriculare Inhalte: • Mögliche Tätigkeitsfelder für Fahrlehrer und Weiterqualifizie- rungen • Notwendigkeit zur Aktualisierung und Ergänzung des Profes- sionswissens • Fortbildungspflicht für Fahrlehrer • Arbeitsbedingungen • Belastungen des Fahrlehrerberufs, Stress, Strategien zur Stressprävention | Fahrlehrer | |
1.2.2 | 100 | Kompetenzbereich „Erziehen" | |
1.2.2.1 | Kompetenz BE-1 - Berücksichtigung der sozialen und kulturellen Lernbedingungen sowie der Lernvoraussetzungen: Fahrlehrer der Klasse BE kennen typische soziale und kulturelle Lernbedingungen von Fahrschülern. Sie können Lernvoraus- setzungen von Fahrschülern einschätzen. Sie können die Lern- bedingungen und Lernvoraussetzungen bei der Planung und | Bildungswissen- schaftler | |
Durchführung von Theorieunterricht, Selbstständigem Theorie- lernen der Fahrschüler und Fahrpraktischer Ausbildung berück- sichtigen. Unverzichtbare curriculare Inhalte: • Entwicklung und Sozialisation über die Lebensspanne mit Schwerpunkt im Jugendalter und jungen Erwachsenenalter • Theorien des Lernens und Lehrens in der Erwachsenen- bildung/Weiterbildung • Lernvoraussetzungen (v. a. Arten von Lernvoraussetzungen; Möglichkeiten zur Einschätzung von Lernvoraussetzungen; Umgang mit unterschiedlichen Lernvoraussetzungen) | | ||
1.2.2.2 | Kompetenz BE-2 - Vermittlung von Verkehrssicherheitseinstellungen: Fahrlehrer der Klasse BE können Prozesse des Einstellungs- erwerbs und Methoden der Einstellungsveränderung erläutern sowie bei der Planung und Durchführung von Theorieunterricht, Selbstständigem Theorielernen der Fahrschüler und Fahrprak- tischer Ausbildung berücksichtigen. Unverzichtbare curriculare Inhalte: • Fahrmotive • Einstellungen (v. a. Komponenten von Einstellungen; Erwerb von Einstellungen; Einstellungen zum Fahrzeug und Fahren) • Beeinflussung von Einstellungen zur Verantwortungsüber- nahme und Sicherheit im Straßenverkehr (v. a. Lernen am Modell und Wirkung von Sanktionen; Theorie des geplanten Verhaltens; Bedeutung von Informationsdarstellungen für das Verhalten; persuasive Kommunikation; Wirkung von Furchtappellen) | Bildungswissen- schaftler | |
1.2.3 | 110 | Kompetenzbereich „Beurteilen" | |
1.2.3.1 | Kompetenz BE-1 - Förderorientierte Lernstands- und Lernverlaufsbeurteilung: Fahrlehrer der Klasse BE können Lernprozesse und Lernergeb- nisse von Fahrschülern beurteilen. Sie können die Ergebnisse der Beurteilung nutzen, um ihre Fahrschüler bezüglich des weiteren Lernwegs zu beraten und zu fördern. Unverzichtbare curriculare Inhalte: • Lernstands- und Lernverlaufsbeurteilung inklusive Leis- tungsrückmeldung und Beratung bezüglich des Lernwegs (v. a. Ablauf von Beurteilungen; Zeitpunkte für Kurz-Beurtei- lungen und ausführliche Beurteilungen im Ausbildungs- verlauf; Instrumente zur Durchführung von Beurteilungen; Ebenen und zeitliche Ausrichtung von Feedback; praktische Übungen zu Lernstandsbeurteilungen inklusive zum Geben von Leistungsrückmeldungen) • Bezugsnormen (v. a. kriterial; individuell; sozial) • Beobachtungs- und Beurteilungsfehler • Selbsteinschätzungen des Fahrschülers (v. a. Förderung von realistischen Selbsteinschätzungen bezüglich der fünf Fahr- kompetenzbereiche) • Feststellung der Prüfungsreife zur TFEP und PFEP • Lernschwierigkeiten und Prüfungsangst (v. a. Arten von und Umgang mit Lernschwierigkeiten; Entstehung und Merkmale von Prüfungsangst; Möglichkeiten zum Abbau von Prüfungs- angst) | Bildungswissen- schaftler, Fahrlehrer | |
1.3 | 30 | Fahrerisches Professionswissen | |
1.3.1 | 21 | Kompetenzbereich „Fahraufgaben" | |
1.3.1.1 | Kompetenz BE-1 - Geradeausfahren Fahrlehrer der Klasse BE können unter verschiedenen Verkehrs- bedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen B/BE sicher, routiniert und regelkonform geradeaus- fahren und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Geradeausfahren anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte: • Verkehrsbeobachtung beim Geradeausfahren • Fahrzeugpositionierung beim Geradeausfahren • Geschwindigkeitsanpassung beim Geradeausfahren • Kommunikation beim Geradeausfahren • Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Gera- deausfahren • Kommentierendes Fahren beim Geradeausfahren | Fahrlehrer | |
1.3.1.2 | Kompetenz BE-2 - Kurve Fahrlehrer der Klasse BE können Kurven unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombina- tionen der Klassen B/BE sicher, routiniert und regelkonform be- fahren und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Befahren von Kurven anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte: • Verkehrsbeobachtung beim Befahren von Kurven • Fahrzeugpositionierung beim Befahren von Kurven • Geschwindigkeitsanpassung beim Befahren von Kurven • Kommunikation beim Befahren von Kurven • Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Be- fahren von Kurven • Kommentierendes Fahren beim Befahren von Kurven | Fahrlehrer | |
1.3.1.3 | Kompetenz BE-3 - Kreisverkehr Fahrlehrer der Klasse BE können unter verschiedenen Verkehrs- bedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen B/BE sicher, routiniert und regelkonform Kreisverkehre befahren und handeln dabei vorausschauend und rück- sichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Be- fahren von Kreisverkehren anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte: • Verkehrsbeobachtung beim Befahren von Kreisverkehren • Fahrzeugpositionierung beim Befahren von Kreisverkehren • Geschwindigkeitsanpassung beim Befahren von Kreisver- kehren • Kommunikation beim Befahren von Kreisverkehren • Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Be- fahren von Kreisverkehren • Kommentierendes Fahren beim Befahren von Kreisverkehren | Fahrlehrer | |
1.3.1.4 | Kompetenz BE-4 - Kreuzung, Einmündung, Einfahren Fahrlehrer der Klasse BE können unter verschiedenen Verkehrs- bedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen B/BE sicher, routiniert und regelkonform Kreuzungen und Einmündungen befahren sowie einfahren und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Befahren von Kreuzungen und Einmündungen sowie beim Einfahren anwenden und ihr Fahr- verhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte: • Verkehrsbeobachtung beim Befahren von Kreuzungen und Einmündungen sowie beim Einfahren • Fahrzeugpositionierung beim Befahren von Kreuzungen und Einmündungen sowie beim Einfahren • Geschwindigkeitsanpassung beim Befahren von Kreuzungen und Einmündungen sowie beim Einfahren • Kommunikation beim Befahren von Kreuzungen und Ein- mündungen sowie beim Einfahren • Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Be- fahren von Kreuzungen und Einmündungen sowie beim Einfahren • Kommentierendes Fahren beim Befahren von Kreuzungen und Einmündungen sowie beim Einfahren | Fahrlehrer | |
1.3.1.5 | Kompetenz BE-5 - Schienenverkehr Fahrlehrer der Klasse BE können unter verschiedenen Verkehrs- bedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen B/BE sicher, routiniert und regelkonform mit Schienen- verkehr umgehen und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Umgang mit Schienenverkehr anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte: • Verkehrsbeobachtung beim Umgang mit Schienenverkehr • Fahrzeugpositionierung beim Umgang mit Schienenverkehr • Geschwindigkeitsanpassung beim Umgang mit Schienen- verkehr • Kommunikation beim Umgang mit Schienenverkehr • Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Um- gang mit Schienenverkehr • Kommentierendes Fahren beim Umgang mit Schienen- verkehr | Fahrlehrer | |
1.3.1.6 | Kompetenz BE-6 - Haltestelle, Fußgängerüberweg Fahrlehrer der Klasse BE können unter verschiedenen Verkehrs- bedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen B/BE sicher, routiniert und regelkonform Haltestellen und Fußgängerüberwege befahren und handeln dabei voraus- schauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Befahren von Haltestellen und Fußgängerüber- wegen anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte: • Verkehrsbeobachtung beim Annähern und Vorbeifahren an Haltestellen sowie beim Annähern an und Überqueren von Fußgängerüberwegen • Fahrzeugpositionierung beim Annähern und Vorbeifahren an Haltestellen sowie beim Annähern an und Überqueren von Fußgängerüberwegen | Fahrlehrer | |
• Geschwindigkeitsanpassung beim Annähern und Vorbei- fahren an Haltestellen sowie beim Annähern an und Über- queren von Fußgängerüberwegen • Kommunikation beim Annähern und Vorbeifahren an Halte- stellen sowie beim Annähern an und Überqueren von Fuß- gängerüberwegen • Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim An- nähern und Vorbeifahren an Haltestellen sowie beim Annähern an und Überqueren von Fußgängerüberwegen • Kommentierendes Fahren beim Annähern und Vorbeifahren an Haltestellen sowie beim Annähern an und Überqueren von Fußgängerüberwegen | | ||
1.3.1.7 | Kompetenz BE-7 - Ein- und Ausfädelungsstreifen, Fahrstreifenwechsel Fahrlehrer der Klasse BE können sich unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombina- tionen der Klassen B/BE sicher, routiniert und regelkonform einfädeln und ausfädeln sowie Fahrstreifen wechseln und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie kön- nen das kommentierende Fahren beim Ein- und Ausfädeln so- wie Fahrstreifenwechsel anwenden und ihr Fahrverhalten be- gründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte: • Verkehrsbeobachtung beim Einfädeln, Ausfädeln und Fahr- streifenwechsel • Fahrzeugpositionierung beim Einfädeln, Ausfädeln und Fahr- streifenwechsel • Geschwindigkeitsanpassung beim Einfädeln, Ausfädeln und Fahrstreifenwechsel • Kommunikation beim Einfädeln, Ausfädeln und Fahrstreifen- wechsel • Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Ein- fädeln, Ausfädeln und Fahrstreifenwechsel • Kommentierendes Fahren beim Einfädeln, Ausfädeln und Fahrstreifenwechsel | Fahrlehrer | |
1.3.1.8 | Kompetenz BE-8 - Vorbeifahren, Überholen Fahrlehrer der Klasse BE können unter verschiedenen Ver- kehrsbedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen B/BE sicher, routiniert und regelkonform vorbei- fahren und überholen und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Vorbeifahren und Überholen anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte: • Verkehrsbeobachtung beim Vorbeifahren und Überholen • Fahrzeugpositionierung beim Vorbeifahren und Überholen • Geschwindigkeitsanpassung beim Vorbeifahren und Über- holen • Kommunikation beim Vorbeifahren und Überholen • Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Vor- beifahren und Überholen • Kommentierendes Fahren beim Vorbeifahren und Überholen | Fahrlehrer | |
1.3.2 | 9 | Kompetenzbereich „Grundfahraufgaben" | |
1.3.2.1 | Kompetenz BE-1 - Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt Fahrlehrer der Klasse BE können unter verschiedenen Verkehrs- bedingungen mit Fahrzeugen der Klasse B sicher, routiniert und regelkonform unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt rückwärts nach rechts fahren und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommen- tierende Fahren beim Fahren nach rechts rückwärts unter Aus- nutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte: • Verkehrsbeobachtung beim Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt • Fahrzeugpositionierung beim Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt • Geschwindigkeitsanpassung beim Fahren nach rechts rück- wärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt • Kommunikation beim Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt • Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Fah- ren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Ein- mündung, Kreuzung oder Einfahrt • Kommentierendes Fahren beim Fahren nach rechts rück- wärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt | Fahrlehrer | |
1.3.2.2 | Kompetenz BE-2 - Rückwärtsfahren in eine Parklücke (Längsaufstellung) Fahrlehrer der Klasse BE können unter verschiedenen Verkehrs- bedingungen mit Fahrzeugen der Klasse B sicher, routiniert und regelkonform rückwärts in eine Parklücke fahren und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Rückwärtsfahren in eine Park- lücke anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte: • Verkehrsbeobachtung beim Rückwärtsfahren in eine Park- lücke • Fahrzeugpositionierung beim Rückwärtsfahren in eine Park- lücke • Geschwindigkeitsanpassung beim Rückwärtsfahren in eine Parklücke • Kommunikation beim Rückwärtsfahren in eine Parklücke • Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Rück- wärtsfahren in eine Parklücke • Kommentierendes Fahren beim Rückwärtsfahren in eine Parklücke | Fahrlehrer | |
1.3.2.3 | Kompetenz BE-3 - Einfahren in eine Parklücke (Quer- oder Schrägaufstellung) Fahrlehrer der Klasse BE können unter verschiedenen Verkehrs- bedingungen mit Fahrzeugen der Klasse B sicher, routiniert und regelkonform in eine Parklücke einfahren und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommen- tierende Fahren beim Einfahren in eine Parklücke anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. | Fahrlehrer | |
Unverzichtbare curriculare Inhalte: • Verkehrsbeobachtung beim Einfahren in eine Parklücke • Fahrzeugpositionierung beim Einfahren in eine Parklücke • Geschwindigkeitsanpassung beim Einfahren in eine Park- lücke • Kommunikation beim Einfahren in eine Parklücke • Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Ein- fahren in eine Parklücke • Kommentierendes Fahren beim Einfahren in eine Parklücke | | ||
1.3.2.4 | Kompetenz BE-4 - Umkehren Fahrlehrer der Klasse BE können unter verschiedenen Verkehrs- bedingungen mit Fahrzeugen der Klasse B sicher, routiniert und regelkonform umkehren und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Umkehren anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte: • Verkehrsbeobachtung beim Umkehren • Fahrzeugpositionierung beim Umkehren • Geschwindigkeitsanpassung beim Umkehren • Kommunikation beim Umkehren • Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Um- kehren • Kommentierendes Fahren beim Umkehren | Fahrlehrer | |
1.3.2.5 | Kompetenz BE-5 - Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung Fahrlehrer der Klasse BE können unter verschiedenen Verkehrs- bedingungen mit Fahrzeugen der Klasse B sicher, routiniert und regelkonform mit höchstmöglicher Verzögerung abbremsen und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte: • Verkehrsbeobachtung beim Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung • Fahrzeugpositionierung beim Abbremsen mit höchst- möglicher Verzögerung • Geschwindigkeitsanpassung beim Abbremsen mit höchst- möglicher Verzögerung • Kommunikation beim Abbremsen mit höchstmöglicher Ver- zögerung • Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Ab- bremsen mit höchstmöglicher Verzögerung • Kommentierendes Fahren beim Abbremsen mit höchst- möglicher Verzögerung | Fahrlehrer | |
1.3.2.6 | Kompetenz BE-6 - Rückwärtsfahren um eine Ecke nach links Fahrlehrer der Klasse BE können unter verschiedenen Verkehrs- bedingungen mit Fahrzeugen der Klasse BE sicher, routiniert und regelkonform um eine Ecke nach links rückwärtsfahren und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Rückwärtsfahren um eine Ecke nach links anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. | Fahrlehrer | |
Unverzichtbare curriculare Inhalte: • Verkehrsbeobachtung beim Rückwärtsfahren um eine Ecke nach links • Fahrzeugpositionierung beim Rückwärtsfahren um eine Ecke nach links • Geschwindigkeitsanpassung beim Rückwärtsfahren um eine Ecke nach links • Kommunikation beim Rückwärtsfahren um eine Ecke nach links • Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Rück- wärtsfahren um eine Ecke nach links • Kommentierendes Fahren beim Rückwärtsfahren um eine Ecke nach links | |
II. Fahrlehrerlaubnisklasse A
Abschnitt | Unter- einheiten | Zulässige Lehrkräfte gemäß § 9 DV-FahrlG | |
1 | 160 | Ausbildung Fahrlehrerlaubnisklasse A | |
1.1 | 88 | Fachliches Professionswissen | |
1.1.1 | 40 | Kompetenzbereich „Verkehrsverhalten" | |
1.1.1.1 | 8 | Kompetenz A-1 - Fahreignung, Fahrtüchtigkeit und Fahrverhalten Fahrlehrer der Klasse A können die klassenspezifischen psychischen und physischen Einflussfaktoren auf die Fahr- eignung, die Fahrtüchtigkeit und das Fahrverhalten sowie Verhaltensstrategien zum Umgang mit diesen Einflussfaktoren erläutern. Sie können ihr Wissen anwenden, um die Fahr- eignung und die Fahrtüchtigkeit von Fahrschülern einzu- schätzen. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: • Ablenkung und Müdigkeit (v. a. häufige Ablenkungen und Auswirkungen auf das Fahrverhalten; Auswirkungen von Müdigkeit auf das Fahrverhalten und die Fahrtüchtigkeit; Strategien zur Vermeidung des Fahrens unter Ablenkung und bei Müdigkeit) • Soziale und mediale Einflüsse (v. a. Auswahl von Kraftrad und Zubehör sowie damit verbundene Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit und den Umweltschutz; Strategien zum Umgang mit Medien inklusive Werbung) • Klassenspezifische physische Belastungen (v. a. Zusam- menspiel von Körperbau des Fahrers und Bauart des Fahr- zeugs; Trainingsmöglichkeiten für die beim Kraftradfahren besonders benötigten Muskelgruppen; Aktivierung der Mus- kelgruppen vor, während und nach der Fahrt) • Angemessene Kleidung zum Führen von Krafträdern (v. a. geeigneter Schutz der Füße, der Beine, des Beckens, des Rückens, des Nackens, des Kopfes, der Arme und der Hände mit Fokus auf Schutzkleidung; Folgen des Fahrens mit unangemessener Kleidung; Rechtsvorschriften und Rechtsprechung) • Einschätzung der Fahrtüchtigkeit von Fahrschülern (v. a. Verantwortlichkeiten des Fahrlehrers, auch unter Beachtung des Einflusses von Hitze und Kälte) | Bildungswissen- schaftler, Fahrlehrer |
1.1.1.2 | 4 | Kompetenz A-2 - Vielfalt im Straßenverkehr Fahrlehrer der Klasse A können die verkehrssicherheitsrelevan- ten Besonderheiten verschiedener Kraftradfahrer erläutern. Sie können die erforderliche Anpassung des eigenen Fahrverhaltens bei Begegnungen mit anderen Kraftradfahrern erläutern und begründen. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: • Verkehrssicherheitsrelevante Besonderheiten unterschied- licher Kraftradfahrer (v. a. Mofafahrer; Rollerfahrer; Chopper- fahrer; Trikefahrer; Fahrer von Krafträdern mit Beiwagen; Naked Bike-Fahrer; Endurofahrer; Tourenfahrer; Renn- maschinenfahrer), mögliche Gefahrensituationen mit ihnen sowie erforderliche Anpassungen des eigenen Fahrver- haltens | Fahrlehrer |
1.1.1.3 | 12 | Kompetenz A-3 - Fahraufgaben und Grundfahraufgaben Fahrlehrer der Klasse A können die verschiedenen Fahraufgaben und Grundfahraufgaben für Krafträder gemäß den Fahraufga- benkatalogen erläutern. Sie können die Anforderungs- und Be- wertungsstandards zur sicheren Durchführung der Fahraufgaben und Grundfahraufgaben erläutern. Sie können die Kompetenz von Fahrschülern zur Durchführung von Fahraufgaben und Grundfahraufgaben hinsichtlich der fünf Fahrkompetenzbereiche beurteilen. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: • Fahraufgaben und Grundfahraufgaben gemäß den Fahrauf- gabenkatalogen für die Fahrerlaubnisklassen AM/A1/A2/A sowie dem Fahraufgabenkatalog für die Grundfahraufgaben dieser Klassen (v. a. Ein- und Ausfädelungsstreifen, Fahr- streifenwechsel; Kurve; Vorbeifahren, Überholen; Kreuzung, Einmündung, Einfahren; Kreisverkehr; Schienenverkehr; Haltestelle, Fußgängerüberweg; Geradeausfahren; Slalom mit Schrittgeschwindigkeit; Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung; Ausweichen ohne Abbremsen; Ausweichen nach Abbremsen; Slalom; Langer Slalom; Fahren mit Schritt- geschwindigkeit geradeaus; Stop and Go; Kreisfahrt) • Anforderungs- und Bewertungsstandards zur sicheren Durchführung der Fahraufgaben und Grundfahraufgaben (v. a. Anforderungs- und Bewertungsstandards gemäß den Fahraufgabenkatalogen für die Fahrerlaubnisklassen AM/A1/A2/A; klassenspezifische fahraufgabenrelevante Vor- schriften der StVO mit Fokus auf Straßenbenutzung durch Fahrzeuge, Überholen, besondere Verkehrslagen, Halten und Parken, Beleuchtung, Besondere Gefahrzeichen, Vorschriftzeichen, Richtzeichen, Verkehrseinrichtungen) | Fahrlehrer |
1.1.1.4 | 12 | Kompetenz A-4 - Verkehrswahrnehmung und Gefahrenvermeidung Fahrlehrer der Klasse A können Verkehrssituationen mit Kraft- rädern in Bezug auf Gefahren und Verhaltensmöglichkeiten beurteilen. Sie können die Verkehrswahrnehmung und Ge- fahrenvermeidung von Fahrschülern beurteilen und im Theorie- unterricht und in der Fahrpraktischen Ausbildung durch ge- eignete Maßnahmen verbessern. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: • Klassenspezifische erschwerende Rahmenbedingungen bei der Wahrnehmung der Verkehrsumwelt (v. a. schlechte Sicht durch Witterungseinflüsse; schlechte Sicht durch die bau- liche Gestaltung von Motorradschutzhelmen, Motorrad- schutzbrillen und Helmvisieren; Beeinträchtigung des Hör- vermögens durch Motorradschutzhelme) | Bildungswissen- schaftler, Fahrlehrer |
• Mögliche klassenspezifische Gefahren im Straßenverkehr (v. a. in Bezug auf die Straßen-, Witterungs- und Sicht- verhältnisse, den Fahrer und andere Verkehrsteilnehmer; Übersehen von Kraftradfahrern aufgrund ihrer schmalen Silhouette; Fehleinschätzungen der Geschwindigkeit und des Abstands von Kraftradfahrern; Gefahren bei der Durch- führung der Fahraufgaben und Grundfahraufgaben) • Antizipation gefährlicher Entwicklungsmöglichkeiten von Verkehrssituationen (v. a. Gefahrenhinweise; mögliche ge- fährliche Situationsverläufe) • Typische Fehleinschätzungen von Kraftradfahrern (v. a. zum Überholen; zum Platzbedarf; zum Fahrbahnbelag und zur Fahrbahnverschmutzung; zu den Witterungsverhältnissen; zum Anhalteweg; zum Befahren unbekannter Kurven; zum Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer; zur eigenen Fahr- kompetenz) • Verhalten in potenziell gefährlichen Situationen (v. a. Gefah- renvermeidung als präventive Fahrstrategie, Gefahren- abwehr in Notsituationen) • Trainingsmöglichkeiten zur Verbesserung der Verkehrswahr- nehmung und Gefahrenvermeidung (v. a. computer- bzw. simulatorgestützte Trainingsprogramme) | | ||
1.1.1.5 | 4 | Kompetenz A-5 - Fahrkompetenzdefizite und Unfälle Fahrlehrer der Klasse A kennen die Unfallbeteiligung sowie die typischen Fahrkompetenzdefizite von Kraftradfahrern. Sie kön- nen typische Unfälle von Kraftradfahrern analysieren. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: • Typische Unfallszenarien von Kraftradfahrern • Typische Kraftradstrecken, auf denen Kraftradfahrer ver- unglückt sind (v. a. Erkennen von kritischen Strecken- merkmalen und Unfallursachen; Erarbeitung von Strate- gien zum Vermeiden von Gefahren; Transfer auf andere Strecken) • Typische Wissensdefizite und Fehleinschätzungen von Kraft- radfahrern bei der Fahrtvorbereitung (v. a. Streckenwahl; Fahrtdauer, physische Leistungsfähigkeit; Ausrüstung) • Herausforderungen beim Erhalt von Fahrkompetenz und Fahrerfitness (v. a. typisches Nutzungsverhalten während der Saison und an Wochenenden) • Umgang mit schnell und häufig wechselnden Strecken- anforderungen | Bildungswissen- schaftler, Fahrlehrer |
1.1.2 | 16 | Kompetenzbereich „Recht" | |
1.1.2.1 | 16 | Kompetenz A-1 - Verkehrsrechtliche Vorschriften und angrenzende Rechtsgebiete Fahrlehrer der Klasse A können die klassenspezifischen, für das Führen von Krafträdern relevanten Vorschriften des Straßen- verkehrsrechts erläutern und diese anwenden, um beispielhafte Fallkonstellationen zu bearbeiten. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: • Klassenspezifische Rechtsvorschriften aus dem Bereich „Verhalten im Straßenverkehr" gemäß StVO (v. a. Einrichtun- gen zur Überwachung der Parkzeit; sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden) | Fahrlehrer, Jurist |
• Klassenspezifische Besonderheiten im Fahrerlaubnisrecht gemäß FeV, Richtlinie 2006/126/EG und StVG (v. a. Ein- teilung der Fahrerlaubnisklassen und Verwendung von Schlüsselzahlen; Fahrzeugführereigenschaft des Fahrlehrers bei Ausbildungs-, Prüfungs- und Begutachtungsfahrten; Umstellung von Fahrerlaubnissen alten Rechts) • Klassenspezifische Besonderheiten im Zulassungsrecht gemäß FZV und StVZO (v. a. Arten und Zuteilung sowie Aus- gestaltung und Anbringung von Kennzeichen; Zulassungs- bescheinigung Teil I und Teil II; Betriebserlaubnis und Bau- artgenehmigung) • Haftungs- und Versicherungsrecht im Straßenverkehr gemäß BGB, PflVG und StVG (v. a. Gefährdungs- und Verschul- denshaftung; vorgeschriebene und freiwillige Versicherun- gen für die Teilnahme am Straßenverkehr) • Klassenspezifische Besonderheiten im Fahrschulwesen gemäß DV-FahrlG, FahrlAusbV, FahrlG, FahrlPrüfV und StVG (v. a. Ablauf und Inhalt der Ausbildung und Prüfung von Fahrlehrern der Klasse A; Erfordernis, Inhalt und Erteilung der Fahrlehrerlaubnis der Klasse A; Prüfung der Zuverlässig- keit von Fahrlehrern der Klasse A; Pflichten des Fahrlehrers; Aufzeichnungen) | | ||
1.1.3 | 32 | Kompetenzbereich „Technik" | |
1.1.3.1 | 20 | Kompetenz A-1 - Technische Grundlagen Fahrlehrer der Klasse A kennen die Aufgaben, den grundlegen- den Aufbau und die grundlegende Funktionsweise der wesent- lichen technischen Bestandteile von Krafträdern sowie die ent- sprechenden rechtlichen Vorschriften. Dies gilt insbesondere für sicherheitsbedeutsame und umweltschutzrelevante Bestand- teile. Sie können erläutern, wie die Betriebs- und Verkehrs- sicherheit bei Krafträdern kontrolliert wird und dieses Wissen anwenden. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: • Konventionelle und alternative Antriebstechnologien (v. a. Aufgaben, Aufbau, Funktionsweise, Wartung und Pflege von Zweitaktmotor, Viertaktmotor und Elektromotor) • Fahrzeugrahmen (v. a. Aufgaben, Arten) • Antriebsstrang (v. a. Aufgaben, Aufbau, Wartung und Pflege von Primär- und Sekundärantrieben) • Vorderradführung, Hinterradführung und Lenksystem (v. a. Aufgaben, Arten, Aufbau, Wartung und Pflege) • Lärm- und Schadstoffminderung (v. a. Aufgaben, Aufbau und Funktionsweise der Abgasanlage; Rechtsvorschriften) • Bremssysteme (v. a. Aufgaben, Aufbau, Wartung und Pflege; Rechtsvorschriften) • Räder und Reifen (v. a. Aufgaben, Aufbau, Wartung und Pflege; Rechtsvorschriften) • Federung und Dämpfung (v. a. Aufgaben, Arten und Aufbau) • Personenbeförderung und Gepäckmitnahme (v. a. Rechts- vorschriften; sichere Beförderung von Personen und Ge- päck; Folgen unzureichender Sicherung von Personen und Gepäck; physische Voraussetzungen von Mitfahrenden; Verhaltensregeln für Mitfahrende) • Kontrolle der Betriebs- und Verkehrssicherheit (v. a. Rechts- vorschriften; praktische Übungen zur Kontrolle der Betriebs- und Verkehrssicherheit) | Ingenieur |
• Liegenbleiben (v. a. Rechtsvorschriften; Maßnahmen bei Liegenbleiben) • Anhänger und Verbindungseinrichtungen (v. a. Arten von Anhängern; Rechtsvorschriften; Zusammenstellen von Fahr- zeugkombinationen der Klasse A) • Krafträder mit Beiwagen (v. a. Arten; Rechtsvorschriften) | | ||
1.1.3.2 | 6 | Kompetenz A-2 - Fahrphysik Fahrlehrer der Klasse A können fahrphysikalische Grundlagen des Fahrens mit Krafträdern erläutern. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: • Kräfte und Momente am Fahrzeug • Achsensysteme am Fahrzeug (v. a. Bedeutung für das Fahr- verhalten) • Haftungsgrenze der Reifen bei kritischen Streckenverhältnis- sen (v. a. enge Kurven; unebene Fahrbahn und Fahrbahn- schäden; wechselnder Fahrbahnbelag; starkes Gefälle), Witterungsverhältnissen (v. a. Fahren bei Nässe; Aqua- planing; Seitenwind) und Fahrmanövern (v. a. Gefahrbrem- sung; Ausweichmanöver) unter Berücksichtigung des Kamm'schen Kreises sowie der Achs- und Radlastverschie- bung • Kippgrenze und Überschlaggrenze von zwei-, drei- und vier- rädrigen Krafträdern bei kritischen Fahrzeugeigenschaften (v. a. hohe Schwerpunktlage), Streckenverhältnissen (v. a. enge Kurven; geneigte oder unebene Fahrbahn) und Fahr- manövern (v. a. Gefahrbremsung; Ausweichmanöver) sowie Soziusbetrieb • Anhalteweg (v. a. Abhängigkeit von der Bereifung und der Bremsanlage des Kraftrades sowie dem Bremsverhalten des Fahrers) | Fahrlehrer, Ingenieur |
1.1.3.3 | 6 | Kompetenz A-3 - Fahrerassistenzsysteme und automatisiertes Fahren Fahrlehrer der Klasse A können die grundlegenden Funktionen von Fahrerassistenzsystemen für Krafträder beschreiben sowie deren Einsatzmöglichkeiten, Sicherheitspotenziale und Grenzen erläutern. Dies gilt insbesondere für sicherheitsbedeutsame Fahrerassistenzsysteme. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: • Assistiertes Fahren (Stufe 1): Arten, grundlegende Funk- tionen, (Sicherheits-)Potenziale und Grenzen inklusive Störungen/Ausfälle von Fahrerassistenzsystemen bei Kraft- rädern (v. a. Adaptive Geschwindigkeitsregelanlage; Antriebs- schlupfregelung; Automatischer Blockierverhinderer; Elektro- nische Stabilitätskontrolle; Notbremsassistent; Toter-Winkel- Assistent; adaptives Fahrwerk) • Assistiertes Fahren (Stufe 1): Klassenspezifische verkehrs- sicherheitskritische Auswirkungen der Systemnutzung auf den Fahrer (v. a. Fehlvorstellungen zur Wirksamkeit von Fahrerassistenzsystemen und überhöhte Erwartungen; Fehl- gebrauch der und negative Verhaltensanpassung an Fahrerassistenzsysteme; Ablenkung durch Systembedie- nung) sowie mögliche Gefahren im Zusammenhang mit der Systemüberwachung und der Übernahme von System- aufgaben • Assistiertes Fahren (Stufe 1): Klassenspezifische Einsatz- möglichkeiten von Fahrerassistenzsystemen in Fahranfän- gervorbereitung und Fahrerweiterbildung | Fahrlehrer, Ingenieur |
1.2 | 54 | Pädagogisch-psychologisches und verkehrspädagogisches Professionswissen | |
1.2.1 | 42 | Kompetenzbereich „Unterrichten, Ausbilden und Weiterbilden" | |
1.2.1.1 | 6 | Kompetenz A-1 - System der Fahranfängervorbereitung und lebenslanges Lernen: Fahrlehrer der Klasse A können ihren Theorieunterricht, ihre Fahrpraktische Ausbildung und das Selbstständige Theorie- lernen von Fahrschülern an den Zielen, Inhalten und weiteren rechtlichen Rahmenbedingungen der Kraftradausbildung aus- richten. Unverzichtbare curriculare Inhalte: • Theorieunterricht, Fahrpraktische Ausbildung, Selbstständi- ges Theorielernen von Fahrschülern der Klassen AM/A1/A2/A (v. a. Ziele, Umfang und Abschluss; Kompetenzrahmen, Ausbildungsplan sowie weitere curriculare Grundlagen; Lehrmittel; Ausbildungsfahrzeuge; Ausbildungsnachweis) • Theoretische Fahrerlaubnisprüfung (TFEP) für die Klassen AM/A1/A2/A (v. a. Zweck; Inhalte und Ablauf; Aufgaben- arten; Umfang und Zusammenstellung der Aufgaben; Bewer- tung) • Praktische Fahrerlaubnisprüfung (PFEP) für die Klassen AM/A1/A2/A (v. a. Zweck; Inhalte und Ablauf; Prüfungs- strecke; Bewertung; Prüfungsfahrzeuge) • Ausbildung und Prüfung von Bewerbern um eine Prüf- bescheinigung für Mofas und zwei- und dreirädrige Kraft- fahrzeuge bis 25 km/h (v. a. Ziele, Inhalte und Umfang der Ausbildung; erforderliche Qualifikation des Ausbilders; Ausbildungsfahrzeuge; Ausbildungsbescheinigung; Zweck, Inhalte, Ablauf, Aufgabenarten, Umfang, Zusammenstellung der Aufgaben und Bewertung der theoretischen Prüfung; Prüfbescheinigung) | Bildungswissen- schaftler, Fahrlehrer |
1.2.1.2 | 12 | Kompetenz A-2 - Gestaltung des Theorieunterrichts: Fahrlehrer der Klasse A können Theorieunterricht der Klassen AM/A1/A2/A planen und unter Beachtung der Qualitätskriterien guten Theorieunterrichts durchführen. Unverzichtbare curriculare Inhalte: • Planung von Zusatzstoff-Lektionen des Theorieunterrichts der Klassen AM/A1/A2/A (v. a. Lehr- und Lernvoraussetzun- gen; Vorbereitung des Unterrichtsraumes; Auswahl von Methoden und Medien unter besonderer Beachtung digita- ler Medien; Übungen zum Erstellen von Unterrichts- planungen) • Lehrübungen zu Zusatzstoff-Lektionen des Theorieunter- richts der Klasse A unter Beachtung der Qualitätskriterien guten Theorieunterrichts | Bildungswissen- schaftler, Fahrlehrer |
1.2.1.3 | 24 | Kompetenz A-3 - Gestaltung der Fahrpraktischen Ausbildung: Fahrlehrer der Klasse A können Fahrpraktische Ausbildung der Klassen AM/A1/A2/A planen und unter Beachtung der Qualitäts- kriterien guter Fahrpraktischer Ausbildung durchführen. Unverzichtbare curriculare Inhalte: • Aufbau der Fahrpraktischen Ausbildung in der Kraftrad- ausbildung (v. a. systematisches Training zur Fahrzeug- beherrschung in der Basisausbildung; Fahraufgaben, Grund- fahraufgaben und Prüfungsvorbereitung TFEP; Besondere Ausbildungsfahrten; Prüfungsvorbereitung PFEP) | Bildungswissen- schaftler, Fahrlehrer |
• Unterrichtsplanung (v. a. Lehr- und Lernvoraussetzungen; Festlegung von Zielen; Auswahl, Gewichtung und Auf- bereitung von Inhalten; Auswahl von Methoden und Medien; Ausbildungsstrecke und zeitliche Gestaltung; Übungen zum Erstellen von Unterrichtsplanungen für die Klassen AM/A1/A2/A) • Methoden der Fahrpraktischen Ausbildung (v. a. Demons- trieren; Erklären; Anleiten; Kommentieren; Lernhinweise; Videoanalysen; Kraftrad-zu-Kraftrad-Ausbildung; Vorberei- tungsaufgaben; gedankliches Trainieren der Bewältigung von Verkehrssituationen) • Benutzung von Funkanlagen (v. a. Rechtsvorschriften; Arten sowie damit verbundene Vor- und Nachteile bei der Nutzung) • An das Kompetenzniveau des Fahrschülers angepasste Aufgaben (v. a. Übungen bei abgestelltem Motor; Übungen mit Schrittgeschwindigkeit; Brems- und Anhalteübungen; Übungen bei zunehmender Fahrstabilität des Kraftrades) sowie zielgerichtetes und intensives Üben im Sinne von De- liberate Practice • An das Kompetenzniveau des Fahrschülers angepasstes Anleiten durch Scaffolding und Fading (v. a. inhaltliche Ausrichtung, Detailgrad und Zeitpunkt des Anleitens; Nach- lassen des Anleitens bei steigendem Kompetenzniveau bis hin zur selbstständigen Aufgabenbewältigung) • Fehlvorstellungen von Fahrschülern zum Führen von Kraft- rädern und Fahrfehler (v. a. typische Fehlvorstellungen; Arten und Ursachen von Fahrfehlern; klassenspezifische Ein- griffsmöglichkeiten und Eingriffsnotwendigkeiten des Fahr- lehrers) • Lehrübungen zur Fahrpraktischen Ausbildung der Klasse A unter Beachtung der Qualitätskriterien guter Fahrpraktischer Ausbildung inklusive Übungen zum Eingreifen bei Fahr- fehlern | | ||
1.2.2 | 4 | Kompetenzbereich „Erziehen" | |
1.2.2.1 | 4 | Kompetenz A-1 - Vermittlung von Verkehrssicherheitseinstellungen: Fahrlehrer der Klasse A können die für Kraftradfahrer typischen Fahrmotive und mögliche gruppendynamische Effekte erläutern sowie bei der Planung und Durchführung von Theorieunterricht, Selbstständigem Theorielernen der Fahrschüler und Fahrprak- tischer Ausbildung berücksichtigen. Unverzichtbare curriculare Inhalte: • Fahrmotive von Kraftradfahrern (v. a. Freizeitgestaltung; Unabhängigkeits- und Freiheitswunsch; Abenteuerlust; Überlegenheits- und Machtgefühle; Freude am Fahren; Grenzen austesten) • Flow-Erleben (v. a. Begriffsdefinition; typische Situationen wie Fahren auf Hausstrecken und illegalen Bergrenn- strecken; Verhaltensstrategien) • Gruppenbildung und gruppendynamische Effekte (v. a. Gruppen von Kraftradfahrern; verkehrssicherheitsdienliche und sicherheitsabträgliche Einflüsse im Zusammenhang mit dem Fahren in der Gruppe; Strategien zum Umgang mit Erwartungen von Gruppenmitgliedern) | Bildungswissen- schaftler |
1.2.3 | 8 | Kompetenzbereich „Beurteilen" | |
1.2.3.1 | 8 | Kompetenz A-1 - Förderorientierte Lernstands- und Lernverlaufsbeurteilung: Fahrlehrer der Klasse A können Lernprozesse und Lern- ergebnisse von Kraftrad-Fahrschülern beurteilen. Sie kön- nen die Ergebnisse der Beurteilung nutzen, um ihre Fahr- schüler bezüglich des weiteren Lernwegs zu beraten und zu fördern. Unverzichtbare curriculare Inhalte: • Lernstands- und Lernverlaufsbeurteilung inklusive Leis- tungsrückmeldung und Beratung bezüglich des Lernwegs (v. a. Zeitpunkte für Kurz-Beurteilungen und ausführliche Beurteilungen im Ausbildungsverlauf; Instrumente zur Durchführung von Beurteilungen; praktische Übungen zu Lernstandsbeurteilungen inklusive zum Geben von Leis- tungsrückmeldungen) • Feststellung der Prüfungsreife zur TFEP und PFEP | Bildungswissen- schaftler, Fahrlehrer |
1.3 | 18 | Fahrerisches Professionswissen | |
1.3.1 | 12 | Kompetenzbereich „Fahraufgaben" | |
1.3.1.1 | Kompetenz A-1 - Geradeausfahren Fahrlehrer der Klasse A können unter verschiedenen Verkehrs- bedingungen mit Krafträdern der Klasse A sicher, routiniert und regelkonform geradeausfahren und handeln dabei voraus- schauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Geradeausfahren anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte: • Verkehrsbeobachtung beim Geradeausfahren • Fahrzeugpositionierung beim Geradeausfahren • Geschwindigkeitsanpassung beim Geradeausfahren • Kommunikation beim Geradeausfahren • Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Gerade- ausfahren • Kommentierendes Fahren beim Geradeausfahren | Fahrlehrer | |
1.3.1.2 | Kompetenz A-2 - Kurve Fahrlehrer der Klasse A können Kurven unter verschiedenen Ver- kehrsbedingungen mit Krafträdern der Klasse A sicher, routiniert und regelkonform befahren und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Befahren von Kurven anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte: • Verkehrsbeobachtung beim Befahren von Kurven • Fahrzeugpositionierung beim Befahren von Kurven • Geschwindigkeitsanpassung beim Befahren von Kurven • Kommunikation beim Befahren von Kurven • Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Be- fahren von Kurven • Kommentierendes Fahren beim Befahren von Kurven | Fahrlehrer | |
1.3.1.3 | Kompetenz A-3 - Kreisverkehr Fahrlehrer der Klasse A können unter verschiedenen Verkehrs- bedingungen mit Krafträdern der Klasse A sicher, routiniert und regelkonform Kreisverkehre befahren und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommen- tierende Fahren beim Befahren von Kreisverkehren anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte: • Verkehrsbeobachtung beim Befahren von Kreisverkehren • Fahrzeugpositionierung beim Befahren von Kreisverkehren • Geschwindigkeitsanpassung beim Befahren von Kreisver- kehren • Kommunikation beim Befahren von Kreisverkehren • Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Be- fahren von Kreisverkehren • Kommentierendes Fahren beim Befahren von Kreisverkehren | Fahrlehrer | |
1.3.1.4 | Kompetenz A-4 - Kreuzung, Einmündung, Einfahren Fahrlehrer der Klasse A können unter verschiedenen Verkehrs- bedingungen mit Krafträdern der Klasse A sicher, routiniert und regelkonform Kreuzungen und Einmündungen befahren sowie einfahren und handeln dabei vorausschauend und rücksichts- voll. Sie können das kommentierende Fahren beim Befahren von Kreuzungen und Einmündungen sowie beim Einfahren anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte: • Verkehrsbeobachtung beim Befahren von Kreuzungen und Einmündungen sowie beim Einfahren • Fahrzeugpositionierung beim Befahren von Kreuzungen und Einmündungen sowie beim Einfahren • Geschwindigkeitsanpassung beim Befahren von Kreuzungen und Einmündungen sowie beim Einfahren • Kommunikation beim Befahren von Kreuzungen und Ein- mündungen sowie beim Einfahren • Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Be- fahren von Kreuzungen und Einmündungen sowie beim Einfahren • Kommentierendes Fahren beim Befahren von Kreuzungen und Einmündungen sowie beim Einfahren | Fahrlehrer | |
1.3.1.5 | Kompetenz A-5 - Schienenverkehr Fahrlehrer der Klasse A können unter verschiedenen Verkehrs- bedingungen mit Krafträdern der Klasse A sicher, routiniert und regelkonform mit Schienenverkehr umgehen und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommen- tierende Fahren beim Umgang mit Schienenverkehr anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte: • Verkehrsbeobachtung beim Umgang mit Schienenverkehr • Fahrzeugpositionierung beim Umgang mit Schienenverkehr • Geschwindigkeitsanpassung beim Umgang mit Schienen- verkehr • Kommunikation beim Umgang mit Schienenverkehr • Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Um- gang mit Schienenverkehr • Kommentierendes Fahren beim Umgang mit Schienen- verkehr | Fahrlehrer | |
1.3.1.6 | Kompetenz A-6 - Haltestelle, Fußgängerüberweg Fahrlehrer der Klasse A können unter verschiedenen Verkehrs- bedingungen mit Krafträdern der Klasse A sicher, routiniert und regelkonform Haltestellen und Fußgängerüberwege befahren und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Befahren von Halte- stellen und Fußgängerüberwegen anwenden und ihr Fahr- verhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte: • Verkehrsbeobachtung beim Annähern und Vorbeifahren an Haltestellen sowie beim Annähern an und Überqueren von Fußgängerüberwegen • Fahrzeugpositionierung beim Annähern und Vorbeifahren an Haltestellen sowie beim Annähern an und Überqueren von Fußgängerüberwegen • Geschwindigkeitsanpassung beim Annähern und Vorbeifah- ren an Haltestellen sowie beim Annähern an und Überqueren von Fußgängerüberwegen • Kommunikation beim Annähern und Vorbeifahren an Halte- stellen sowie beim Annähern an und Überqueren von Fuß- gängerüberwegen • Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim An- nähern und Vorbeifahren an Haltestellen sowie beim Annähern an und Überqueren von Fußgängerüberwegen • Kommentierendes Fahren beim Annähern und Vorbeifahren an Haltestellen sowie beim Annähern an und Überqueren von Fußgängerüberwegen | Fahrlehrer | |
1.3.1.7 | Kompetenz A-7 - Ein- und Ausfädelungsstreifen, Fahrstreifenwechsel Fahrlehrer der Klasse A können sich unter verschiedenen Ver- kehrsbedingungen mit Krafträdern der Klasse A sicher, routiniert und regelkonform einfädeln und ausfädeln sowie Fahrstreifen wechseln und handeln dabei vorausschauend und rücksichts- voll. Sie können das kommentierende Fahren beim Ein- und Ausfädeln sowie Fahrstreifenwechsel anwenden und ihr Fahr- verhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte: • Verkehrsbeobachtung beim Einfädeln, Ausfädeln und Fahr- streifenwechsel • Fahrzeugpositionierung beim Einfädeln, Ausfädeln und Fahr- streifenwechsel • Geschwindigkeitsanpassung beim Einfädeln, Ausfädeln und Fahrstreifenwechsel • Kommunikation beim Einfädeln, Ausfädeln und Fahrstreifen- wechsel • Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Ein- fädeln, Ausfädeln und Fahrstreifenwechsel • Kommentierendes Fahren beim Einfädeln, Ausfädeln und Fahrstreifenwechsel | Fahrlehrer | |
1.3.1.8 | Kompetenz A-8 - Vorbeifahren, Überholen Fahrlehrer der Klasse A können unter verschiedenen Verkehrs- bedingungen mit Krafträdern der Klasse A sicher, routiniert und regelkonform vorbeifahren und überholen und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommen- tierende Fahren beim Vorbeifahren und Überholen anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. | Fahrlehrer | |
Unverzichtbare curriculare Inhalte: • Verkehrsbeobachtung beim Vorbeifahren und Überholen • Fahrzeugpositionierung beim Vorbeifahren und Überholen • Geschwindigkeitsanpassung beim Vorbeifahren und Über- holen • Kommunikation beim Vorbeifahren und Überholen • Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Vor- beifahren und Überholen • Kommentierendes Fahren beim Vorbeifahren und Überholen | | ||
1.3.2 | 6 | Kompetenzbereich „Grundfahraufgaben" | |
1.3.2.1 | Kompetenz A-1 - Slalom mit Schrittgeschwindigkeit Fahrlehrer der Klasse A können mit Krafträdern der Klasse A sicher, routiniert und regelkonform mit Schrittgeschwindigkeit (ca. 5 km/h) Slalom fahren und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Slalomfahren mit Schrittgeschwindigkeit anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte: • Verkehrsbeobachtung beim Slalomfahren mit Schritt- geschwindigkeit • Fahrzeugpositionierung beim Slalomfahren mit Schritt- geschwindigkeit • Geschwindigkeitsanpassung beim Slalomfahren mit Schritt- geschwindigkeit • Kommunikation beim Slalomfahren mit Schrittgeschwindig- keit • Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Slalom- fahren mit Schrittgeschwindigkeit • Kommentierendes Fahren beim Slalomfahren mit Schritt- geschwindigkeit | Fahrlehrer | |
1.3.2.2 | Kompetenz A-2 - Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung Fahrlehrer der Klasse A können mit Krafträdern der Klasse A sicher, routiniert und regelkonform mit höchstmöglicher Ver- zögerung abbremsen und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte: • Verkehrsbeobachtung beim Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung • Fahrzeugpositionierung beim Abbremsen mit höchst- möglicher Verzögerung • Geschwindigkeitsanpassung beim Abbremsen mit höchst- möglicher Verzögerung • Kommunikation beim Abbremsen mit höchstmöglicher Ver- zögerung • Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Ab- bremsen mit höchstmöglicher Verzögerung • Kommentierendes Fahren beim Abbremsen mit höchst- möglicher Verzögerung | Fahrlehrer | |
1.3.2.3 | Kompetenz A-3 - Ausweichen ohne Abbremsen Fahrlehrer der Klasse A können mit Krafträdern der Klasse A sicher, routiniert und regelkonform ausweichen ohne ab- zubremsen und handeln dabei vorausschauend und rück- sichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Ausweichen ohne Abbremsen anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte: • Verkehrsbeobachtung beim Ausweichen ohne Abbremsen • Fahrzeugpositionierung beim Ausweichen ohne Abbremsen • Geschwindigkeitsanpassung beim Ausweichen ohne Ab- bremsen • Kommunikation beim Ausweichen ohne Abbremsen • Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Aus- weichen ohne Abbremsen • Kommentierendes Fahren beim Ausweichen ohne Ab- bremsen | Fahrlehrer | |
1.3.2.4 | Kompetenz A-4 - Ausweichen nach Abbremsen Fahrlehrer der Klasse A können mit Krafträdern der Klasse A sicher, routiniert und regelkonform ausweichen, nachdem sie abgebremst haben, und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Ausweichen nach Abbremsen anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte: • Verkehrsbeobachtung beim Ausweichen nach Abbremsen • Fahrzeugpositionierung beim Ausweichen nach Abbremsen • Geschwindigkeitsanpassung beim Ausweichen nach Ab- bremsen • Kommunikation beim Ausweichen nach Abbremsen • Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Aus- weichen nach Abbremsen • Kommentierendes Fahren beim Ausweichen nach Ab- bremsen | Fahrlehrer | |
1.3.2.5 | Kompetenz A-5 - Slalom und langer Slalom Fahrlehrer der Klasse A können mit Krafträdern der Klasse A sicher, routiniert und regelkonform den Slalom und den langen Slalom bewältigen und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Slalom und beim langen Slalom anwenden und ihr Fahr- verhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte: • Verkehrsbeobachtung beim (langen) Slalom • Fahrzeugpositionierung beim (langen) Slalom • Geschwindigkeitsanpassung beim (langen) Slalom • Kommunikation beim (langen) Slalom • Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim (langen) Slalom • Kommentierendes Fahren beim (langen) Slalom | Fahrlehrer | |
1.3.2.6 | Kompetenz A-6 - Fahren mit Schrittgeschwindigkeit geradeaus Fahrlehrer der Klasse A können mit Krafträdern der Klasse A sicher, routiniert und regelkonform mit Schrittgeschwindigkeit geradeausfahren und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Fahren mit Schrittgeschwindigkeit geradeaus anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte: • Verkehrsbeobachtung beim Fahren mit Schrittgeschwindig- keit geradeaus • Fahrzeugpositionierung beim Fahren mit Schrittgeschwin- digkeit geradeaus • Geschwindigkeitsanpassung beim Fahren mit Schrittge- schwindigkeit geradeaus • Kommunikation beim Fahren mit Schrittgeschwindigkeit geradeaus • Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Fah- ren mit Schrittgeschwindigkeit geradeaus • Kommentierendes Fahren beim Fahren mit Schrittgeschwin- digkeit geradeaus | Fahrlehrer | |
1.3.2.7 | Kompetenz A-7 - Stop and Go Fahrlehrer der Klasse A können mit Krafträdern der Klasse A sicher, routiniert und regelkonform „Stop an Go" fahren und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie kön- nen das kommentierende Fahren beim „Stop and Go"-Fahren anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte: • Verkehrsbeobachtung beim „Stop and Go"-Fahren • Fahrzeugpositionierung beim „Stop and Go"-Fahren • Geschwindigkeitsanpassung beim „Stop and Go"-Fahren • Kommunikation beim „Stop and Go"-Fahren • Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim „Stop and Go"-Fahren • Kommentierendes Fahren beim „Stop and Go"-Fahren | Fahrlehrer | |
1.3.2.8 | Kompetenz A-8 - Kreisfahrt Fahrlehrer der Klasse A können mit Krafträdern der Klasse A sicher, routiniert und regelkonform im Kreis fahren und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Kreisfahren anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte: • Verkehrsbeobachtung beim Kreisfahren • Fahrzeugpositionierung beim Kreisfahren • Geschwindigkeitsanpassung beim Kreisfahren • Kommunikation beim Kreisfahren • Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Kreis- fahren • Kommentierendes Fahren beim Kreisfahren | Fahrlehrer |
III. Fahrlehrerlaubnisklassen CE und DE - gemeinsame Ausbildung
Abschnitt | Unter- einheiten | Zulässige Lehrkräfte gemäß § 9 DV-FahrIG | |
1 | 132 | Gemeinsame Ausbildung in den Fahrlehrerlaubnisklassen CE/DE | |
1.1 | 124 | Fachliches Professionswissen | |
1.1.1 | 30 | Kompetenzbereich „Verkehrsverhalten" | |
1.1.1.1 | 12 | Kompetenz CE+DE-1 - Fahreignung, Fahrtüchtigkeit und Fahrverhalten Fahrlehrer der Klasse CE und/oder DE können die klassen- spezifischen psychischen und physischen Einflussfaktoren auf die Fahreignung, die Fahrtüchtigkeit und das Fahrverhalten von Lkw-Fahrern, Fahrern in der Land- und Forstwirtschaft und KOM-Fahrern sowie Verhaltensstrategien zum Umgang mit diesen Einflussfaktoren erläutern. Sie können ihr Wissen anwenden, um die Fahreignung und Fahrtüchtigkeit von Fahr- schülern einzuschätzen. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: • Fahreignung und Fahrtüchtigkeit (v. a. Anforderungen an die Eignung in den Klassen CE/DE und wiederkehrende Eig- nungsuntersuchungen; Fahrtüchtigkeit insbesondere beim Fahren über längere Zeiträume hinweg) • Ablenkung, Müdigkeit und Monotonie (v. a. häufige Ab- lenkungen inklusive Nebentätigkeiten und Auswirkungen auf das Fahrverhalten; Auswirkungen von Müdigkeit auf das Fahrverhalten und die Fahrtüchtigkeit; Rechtsvorschriften; Strategien zur Vermeidung des Fahrens unter Ablenkung, bei Müdigkeit und bei Monotonie) • Typische klassenspezifische psychische Belastungen und Stress (v. a. Zeitdruck, wirtschaftlicher Druck und familiärer Druck; Umgang mit Fahrgästen; Auslandsfahrten auf un- bekannten Strecken mit anderen Verkehrsregeln und mit Sprachproblemen; typische klassenspezifische Auslöser von Stress im Straßenverkehr; Auswirkungen auf das Fahr- verhalten; Strategien zum Stressabbau) • Typische klassenspezifische physische Belastungen (v. a. langes Sitzen; schwere Arbeiten beim Be- und Entladen des Fahrzeugs; wenig, unregelmäßiger und schlechter Schlaf) | Bildungswissen- schaftler, Fahrlehrer |
1.1.1.2 | 12 | Kompetenz CE+DE-2 - Verkehrswahrnehmung und Gefahrenvermeidung Fahrlehrer der Klasse CE und/oder DE können Verkehrssituatio- nen mit Lkw, Last- und Sattelzügen, land- und forstwirtschaft- lichen Fahrzeugen sowie KOM in Bezug auf Gefahren und Ver- haltensmöglichkeiten beurteilen. Sie können die Verkehrswahr- nehmung und Gefahrenvermeidung von Fahrschülern beurteilen und im Theorieunterricht und in der Fahrpraktischen Ausbildung durch geeignete Maßnahmen verbessern. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: • Klassenspezifische erschwerende Rahmenbedingungen bei der Wahrnehmung der Verkehrsumwelt (v. a. schlechte Sicht durch die bauliche Gestaltung von Schwerfahrzeugen inklu- sive großer Toter Winkel; Dunkelheit, insbesondere in Ver- bindung mit schlechten Witterungsverhältnissen; schlechte- res Hören durch Gestaltung der Fahrerkabine im CE-Bereich bzw. Lautstärke der Fahrgäste im DE-Bereich; einge- schränkte haptische Wahrnehmung durch Fahrzeuggröße und -gewicht) | Bildungswissen- schaftler, Fahrlehrer |
• Mögliche klassenspezifische Gefahren im Straßenverkehr (v. a. in Bezug auf die Straßen-, Witterungs- und Sicht- verhältnisse, den Fahrer und andere Verkehrsteilnehmer; Fehleinschätzungen anderer Verkehrsteilnehmer zur Brems- wirkung, zu den einsehbaren Bereichen und zur Fahrlinie; Gefahren bei der Durchführung der Fahraufgaben und Grundfahraufgaben) • Antizipation gefährlicher Entwicklungsmöglichkeiten von Verkehrssituationen (v. a. Gefahrenhinweise; mögliche ge- fährliche Situationsverläufe) • Typische Fehleinschätzungen von Führern von Lkw, Last- und Sattelzügen, land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen sowie KOM (v. a. zu Zeitpunkt, Reihenfolge und Dauer der Spiegelnutzung insbesondere beim Abbiegen und beim Fahr- streifenwechsel; zum Platzbedarf; zum Lenkverhalten; zum Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer; zu den Witterungs- verhältnissen; zu Steigungs- und Gefällestrecken; zum Fahr- zeuggewicht; zum Überholen; zur eigenen Fahrkompetenz) • Verhalten in potenziell gefährlichen Situationen (v. a. Gefah- renvermeidung als präventive Fahrstrategie, Gefahrenab- wehr in Notsituationen) • Klassenspezifische Trainingsmöglichkeiten zur Verbesse- rung der Verkehrswahrnehmung und Gefahrenvermeidung (v. a. computer- bzw. simulatorgestützte Trainingspro- gramme, kommentierendes Fahren) | | ||
1.1.1.3 | 6 | Kompetenz CE+DE-3 - Umweltschonendes Fahr- und Verkehrsverhalten Fahrlehrer der Klasse CE und/oder DE können die klassen- spezifischen Möglichkeiten zur umweltschonenden Gestaltung des Fahr- und Verkehrsverhaltens mit Lkw, Last- und Sattel- zügen, land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen sowie KOM erläutern. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: • Einflussfaktoren auf den Kraftstoffverbrauch bzw. Energie- bedarf (v. a. Fahrwiderstände) sowie Strategien für ein um- weltschonendes bzw. energiesparendes Führen von Lkw, Last- und Sattelzügen, land- und forstwirtschaftlichen Fahr- zeugen und KOM (v. a. Routenplanung; Wartung; Beladung; vorausschauende Fahrweise; Beschleunigen; Motordreh- zahl; Vorauswahl von Fahrprogramm bzw. Fahrmodus; Fahr- zeugkomponenten wie Plane, Reifeninnendruck, Spoilerein- stellung; Fahrzeugherstellervorgaben zum energiesparenden Fahren) | Fahrlehrer, Ingenieur |
1.1.2 | 38 | Kompetenzbereich „Recht" | |
1.1.2.1 | 14 | Kompetenz CE+DE-1 - Verkehrsrechtliche Vorschriften und angrenzende Rechtsgebiete Fahrlehrer der Klasse CE und/oder DE können die klassen- spezifischen, für das Führen von Lkw, Last- und Sattelzügen, land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen sowie KOM rele- vanten rechtlichen Vorschriften des Straßenverkehrsrechts erläutern und diese anwenden, um beispielhafte Fallkonstella- tionen zu bearbeiten. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: • Klassenspezifische Rechtsvorschriften aus dem Bereich „Verhalten im Straßenverkehr" gemäß StVO (v. a. übermäßige Straßenbenutzung; Umweltschutz, Sonn- und Feiertagsverbot im CE-Bereich; sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden) | Fahrlehrer, Jurist |
• Klassenspezifische Besonderheiten im Fahrerlaubnisrecht gemäß FeV, Richtlinie 2006/126/EG und StVG (v. a. Fahrer- laubnis und Führerschein; Fahrerqualifizierungsnachweis; Einteilung der Fahrerlaubnisklassen und Verwendung von Schlüsselzahlen; Voraussetzungen für die und Verfahren bei der Erteilung einer Fahrerlaubnis; Sonderbestimmungen für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse; Fahrzeugführerei- genschaft des Fahrlehrers bei Ausbildungs-, Prüfungs- und Begutachtungsfahrten; Entziehung oder Beschränkung der Fahrerlaubnis sowie Anordnung von Auflagen; Umstellung von Fahrerlaubnissen alten Rechts) • Klassenspezifische Besonderheiten im Ordnungswidrig- keiten- und Strafrecht des Straßenverkehrs gemäß BKatV, OWiG, StGB, StPO und StVG (v. a. Geschwindigkeits- verstöße; Missachtung der Vorfahrt-/Vorrangregelung; Fahren ohne Fahrerlaubnis; Gefährdung des Straßen- verkehrs; unerlaubtes Entfernen vom Unfallort; fahrlässige Körperverletzung und fahrlässige Tötung) | | ||
1.1.2.2 | 24 | Kompetenz CE+DE-2 - Beförderungs- und Berufskraftfahrerrecht Fahrlehrer der Klasse CE und/oder DE können die für die Tätig- keit als Berufskraftfahrer relevanten rechtlichen Vorschriften erläutern und diese anwenden, um beispielhafte Fall- konstellationen zu bearbeiten. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: • Sozialvorschriften gemäß ArbZG, FPersG, FPersV, BOKraft, AETR, VO (EG) Nr. 561/2006, VO (EU) Nr. 165/2014, Richt- linie 2002/15/EG, Richtlinie 92/6/EWG, Leitlinien der EU zur Auslegung der Sozialvorschriften (v. a. Fahrtenschreiber; Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten) • Fahrtenschreiber (v. a. Handhabung; Folgen von Manipula- tion von Aufzeichnungen) • DGUV Vorschriften (v. a. DGUV Vorschrift 70) • Vorschriften zur Berufskraftfahrerausbildung und -qualifika- tion sowie zur Ausbildung als Kraftverkehrsmeister; Unter- nehmer und Verkehrsleiter (v. a. BKrFQG; BKrFQV; BKV; PB-ZugV; GB-ZugV) | Fahrlehrer, Jurist |
1.1.3 | 56 | Kompetenzbereich „Technik" | |
1.1.3.1 | 40 | Kompetenz CE+DE-1 - Technische Grundlagen Fahrlehrer der Klasse CE und /oder DE kennen die Aufgaben, den grundlegenden Aufbau und die grundlegende Funktions- weise der wesentlichen technischen Bestandteile von Lkw, Last- und Sattelzügen, land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen sowie KOM. Sie kennen die entsprechenden rechtlichen Vor- schriften. Dies gilt insbesondere für sicherheitsbedeutsame und umweltschutzrelevante Bestandteile. Sie können erläutern, wie die Betriebs- und Verkehrssicherheit bei Lkw, Last- und Sattel- zügen, land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen sowie KOM kontrolliert wird und dieses Wissen anwenden. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: • Antriebsstrang (v. a. Aufgaben, Aufbau, Funktionsweise) • Fahrwerk (v. a. Aufbau und Funktionsweise von Brems- systemen, Räder, Reifen, Radaufhängung, Lenkung, Fede- rung und Dämpfung) • Lärm- und Schadstoffminderung (v. a. Aufgaben, Aufbau und Funktionsweise der Abgasanlage; Rechtsvorschriften) | Ingenieur |
• Aktive und passive Fahrzeugsicherheit (v. a. Maßnahmen zur Unfallvorbeugung und Unfallfolgenminderung; Funktions- weise von Maßnahmen zum Insassenschutz) • Kontrolle der Betriebs- und Verkehrssicherheit in Verbindung mit Sicherheits- und Abfahrtkontrollen (v. a. Rechtsvorschrif- ten; praktische Übungen zur Kontrolle der Betriebs- und Ver- kehrssicherheit unter Beachtung der Sicherheits- und Ab- fahrtkontrollen; praktische Übungen für das Anlegen der Schneeketten; Handfertigkeiten gemäß PrKFZFPrüfRL im DE-Bereich) • Liegenbleiben (v. a. Rechtsvorschriften; Maßnahmen bei Liegenbleiben) • Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung, Prüfbücher und an- dere Formen der Nachweispflicht | | ||
1.1.3.2 | 8 | Kompetenz CE+DE-2 - Fahrphysik Fahrlehrer der Klasse CE und/oder DE können fahrphysika- lische Grundlagen des Fahrens mit Lkw, Last- und Sattelzügen, land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen sowie KOM erläutern. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: • Kräfte und Momente am Fahrzeug • Haftungsgrenze der Reifen bei kritischen Streckenverhältnis- sen (v. a. enge Kurven; unebene Fahrbahn; starkes Gefälle), Witterungsverhältnissen (v. a. Fahren bei Nässe, Schnee und Eis; Aquaplaning; Seitenwind) und Fahrmanövern (v. a. Ge- fahrbremsung; Ausweichmanöver) unter Berücksichtigung des Kamm´schen Kreises sowie der Achs- und Radlast- verschiebung • Kippgrenze bei kritischen Fahrzeugeigenschaften (v. a. hohe Schwerpunktlage; geringe Spurweite), Streckenverhältnissen (v. a. enge Kurven; geneigte oder unebene Fahrbahn) und Fahrmanövern (v. a. Ausweichmanöver) sowie beweglicher Ladung • Pendeln oder Einknicken des Anhängers oder Gelenkbusses bei kritischen Fahrzeugeigenschaften (v. a. Höhe und Länge des Aufbaus; Gewichtsverteilung), Streckenverhältnissen (v. a. enge Kurven; unebene Fahrbahn), Witterungsverhält- nissen (v. a. Fahren bei Nässe, Schnee und Eis; Seitenwind) und Fahrmanövern (v. a. hohe Fahrgeschwindigkeit; Über- holmanöver; Ausweichmanöver; Gefahrbremsung) • Anhalteweg (v. a. Abhängigkeit von der Fahrgeschwindigkeit, der Fahrbahnoberfläche, der Bereifung, der Bremsanlage sowie dem Bremsverhalten und der Reaktionszeit des Fahrers) | Fahrlehrer, Ingenieur |
1.1.3.3 | 8 | Kompetenz CE+DE-3 - Fahrerassistenzsysteme und auto- matisiertes Fahren Fahrlehrer der Klasse CE und/oder DE können die grund- legenden Funktionen von Fahrerassistenzsystemen für Lkw, Last- und Sattelzüge, land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge sowie KOM beschreiben sowie deren Einsatzmöglichkeiten, (Sicherheits-)Potenziale und Grenzen erläutern. Dies gilt insbe- sondere für sicherheitsbedeutsame Fahrerassistenzsysteme. Weiterhin können sie die Grundlagen des automatisierten Fahrens in Bezug auf das Führen von Lkw, Last- und Sattelzü- gen, land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen sowie KOM beschreiben. | Bildungswissen- schaftler, Fahrlehrer, Ingenieur, Jurist |
Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: • Assistiertes Fahren (Stufe 1): Arten, grundlegende Funktio- nen, (Sicherheits-)Potenziale und Grenzen inklusive Störun- gen/Ausfällen von Fahrerassistenzsystemen bei Lkw, Last- und Sattelzügen, land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen sowie KOM (v. a. Abbiegeassistent; Adaptive Geschwindig- keitsregelanlage, auch in Verbindung mit Navigations- systemen und aktivem Eingriff; Anhänger-Stabilisierungs- system; Antriebsschlupfregelung; Automatischer Blockier- verhinderer; Elektronische Stabilitätskontrolle; Lichtassis- tent; Müdigkeitswarner; Notbremsassistent; Systeme für das Rückwärtsfahren; Spurhalteassistent und Spurverlas- senswarner; Spurwechselassistent; Wankstabilisierung) • Assistiertes Fahren (Stufe 1): Klassenspezifische verkehrs- sicherheitskritische Auswirkungen der Systemnutzung auf den Fahrer (v. a. Fehlvorstellungen zur Wirksamkeit von Fahrerassistenzsystemen und überhöhte Erwartungen; Risikohomöostase; Fehlgebrauch der und negative Ver- haltensanpassung an Fahrerassistenzsysteme; Ablenkung durch Systembedienung) sowie mögliche Gefahren im Zu- sammenhang mit der Systemüberwachung und der Über- nahme von Systemaufgaben • Assistiertes Fahren (Stufe 1): Abschalten der Fahrerassis- tenzsysteme (v. a. mögliche Gefahren im Zusammenhang mit der Systemabschaltung) • Assistiertes Fahren (Stufe 1): Klassenspezifische Einsatz- möglichkeiten von Fahrerassistenzsystemen in Fahranfän- gervorbereitung und Fahrerweiterbildung • Teil- und hochautomatisiertes Fahren (Stufen 2 und 3): Klas- senspezifische Potenziale (v. a. Verkehrssicherheit; Umwelt- verträglichkeit; Verkehrseffizienz) und Risiken (v. a. Ertragen von Monotonie; Erhalt eines ausreichenden Situations- bewusstseins) | | ||
1.2 | 8 | Pädagogisch-psychologisches und verkehrspädagogisches Professionswissen | |
1.2.1 | 8 | Kompetenzbereich „Erziehen" | |
1.2.1.1 | 8 | Kompetenz CE+DE-1 - Berücksichtigung der sozialen und kulturellen Lernbedingungen sowie der Lernvoraussetzungen: Fahrlehrer der Klasse CE und/oder DE können Lernvoraus- setzungen von Fahrschülern im Bereich Lkw, Last- und Sattel- züge, land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge sowie KOM einschätzen. Sie können die Lernvoraussetzungen bei der Pla- nung und Durchführung von Theorieunterricht, Selbstständigem Theorielernen der Fahrschüler und Fahrpraktischer Ausbildung berücksichtigen. Unverzichtbare curriculare Inhalte: • Bedeutung von Verkehrssicherheit in verschiedenen Kulturen (v. a. Regelkonformität; Umgang mit Fahrzeugen und Ver- kehrsinfrastruktur; Umgang mit schwächeren Verkehrs- teilnehmern) • Lernvoraussetzungen von Fahrschülern im Bereich Lkw, Last- und Sattelzüge, land- und forstwirtschaftliche Fahr- zeuge sowie KOM (v. a. typische Lernvoraussetzungen wie mangelnde Sprachkompetenz; Umgang mit typischen Lern- voraussetzungen) | Bildungswissen- schaftler |
IV. Fahrlehrerlaubnisklasse CE - klassenspezifische Ausbildung
Abschnitt | Unter- einheiten | Zulässige Lehrkräfte gemäß § 9 DV-FahrIG | |
1 | 160 | Klassenspezifische Ausbildung Fahrlehrerlaubnisklasse CE | |
1.1 | 80 | Fachliches Professionswissen | |
1.1.1 | 30 | Kompetenzbereich „Verkehrsverhalten" | |
1.1.1.1 | 24 | Kompetenz CE-1 - Fahraufgaben und Grundfahraufgaben Fahrlehrer der Klasse CE können die verschiedenen Fahraufga- ben und Grundfahraufgaben für Lkw, Last- und Sattelzüge sowie land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge gemäß den Fahr- aufgabenkatalogen erläutern. Sie können die Anforderungs- und Bewertungsstandards zur sicheren Durchführung der Fahr- aufgaben und Grundfahraufgaben erläutern. Sie können die Kompetenz von Fahrschülern zur Durchführung von Fahraufga- ben und Grundfahraufgaben hinsichtlich der fünf Fahrkompe- tenzbereiche beurteilen. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: • Fahraufgaben gemäß den Fahraufgabenkatalogen für die Fahrerlaubnisklassen C1/C1E/C/CE/T (v. a. Ein- und Aus- fädelungsstreifen, Fahrstreifenwechsel; Kurve; Vorbeifahren, Überholen; Kreuzung, Einmündung, Einfahren; Kreisverkehr; Schienenverkehr; Haltestelle, Fußgängerüberweg; Gerade- ausfahren) • Grundfahraufgaben für die Fahrerlaubnisklassen C1/C (v. a. Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Ein- mündung, Kreuzung oder Einfahrt; Rückwärts in eine Park- lücke (Längsaufstellung); Rückwärts quer oder schräg ein- parken; Rückwärtsfahren und versetzen nach rechts an eine Rampe zum Be- oder Entladen) • Grundfahraufgaben für die Fahrerlaubnisklasse C1E (v. a. Rückwärtsfahren um eine Ecke nach links; Rückwärtsfahren geradeaus an eine Rampe zum Be- oder Entladen) • Grundfahraufgaben für die Fahrerlaubnisklasse CE (v. a. Umkehren durch Rückwärtsfahren nach links (Gliederzüge, keine Kombination mit Starrdeichselanhänger); Rückwärts- fahren geradeaus an eine Rampe zum Be- oder Entladen (Gliederzüge, keine Kombination mit Starrdeichselanhänger); Rückwärtsfahren um eine Ecke nach links (Sattelkraft- fahrzeuge und Gliederzüge mit Starrdeichselanhänger); Rückwärtsfahren und versetzen nach rechts an eine Rampe zum Be- oder Entladen (Sattelkraftfahrzeuge und Glieder- züge mit Starrdeichselanhänger)) • Grundfahraufgaben für die Fahrerlaubnisklasse T (v. a. Rück- wärtsfahren geradeaus) • Anforderungs- und Bewertungsstandards zur sicheren Durch- führung der Fahraufgaben und Grundfahraufgaben (v. a. An- forderungs- und Bewertungsstandards gemäß den Fahrauf- gabenkatalogen für die Fahrerlaubnisklassen C1/C1E/C/CE/T sowie die Grundfahraufgaben; klassenspezifische fahraufga- benrelevante Vorschriften der StVO mit Fokus auf Straßen- benutzung durch Fahrzeuge, Geschwindigkeit, Abstand, Überholen, Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahr- zeuge, Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren, besondere Verkehrslagen, Halten und Parken, Beleuchtung, Auto- bahnen und Kraftfahrstraßen, Allgemeine und Besondere Gefahrzeichen, Vorschriftzeichen, Richtzeichen) | Fahrlehrer |
1.1.1.2 | 6 | Kompetenz CE-2- Fahrkompetenzdefizite und Unfälle Fahrlehrer der Klasse CE kennen die Unfallbeteiligung sowie die typischen Fahrkompetenzdefizite und Fahrverhaltensbesonder- heiten von Lkw-Fahrern und Fahrern in der Land- und Forstwirt- schaft. Sie können typische Unfälle dieser Gruppen analysieren. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: • Typische Unfallszenarien von Lkw-Fahrern und Fahrern in der Land- und Forstwirtschaft • Typische Wissensdefizite und Fehleinschätzungen von Lkw- Fahrern und Fahrern in der Land- und Forstwirtschaft bei der Fahrtvorbereitung (v. a. Einstellung von Spiegeln und ande- ren Einrichtungen für die indirekte Sicht; Streckenwahl mit der Unterstützung durch Navigationssysteme; Fahrtdauer, physische Leistungsfähigkeit; Ausrüstung) • Typische Fahrkompetenzdefizite und Fahrverhaltensbeson- derheiten von Lkw-Fahrern und Fahrern in der Land- und Forstwirtschaft während der Fahrt (v. a. Schwierigkeiten bei der Durchführung seltener Fahrmanöver und beim Führen unbekannter Fahrzeugkombinationen; häufiges nicht regel- konformes Verhalten in Bezug auf die Geschwindigkeit und den Abstand) | Bildungswissen- schaftler, Fahrlehrer |
1.1.2 | 26 | Kompetenzbereich „Recht" | |
1.1.2.1 | 14 | Kompetenz CE-1 - Verkehrsrechtliche Vorschriften und angrenzende Rechtsgebiet Fahrlehrer der Klasse CE können die klassenspezifischen, für das Führen von Lkw, Last- und Sattelzügen sowie land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen relevanten rechtlichen Vor- schriften des Straßenverkehrsrechts erläutern und diese an- wenden, um beispielhafte Fallkonstellationen zu bearbeiten. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: • Klassenspezifische Besonderheiten im Zulassungsrecht ge- mäß FZV und StVZO (v. a. Notwendigkeit einer Zulassung und zulassungsfreie Fahrzeuge; Arten und Zuteilung sowie Ausgestaltung und Anbringung von Kennzeichen; Zulas- sungsbescheinigung Teil I und Teil II; Betriebserlaubnis und Bauartgenehmigung) • Haftungs- und Versicherungsrecht beim (gewerblichen) Gütertransport gemäß BGB, PflVG und StVG (v. a. Fracht- versicherungen; Gefährdungs- und Verschuldenshaftung) • Klassenspezifische Besonderheiten im Fahrschulwesen ge- mäß DV-FahrlG, FahrlAusbV, FahrlG, FahrlPrüfV und StVG (v. a. Ablauf und Inhalt der Ausbildung und Prüfung von Fahrlehrern der Klasse CE; Erfordernis, Inhalt, Voraussetzun- gen und Erteilung der Fahrlehrerlaubnis der Klasse CE; Pflichten des Fahrlehrers; Aufzeichnungen; Fahrlehrerschein) | Fahrlehrer, Jurist |
1.1.2.2 | 12 | Kompetenz CE-2 - Beförderungs- und Berufskraftfahrerrecht Fahrlehrer der Klasse CE können die klassenspezifischen für den gewerblichen Gütertransport relevanten rechtlichen Vorschriften erläutern und diese anwenden, um beispielhafte Fallkonstella- tionen zu bearbeiten. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: • Grundlegende Vorschriften zur Gefahrgutbeförderung ge- mäß GGVSEB (v. a. 1.000-Punkte-Regel) • Vorschriften zum (inter-)nationalen Gütertransport (v. a. BFStrMG; GüKG; GüKGrKabotageV; LKW-MautV; CEMT) | Fahrlehrer, Jurist |
1.1.3 | 24 | Kompetenzbereich „Technik" | |
1.1.3.1 | 24 | Kompetenz CE-1 - Technische Grundlagen Fahrlehrer der Klasse CE kennen die Aufgaben, den grund- legenden Aufbau und die grundlegende Funktionsweise der we- sentlichen technischen Bestandteile von Last- und Sattelzügen sowie land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugkombinationen. Sie kennen die entsprechenden rechtlichen Vorschriften. Dies gilt insbesondere für sicherheitsbedeutsame Bestandteile. Sie können erläutern, wie Personen und Ladung in Lkw, Last- und Sattelzügen sowie land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen gesichert werden und dieses Wissen anwenden. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: • Anhänger und Verbindungseinrichtungen (v. a. Arten von An- hängern; Aufgaben, Arten und Funktionsweise von Verbin- dungseinrichtungen; Rechtsvorschriften; Zusammenstellen von Fahrzeugkombinationen der Klassen C/CE/T; Verbinden und Trennen von Fahrzeugkombinationen der Klassen C/CE inklusive praktischer Übungen; Beleuchtungseinrichtungen von Anhängern; Aufgaben, Aufbau und Funktionsweise ver- schiedener Bremsanlagen für Anhänger) • Personenbeförderung, Beladung und Ladungssicherung (v. a. Rechtsvorschriften; sichere Beförderung von Perso- nen; Ladungssicherungshilfsmittel; Aufbaufestigkeit und Lastverteilungsplan; Berechnungen zur angemessenen und ausreichenden Ladungssicherung für verschiedene Arten der Ladungssicherung; Folgen unzureichender Sicherung von Personen und Ladung; praktische Übungen zur Siche- rung von Ladung) • Sonstige klassenspezifische rechtliche Vorschriften zur Technik (v. a. Richtlinien und Verordnungen EU/EG/EWG; StVZO) | Ingenieur |
1.2 | 58 | Pädagogisch-psychologisches und verkehrspädagogisches Professionswissen | |
1.2.1 | 46 | Kompetenzbereich „Unterrichten, Ausbilden und Weiterbilden" | |
1.2.1.1 | 6 | Kompetenz CE-1 - System der Fahranfängervorbereitung und lebenslanges Lernen: Fahrlehrer der Klasse CE können ihren Theorieunterricht, ihre Fahrpraktische Ausbildung und das Selbstständige Theorie- lernen von Fahrschülern an den Zielen, Inhalten und weiteren rechtlichen Rahmenbedingungen der Fahrausbildung im Bereich Lkw, Last- und Sattelzüge sowie land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge ausrichten. Unverzichtbare curriculare Inhalte: • Theorieunterricht, Fahrpraktische Ausbildung, Selbstständiges Theorielernen von Fahrschülern der Klassen C1/C1E/C/CE/T (v. a. Ziele, Umfang und Abschluss der Ausbildung; Kompe- tenzrahmen, Ausbildungsplan sowie weitere curriculare Grundlagen; Lehrmittel; Ausbildungsfahrzeuge; Ausbil- dungsnachweis) • Theoretische Fahrerlaubnisprüfung (TFEP) für die Klassen C1/C1E/C/CE/T (v. a. Zweck; Inhalte und Ablauf; Aufgaben- arten; Umfang und Zusammenstellung der Fragen; Bewer- tung) • Praktische Fahrerlaubnisprüfung (PFEP) für die Klassen C1/C1E/C/CE/T (v. a. Zweck; Inhalte und Ablauf; Prüfungs- strecke; Bewertung; Prüfungsfahrzeuge) | Bildungswissen- schaftler, Fahrlehrer |
1.2.1.2 | 16 | Kompetenz CE-2 - Gestaltung des Theorieunterrichts: Fahrlehrer der Klasse CE können Theorieunterricht der Klassen C/CE planen und unter Beachtung der Qualitätskriterien guten Theorieunterrichts durchführen. Unverzichtbare curriculare Inhalte: • Planung von Zusatzstoff-Lektionen des Theorieunterrichts der Klassen C/CE (v. a. Lehr- und Lernvoraussetzungen; Vorbereitung des Unterrichtsraumes; Auswahl von Metho- den und Medien unter besonderer Beachtung digitaler Medien; Übungen zum Erstellen von Unterrichtsplanungen) • Lehrübungen zu Zusatzstoff-Lektionen des Theorieunter- richts der Klassen C/CE unter Beachtung der Qualitätskrite- rien guten Theorieunterrichts | Bildungswissen- schaftler, Fahrlehrer |
1.2.1.3 | 24 | Kompetenz CE-3 - Gestaltung der Fahrpraktischen Ausbildung: Fahrlehrer der Klasse CE können Fahrpraktische Ausbildung der Klassen C/CE/T planen. Sie können Fahrpraktische Ausbildung der Klassen C/CE unter Beachtung der Qualitätskriterien guter Fahrpraktischer Ausbildung durchführen. Unverzichtbare curriculare Inhalte: • Aufbau der Fahrpraktischen Ausbildung im Bereich Lkw, Last- und Sattelzüge sowie land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge • Unterrichtsplanung (v. a. Lehr- und Lernvoraussetzungen; Festlegung von Zielen; Auswahl, Gewichtung und Auf- bereitung von Inhalten; Auswahl von Methoden und Medien; klassenspezifische Besonderheiten bei der Streckenwahl und zeitliche Gestaltung; Übungen zum Erstellen von Unter- richtsplanungen der Klassen C/CE/T) • Methoden der Fahrpraktischen Ausbildung (v. a. Demons- trieren; Erklären; Anleiten; Kommentieren; Lernhinweise; Üben am Modell; gedankliches Trainieren von Verkehrs- situationen) • Benutzung von Funkanlagen (v. a. Rechtsvorschriften; Arten sowie damit verbundene Vor- und Nachteile bei der Nutzung) • An das Kompetenzniveau des Fahrschülers angepasste Auf- gaben sowie zielgerichtetes und intensives Üben im Sinne von Deliberate Practice • An das Kompetenzniveau des Fahrschülers angepasstes An- leiten durch Scaffolding und Fading (v. a. inhaltliche Ausrich- tung, Detailgrad und Zeitpunkt des Anleitens; Nachlassen des Anleitens bei steigendem Kompetenzniveau bis hin zur selbstständigen Aufgabenbewältigung) • Fehlvorstellungen von Fahrschülern zum Führen von Lkw, Last- und Sattelzügen und land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen sowie Fahrfehler (v. a. typische Fehlvorstellun- gen; Arten und Ursachen von Fahrfehlern; klassen- spezifische Eingriffsmöglichkeiten und Eingriffsnotwendig- keiten des Fahrlehrers) • Lehrübungen zur Fahrpraktischen Ausbildung der Klassen C/CE unter Beachtung der Qualitätskriterien guter Fahr- praktischer Ausbildung inklusive Übungen zum Eingreifen bei Fahrfehlern | Bildungswissen- schaftler, Fahrlehrer |
1.2.2 | 4 | Kompetenzbereich „Erziehen" | |
1.2.2.1 | 4 | Kompetenz CE-1 - Vermittlung von Verkehrssicherheitseinstellungen: Fahrlehrer der Klasse CE können die für Führer von Lkw, Last- und Sattelzügen sowie land- und forstwirtschaftlichen Fahr- zeugen typischen Fahrmotive erläutern sowie bei der Pla- nung und Durchführung von Theorieunterricht, Selbstständigem Theorielernen der Fahrschüler und Fahrpraktischer Ausbildung berücksichtigen. Unverzichtbare curriculare Inhalte: • Fahrmotive von Führern von Lkw, Last- und Sattelzügen sowie land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen (v. a. Unabhängigkeits- und Freiheitswunsch; Abenteuerlust; Überlegenheits- und Machtgefühle; Freude am Fahren; wirtschaftlicher Zweck) | Bildungswissen- schaftler |
1.2.3 | 8 | Kompetenzbereich „Beurteilen" | |
1.2.3.1 | 8 | Kompetenz CE-1 - Förderorientierte Lernstands- und Lernverlaufsbeurteilung: Fahrlehrer der Klasse CE können Lernprozesse und Lernergeb- nisse von Fahrschülern beurteilen, die eine Fahrerlaubnis im Bereich Lkw, Last- und Sattelzüge sowie land- und forst- wirtschaftliche Fahrzeuge erwerben möchten. Sie können die Er- gebnisse der Beurteilung nutzen, um ihre Fahrschüler bezüglich des weiteren Lernwegs zu beraten und zu fördern. Unverzichtbare curriculare Inhalte: • Lernstands- und Lernverlaufsbeurteilung inklusive Leis- tungsrückmeldung und Beratung bezüglich des Lernwegs (v. a. Zeitpunkte für Kurz-Beurteilungen und ausführliche Beurteilungen im Ausbildungsverlauf; Instrumente zur Durchführung von Beurteilungen; praktische Übungen zu Lernstandsbeurteilungen inklusive zum Geben von Leis- tungsrückmeldungen) • Feststellung der Prüfungsreife zur TFEP und PFEP | Bildungswissen- schaftler, Fahrlehrer |
1.3 | 22 | Fahrerisches Professionswissen | |
1.3.1 | 14 | Kompetenzbereich „Fahraufgaben" | |
1.3.1.1 | Kompetenz CE-1 - Geradeausfahren Fahrlehrer der Klasse CE können unter verschiedenen Verkehrs- bedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen C/CE sicher, routiniert und regelkonform geradeaus- fahren und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Geradeausfahren anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte: • Verkehrsbeobachtung beim Geradeausfahren • Fahrzeugpositionierung beim Geradeausfahren • Geschwindigkeitsanpassung beim Geradeausfahren • Kommunikation beim Geradeausfahren • Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Gerade- ausfahren • Kommentierendes Fahren beim Geradeausfahren | Fahrlehrer | |
1.3.1.2 | Kompetenz CE-2 - Kurve Fahrlehrer der Klasse CE können Kurven unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinatio- nen der Klassen C/CE sicher, routiniert und regelkonform be- fahren und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Befahren von Kurven anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte: • Verkehrsbeobachtung beim Befahren von Kurven • Fahrzeugpositionierung beim Befahren von Kurven • Geschwindigkeitsanpassung beim Befahren von Kurven • Kommunikation beim Befahren von Kurven • Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Be- fahren von Kurven • Kommentierendes Fahren beim Befahren von Kurven | Fahrlehrer | |
1.3.1.3 | Kompetenz CE-3 - Kreisverkehr Fahrlehrer der Klasse CE können unter verschiedenen Verkehrs- bedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen C/CE sicher, routiniert und regelkonform Kreisverkehre befahren und handeln dabei vorausschauend und rücksichts- voll. Sie können das kommentierende Fahren beim Befahren von Kreisverkehren anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte: • Verkehrsbeobachtung beim Befahren von Kreisverkehren • Fahrzeugpositionierung beim Befahren von Kreisverkehren • Geschwindigkeitsanpassung beim Befahren von Kreis- verkehren • Kommunikation beim Befahren von Kreisverkehren • Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Be- fahren von Kreisverkehren • Kommentierendes Fahren beim Befahren von Kreisverkehren | Fahrlehrer | |
1.3.1.4 | Kompetenz CE-4 - Kreuzung, Einmündung, Einfahren Fahrlehrer der Klasse CE können unter verschiedenen Verkehrs- bedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen C/CE sicher, routiniert und regelkonform Kreuzungen und Einmündungen befahren sowie einfahren und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Befahren von Kreuzungen und Einmündungen sowie beim Einfahren anwenden und ihr Fahr- verhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte: • Verkehrsbeobachtung beim Befahren von Kreuzungen und Einmündungen sowie beim Einfahren • Fahrzeugpositionierung beim Befahren von Kreuzungen und Einmündungen sowie beim Einfahren • Geschwindigkeitsanpassung beim Befahren von Kreuzungen und Einmündungen sowie beim Einfahren • Kommunikation beim Befahren von Kreuzungen und Ein- mündungen sowie beim Einfahren • Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Be- fahren von Kreuzungen und Einmündungen sowie beim Einfahren • Kommentierendes Fahren beim Befahren von Kreuzungen und Einmündungen sowie beim Einfahren | Fahrlehrer | |
1.3.1.5 | Kompetenz CE-5 - Schienenverkehr Fahrlehrer der Klasse CE können unter verschiedenen Verkehrs- bedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen C/CE sicher, routiniert und regelkonform mit Schienen- verkehr umgehen und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Umgang mit Schienenverkehr anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte: • Verkehrsbeobachtung beim Umgang mit Schienenverkehr • Fahrzeugpositionierung beim Umgang mit Schienenverkehr • Geschwindigkeitsanpassung beim Umgang mit Schienen- verkehr • Kommunikation beim Umgang mit Schienenverkehr • Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Um- gang mit Schienenverkehr • Kommentierendes Fahren beim Umgang mit Schienen- verkehr | Fahrlehrer | |
1.3.1.6 | Kompetenz CE-6 - Haltestelle, Fußgängerüberweg Fahrlehrer der Klasse CE können unter verschiedenen Verkehrs- bedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen C/CE sicher, routiniert und regelkonform Haltestellen und Fußgängerüberwege befahren und handeln dabei voraus- schauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Befahren von Haltestellen und Fußgängerüber- wegen anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte: • Verkehrsbeobachtung beim Befahren von Haltestellen und Fußgängerüberwegen • Fahrzeugpositionierung beim Befahren von Haltestellen und Fußgängerüberwegen • Geschwindigkeitsanpassung beim Befahren von Haltestellen und Fußgängerüberwegen • Kommunikation beim Befahren von Haltestellen und Fuß- gängerüberwegen • Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Be- fahren von Haltestellen und Fußgängerüberwegen • Kommentierendes Fahren beim Befahren von Haltestellen und Fußgängerüberwegen | Fahrlehrer | |
1.3.1.7 | Kompetenz CE-7 - Ein- und Ausfädelungsstreifen, Fahrstreifenwechsel Fahrlehrer der Klasse CE können sich unter verschiedenen Ver- kehrsbedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen C/CE sicher, routiniert und regelkonform einfädeln und ausfädeln sowie Fahrstreifen wechseln und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommen- tierende Fahren beim Ein- und Ausfädeln sowie Fahrstreifen- wechsel anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte: • Verkehrsbeobachtung beim Einfädeln, Ausfädeln und Fahr- streifenwechsel • Fahrzeugpositionierung beim Einfädeln, Ausfädeln und Fahr- streifenwechsel | Fahrlehrer | |
• Geschwindigkeitsanpassung beim Einfädeln, Ausfädeln und Fahrstreifenwechsel • Kommunikation beim Einfädeln, Ausfädeln und Fahrstreifen- wechsel • Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Ein- fädeln, Ausfädeln und Fahrstreifenwechsel • Kommentierendes Fahren beim Einfädeln, Ausfädeln und Fahrstreifenwechsel | | ||
1.3.1.8 | Kompetenz CE-8 - Vorbeifahren, Überholen Fahrlehrer der Klasse CE können unter verschiedenen Verkehrs- bedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen C/CE sicher, routiniert und regelkonform vorbeifahren und überholen und handeln dabei vorausschauend und rück- sichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Vorbeifahren und Überholen anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte: • Verkehrsbeobachtung beim Vorbeifahren und Überholen • Fahrzeugpositionierung beim Vorbeifahren und Überholen • Geschwindigkeitsanpassung beim Vorbeifahren und Über- holen • Kommunikation beim Vorbeifahren und Überholen • Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Vor- beifahren und Überholen • Kommentierendes Fahren beim Vorbeifahren und Überholen | Fahrlehrer | |
1.3.2 | 8 | Kompetenzbereich „Grundfahraufgaben" | |
1.3.2.1 | Kompetenz CE-1 - Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt Fahrlehrer der Klasse CE können unter verschiedenen Verkehrs- bedingungen mit Fahrzeugen der Klasse C sicher, routiniert und regelkonform unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt rückwärts nach rechts fahren und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommen- tierende Fahren beim Fahren nach rechts rückwärts unter Aus- nutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte: • Verkehrsbeobachtung beim Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt • Fahrzeugpositionierung beim Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt • Geschwindigkeitsanpassung beim Fahren nach rechts rück- wärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt • Kommunikation beim Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt • Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Fah- ren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Ein- mündung, Kreuzung oder Einfahrt • Kommentierendes Fahren beim Fahren nach rechts rück- wärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt | Fahrlehrer | |
1.3.2.2 | Kompetenz CE-2 - Rückwärts in eine Parklücke (Längsaufstellung) Fahrlehrer der Klasse CE können unter verschiedenen Verkehrs- bedingungen mit Fahrzeugen der Klasse C sicher, routiniert und regelkonform rückwärts in eine Parklücke fahren und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Rückwärtsfahren in eine Park- lücke anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte: • Verkehrsbeobachtung beim Rückwärtsfahren in eine Park- lücke • Fahrzeugpositionierung beim Rückwärtsfahren in eine Park- lücke • Geschwindigkeitsanpassung beim Rückwärtsfahren in eine Parklücke • Kommunikation beim Rückwärtsfahren in eine Parklücke • Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Rück- wärtsfahren in eine Parklücke • Kommentierendes Fahren beim Rückwärtsfahren in eine Parklücke | Fahrlehrer | |
1.3.2.3 | Kompetenz CE-3 - Rückwärts quer oder schräg einparken Fahrlehrer der Klasse CE können unter verschiedenen Verkehrs- bedingungen mit Fahrzeugen der Klasse C sicher, routiniert und regelkonform rückwärts quer/schräg einparken und handeln da- bei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kom- mentierende Fahren beim rückwärts quer/schräg einparken an- wenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte: • Verkehrsbeobachtung beim rückwärts quer/schräg einparken • Fahrzeugpositionierung beim rückwärts quer/schräg ein- parken • Geschwindigkeitsanpassung beim rückwärts quer/schräg einparken • Kommunikation beim rückwärts quer/schräg einparken • Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim rück- wärts quer/schräg einparken • Kommentierendes Fahren beim rückwärts quer/schräg ein- parken | Fahrlehrer | |
1.3.2.4 | Kompetenz CE-4 - Rückwärtsfahren und Versetzen nach rechts an eine Rampe zum Be- oder Entladen Fahrlehrer der Klasse CE können unter verschiedenen Verkehrs- bedingungen mit Fahrzeugen der Klasse C sicher, routiniert und regelkonform rückwärtsfahren und versetzen nach rechts an eine Rampe zum Be- oder Entladen und handeln dabei vorausschau- end und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Rückwärtsfahren und Versetzen nach rechts an eine Rampe zum Be- oder Entladen anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte: • Verkehrsbeobachtung beim Rückwärtsfahren und Versetzen nach rechts an eine Rampe zum Be- oder Entladen • Fahrzeugpositionierung beim Rückwärtsfahren und Ver- setzen nach rechts an eine Rampe zum Be- oder Entladen | Fahrlehrer | |
• Geschwindigkeitsanpassung beim Rückwärtsfahren und Versetzen nach rechts an eine Rampe zum Be- oder Ent- laden • Kommunikation beim Rückwärtsfahren und Versetzen nach rechts an eine Rampe zum Be- oder Entladen • Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Rück- wärtsfahren und Versetzen nach rechts an eine Rampe zum Be- oder Entladen • Kommentierendes Fahren beim Rückwärtsfahren und Versetzen nach rechts an eine Rampe zum Be- oder Ent- laden | | ||
1.3.2.5 | Kompetenz CE-5 - Umkehren durch Rückwärtsfahren nach links (Gliederzüge, keine Kombination mit Starrdeichselanhänger) Fahrlehrer der Klasse CE können unter verschiedenen Verkehrs- bedingungen mit Fahrzeugkombinationen der Klasse CE sicher, routiniert und regelkonform durch Rückwärtsfahren nach links umkehren und handeln dabei vorausschauend und rücksichts- voll. Sie können das kommentierende Fahren beim Umkehren durch Rückwärtsfahren nach links anwenden und ihr Fahrver- halten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte: • Verkehrsbeobachtung beim Umkehren durch Rückwärts- fahren nach links • Fahrzeugpositionierung beim Umkehren durch Rückwärts- fahren nach links • Geschwindigkeitsanpassung beim Umkehren durch Rück- wärtsfahren nach links • Kommunikation beim Umkehren durch Rückwärtsfahren nach links • Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Um- kehren durch Rückwärtsfahren nach links • Kommentierendes Fahren beim Umkehren durch Rückwärts- fahren nach links | Fahrlehrer | |
1.3.2.6 | Kompetenz CE-6 - Rückwärtsfahren geradeaus an eine Rampe zum Be- oder Entladen (Gliederzüge, keine Kombination mit Starrdeichselanhänger) Fahrlehrer der Klasse CE können unter verschiedenen Verkehrs- bedingungen mit Fahrzeugkombinationen der Klasse CE sicher, routiniert und regelkonform rückwärtsfahren geradeaus an eine Rampe zum Be- oder Entladen und handeln dabei voraus- schauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Rückwärtsfahren geradeaus an eine Rampe zum Be- oder Entladen anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte: • Verkehrsbeobachtung beim Rückwärtsfahren geradeaus an eine Rampe zum Be- oder Entladen • Fahrzeugpositionierung beim Rückwärtsfahren geradeaus an eine Rampe zum Be- oder Entladen • Geschwindigkeitsanpassung beim Rückwärtsfahren gerade- aus an eine Rampe zum Be- oder Entladen • Kommunikation beim Rückwärtsfahren geradeaus an eine Rampe zum Be- oder Entladen | Fahrlehrer | |
• Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Rück- wärtsfahren geradeaus an eine Rampe zum Be- oder Ent- laden • Kommentierendes Fahren beim Rückwärtsfahren geradeaus an eine Rampe zum Be- oder Entladen | | ||
1.3.2.7 | Kompetenz CE-7 - Rückwärtsfahren um eine Ecke nach links (Sattelkraftfahrzeuge und Gliederzüge mit Starrdeichselanhänger) Fahrlehrer der Klasse CE können unter verschiedenen Verkehrs- bedingungen mit Fahrzeugkombinationen der Klasse CE sicher, routiniert und regelkonform rückwärtsfahren um eine Ecke nach links und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Rückwärtsfahren um eine Ecke nach links anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte: • Verkehrsbeobachtung beim Rückwärtsfahren um eine Ecke nach links • Fahrzeugpositionierung beim Rückwärtsfahren um eine Ecke nach links • Geschwindigkeitsanpassung beim Rückwärtsfahren um eine Ecke nach links • Kommunikation beim Rückwärtsfahren um eine Ecke nach links • Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Rück- wärtsfahren um eine Ecke nach links • Kommentierendes Fahren beim Rückwärtsfahren um eine Ecke nach links | Fahrlehrer | |
1.3.2.8 | Kompetenz CE-8 - Rückwärtsfahren und Versetzen nach rechts an eine Rampe zum Be- oder Entladen (Sattelkraftfahrzeuge und Gliederzüge mit Starrdeichselanhänger) Fahrlehrer der Klasse CE können unter verschiedenen Verkehrs- bedingungen mit Fahrzeugkombinationen der Klasse CE sicher, routiniert und regelkonform rückwärtsfahren und versetzen nach rechts an eine Rampe zum Be- oder Entladen und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Rückwärtsfahren und Versetzen nach rechts an eine Rampe zum Be- oder Entladen anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte: • Verkehrsbeobachtung beim Rückwärtsfahren und Versetzen nach rechts an eine Rampe zum Be- oder Entladen • Fahrzeugpositionierung beim Rückwärtsfahren und Ver- setzen nach rechts an eine Rampe zum Be- oder Entladen • Geschwindigkeitsanpassung beim Rückwärtsfahren und Versetzen nach rechts an eine Rampe zum Be- oder Ent- laden • Kommunikation beim Rückwärtsfahren und Versetzen nach rechts an eine Rampe zum Be- oder Entladen • Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Rück- wärtsfahren und Versetzen nach rechts an eine Rampe zum Be- oder Entladen • Kommentierendes Fahren beim Rückwärtsfahren und Ver- setzen nach rechts an eine Rampe zum Be- oder Entladen | Fahrlehrer |
V. Fahrlehrerlaubnisklasse DE - klassenspezifische Ausbildung ".
Abschnitt | Unter- einheiten | Zulässige Lehrkräfte gemäß § 9 DV-FahrIG | |
1 | 160 | Klassenspezifische Ausbildung Fahrlehrerlaubnisklasse DE | |
1.1 | 82 | Fachliches Professionswissen | |
1.1.1 | 28 | Kompetenzbereich „Verkehrsverhalten" | |
1.1.1.1 | 24 | Kompetenz DE-1 - Fahraufgaben und Grundfahraufgaben Fahrlehrer der Klasse DE können die verschiedenen Fahraufga- ben und Grundfahraufgaben für KOM gemäß den Fahraufgaben- katalogen erläutern. Sie können die Anforderungs- und Be- wertungsstandards zur sicheren Durchführung der Fahraufgaben und Grundfahraufgaben erläutern. Sie können die Kompetenz von Fahrschülern zur Durchführung von Fahraufgaben und Grundfahraufgaben hinsichtlich der fünf Fahrkompetenzbereiche beurteilen. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: • Fahraufgaben gemäß den Fahraufgabenkatalogen für die Fahrerlaubnisklassen D1/D1E/D/DE (v. a. Ein- und Ausfäde- lungsstreifen, Fahrstreifenwechsel; Kurve; Vorbeifahren, Überholen; Kreuzung, Einmündung, Einfahren; Kreisverkehr; Schienenverkehr; Haltestelle, Fußgängerüberweg; Gerade- ausfahren) • Grundfahraufgaben für die Fahrerlaubnisklassen D1/D (v. a. Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Ein- mündung, Kreuzung oder Einfahrt; Rückwärts in eine Park- lücke (Längsaufstellung); Rückwärts quer oder schräg einparken; Halten zum Ein- oder Aussteigen) • Grundfahraufgaben für die Fahrerlaubnisklassen D1E/DE (v. a. Rückwärtsfahren um eine Ecke nach links) • Anforderungs- und Bewertungsstandards zur sicheren Durch- führung der Fahraufgaben und Grundfahraufgaben (v. a. An- forderungs- und Bewertungsstandards gemäß den Fahrauf- gabenkatalogen für die Fahrerlaubnisklassen D1/D1E/D/DE sowie die Grundfahraufgaben; klassenspezifische fahraufga- benrelevante Vorschriften der StVO mit Fokus auf Straßen- benutzung durch Fahrzeuge, Geschwindigkeit, Abstand, Überholen, Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge, Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren, besondere Ver- kehrslagen, Halten und Parken, Warnzeichen an Haltestellen, Beleuchtung, Autobahnen und Kraftfahrstraßen, Wechsellicht- zeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil, Allgemeine und Besondere Gefahrzeichen, Vorschriftzeichen, Richtzeichen) | Fahrlehrer |
1.1.1.2 | 4 | Kompetenz DE-2- Fahrkompetenzdefizite und Unfälle Fahrlehrer der Klasse DE kennen die Unfallbeteiligung sowie die typischen Fahrkompetenzdefizite und Fahrverhaltensbesonder- heiten von KOM-Fahrern. Sie können typische KOM-Unfälle analysieren. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: • Typische Unfallszenarien von KOM-Fahrern • Typische Wissensdefizite und Fehleinschätzungen von KOM- Fahrern bei der Fahrtvorbereitung (v. a. Einstellung von Spiegeln und anderen Einrichtungen für die indirekte Sicht; Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer gegenüber KOM; Be- lastung durch unangemessenes Verhalten von Fahrgästen; Fahrtdauer bzw. Fahrplanpünktlichkeit bei wechselnden Ver- kehrsverhältnissen; Streckenwahl mit der Unterstützung durch Navigationssysteme; physische Leistungsfähigkeit; Ausrüstung; zusätzliche Serviceleistungen im Fahrdienst) | Bildungswissen- schaftler, Fahrlehrer |
• Typische Fahrkompetenzdefizite und Fahrverhaltensbeson- derheiten von KOM-Fahrern während der Fahrt (v. a. Schwie- rigkeiten bei der Durchführung seltener Fahrmanöver; Fahren auf unbekannten Strecken mit ungewohnter Strecken- führung, Kurvenradien und Platzbedarf; Reagieren auf un- erwartetes Verkehrsverhalten anderer Verkehrsteilnehmer, auch im Ausland; Fehlvorstellungen zum Lenkverhalten durch die Sitzposition des Fahrers; Fehlvorstellungen zu Fahrzeugüberhängen durch die Position der Achsen; Fehl- vorstellungen zum Platzbedarf beim Ausschwenken des Kraftfahrzeugs im Heckbereich, auch bei Gelenkbussen; Fehlvorstellungen zum Fahren mit ständig wechselnden Fahrzeugen) | | ||
1.1.2 | 26 | Kompetenzbereich „Recht" | |
1.1.2.1 | 12 | Kompetenz DE-1 - Verkehrsrechtliche Vorschriften und angrenzende Rechtsgebiete Fahrlehrer der Klasse DE können die klassenspezifischen, für das Führen von KOM relevanten rechtlichen Vorschriften des Straßenverkehrsrechts erläutern und diese anwenden, um beispielhafte Fallkonstellationen zu bearbeiten. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: • Klassenspezifische Besonderheiten im Zulassungsrecht ge- mäß FZV und StVZO (v. a. Notwendigkeit einer Zulassung; Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II; Betriebserlaubnis und Bauartgenehmigung) • Haftungs- und Versicherungsrecht bei der (gewerblichen) Personenbeförderung gemäß BGB, PflVG und StVG (v. a. Insassenversicherungen; Gefährdungs- und Verschuldens- haftung) • Klassenspezifische Besonderheiten im Fahrschulwesen gemäß DV-FahrlG, FahrlAusbV, FahrlG, FahrlPrüfV und StVG (v. a. Ablauf und Inhalt der Ausbildung und Prüfung von Fahrlehrern der Klasse DE; Erfordernis, Inhalt, Voraussetzun- gen und Erteilung der Fahrlehrerlaubnis der Klasse DE; Pflichten des Fahrlehrers; Aufzeichnungen; Fahrlehrerschein) | Fahrlehrer, Jurist |
1.1.2.2 | 14 | Kompetenz DE-2 - Beförderungs- und Berufskraftfahrerrecht Fahrlehrer der Klasse DE können die klassenspezifischen für die gewerbliche Personenbeförderung und die Tätigkeit als Berufs- kraftfahrer relevanten rechtlichen Vorschriften erläutern und diese anwenden, um beispielhafte Fallkonstellationen zu be- arbeiten. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: • Über die gemeinsame Ausbildung CE+DE hinausgehende klassenspezifische Sozialvorschriften für KOM gemäß ArbZG, FPersG, FPersV, BOKraft, AETR, VO (EG) Nr. 561/2006, VO (EU) Nr. 165/2014, Richtlinie 2002/15/EG, Richtlinie 92/6/EWG, Leitlinien der EU zur Auslegung der Sozial- vorschriften (v. a. Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten; 12 Tage- Regelung, Zweifahrerbesatzung und Nachtverkehre) • Vorschriften zum nationalen KOM-Verkehr (v. a. allgemeine Beförderungsbedingungen; allgemeine Reisebedingungen; Anforderungskatalog Schulbus; DFBus; BefBedV; BOKraft; PBefG, FrStllgV) • Vorschriften zum internationalen KOM-Verkehr (v. a. ASOR; EWG-VO Nr. 684/92; internationale Papiere, Schengener Ab- kommen; Transit Linienverkehre; Interbus-Übereinkommen) | Fahrlehrer, Jurist |
1.1.3 | 28 | Kompetenzbereich „Technik" | |
1.1.3.1 | 28 | Kompetenz DE-1 - Technische Grundlagen Fahrlehrer der Klasse DE kennen die Aufgaben, den grund- legenden Aufbau und die grundlegende Funktionsweise der wesentlichen technischen Bestandteile von KOM. Sie kennen die entsprechenden rechtlichen Vorschriften. Dies gilt ins- besondere für sicherheitsbedeutsame Bestandteile. Sie können erläutern, wie Personen und Ladung in KOM gesichert werden und dieses Wissen anwenden. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: • Einteilung der Kraftomnibusse nach Aufbau, Größe, Art, Ver- wendung • Elektrische Anlage (v. a. Aufgaben, Aufbau, Funktionsweise und Stromverbrauch) • Gelenkbusse (v. a. Bremsanlage; Drehgelenk-Knickschutz) • Anhänger und Verbindungseinrichtungen (v. a. Arten von Anhängern; Aufgaben, Arten und Funktionsweise von Ver- bindungseinrichtungen; Rechtsvorschriften; Zusammenstel- len von Fahrzeugkombinationen der Klassen D/DE; Verbin- den und Trennen von Fahrzeugkombinationen der Klassen D/DE inklusive praktischer Übungen) • Personenbeförderung und Gepäckmitnahme (v. a. Rechts- vorschriften; sichere Beförderung von Personen und Ge- päck; Folgen unzureichender Sicherung von Personen und Gepäck) • Technische Serviceeinrichtungen und Nothilfeeinrichtungen • Sonstige klassenspezifische rechtliche Vorschriften zur Technik (v. a. Richtlinien und Verordnungen EU/EG/EWG; StVZO) | Ingenieur |
1.2 | 56 | Pädagogisch-psychologisches und verkehrspädagogisches Professionswissen | |
1.2.1 | 44 | Kompetenzbereich „Unterrichten, Ausbilden und Weiterbilden" | |
1.2.1.1 | 4 | Kompetenz DE-1 - System der Fahranfängervorbereitung und lebenslanges Lernen: Fahrlehrer der Klasse DE können ihren Theorieunterricht, ihre Fahrpraktische Ausbildung und das Selbstständige Theorie- lernen von Fahrschülern an den Zielen, Inhalten und weiteren rechtlichen Rahmenbedingungen der KOM-Fahrausbildung aus- richten. Unverzichtbare curriculare Inhalte: • Theorieunterricht, Fahrpraktische Ausbildung, Selbstständiges Theorielernen von Fahrschülern der Klassen D1/D1E/D/DE (v. a. Ziele, Umfang und Abschluss der Ausbildung; Kompe- tenzrahmen, Ausbildungsplan sowie weitere curriculare Grundlagen; Lehrmittel; Ausbildungsfahrzeuge; Ausbildungs- nachweis) • Theoretische Fahrerlaubnisprüfung (TFEP) für die Klassen D1/D1E/D/DE (v. a. Zweck; Inhalte und Ablauf; Aufgaben- arten; Umfang und Zusammenstellung der Fragen; Bewer- tung) • Praktische Fahrerlaubnisprüfung (PFEP) für die Klassen D1/D1E/D/DE (v. a. Zweck; Inhalte und Ablauf; Prüfungs- strecke; Bewertung; Prüfungsfahrzeuge) | Bildungswissen- schaftler, Fahrlehrer |
1.2.1.2 | 16 | Kompetenz DE-2 - Gestaltung des Theorieunterrichts: Fahrlehrer der Klasse DE können Theorieunterricht der Klasse D planen und unter Beachtung der Qualitätskriterien guten Theorieunterrichts durchführen. Unverzichtbare curriculare Inhalte: • Planung von Zusatzstoff-Lektionen des Theorieunterrichts der Klasse D (v. a. Lehr- und Lernvoraussetzungen; Vor- bereitung des Unterrichtsraumes; Auswahl von Methoden und Medien unter besonderer Beachtung digitaler Medien; Übungen zum Erstellen von Unterrichtsplanungen) • Lehrübungen zu Zusatzstoff-Lektionen des Theorieunter- richts der Klasse D unter Beachtung der Qualitätskriterien guten Theorieunterrichts | Bildungswissen- schaftler, Fahrlehrer |
1.2.1.3 | 24 | Kompetenz DE-3 - Gestaltung der Fahrpraktischen Ausbildung: Fahrlehrer der Klasse DE können Fahrpraktische Ausbildung der Klassen D/DE planen und unter Beachtung der Qualitätskriterien guter Fahrpraktischer Ausbildung durchführen. Unverzichtbare curriculare Inhalte: • Aufbau der Fahrpraktischen Ausbildung im KOM-Bereich • Unterrichtsplanung (v. a. Lehr- und Lernvoraussetzungen; Festlegung von Zielen; Auswahl, Gewichtung und Auf- bereitung von Inhalten; Auswahl von Methoden und Medien; klassenspezifische Besonderheiten bei der Streckenwahl und zeitliche Gestaltung; Übungen zum Erstellen von Unter- richtsplanungen der Klassen D/DE) • Methoden der Fahrpraktischen Ausbildung (v. a. Demons- trieren; Erklären; Anleiten; Kommentieren; Lernhinweise; Üben am Modell; gedankliches Trainieren von Verkehrs- situationen) • An das Kompetenzniveau des Fahrschülers angepasste Auf- gaben sowie zielgerichtetes und intensives Üben im Sinne von Deliberate Practice • An das Kompetenzniveau des Fahrschülers angepasstes An- leiten durch Scaffolding und Fading (v. a. inhaltliche Ausrich- tung, Detailgrad und Zeitpunkt des Anleitens; Nachlassen des Anleitens bei steigendem Kompetenzniveau bis hin zur selbstständigen Aufgabenbewältigung) • Fehlvorstellungen von Fahrschülern zum Führen von KOM sowie Fahrfehler (v. a. typische Fehlvorstellungen; Arten und Ursachen von Fahrfehlern; klassenspezifische Eingriffs- möglichkeiten und Eingriffsnotwendigkeiten des Fahrlehrers) • Lehrübungen zur Fahrpraktischen Ausbildung der Klassen D/DE unter Beachtung der Qualitätskriterien guter Fahr- praktischer Ausbildung inklusive Übungen zum Eingreifen bei Fahrfehlern | Bildungswissen- schaftler, Fahrlehrer |
1.2.2 | 4 | Kompetenzbereich „Erziehen" | |
1.2.2.1 | 4 | Kompetenz DE-1 - Vermittlung von Verkehrssicherheitseinstellungen: Fahrlehrer der Klasse DE können die für Führer von KOM typischen Fahrmotive und die besondere Verantwortung im Straßenverkehr erläutern sowie bei der Planung und Durch- führung von Theorieunterricht, Selbstständigem Theorielernen der Fahrschüler und Fahrpraktischer Ausbildung berück- sichtigen. | Bildungswissen- schaftler |
Unverzichtbare curriculare Inhalte: • Fahrmotive von Führern von KOM (v. a. Reiselust; Freude am Umgang mit anderen Personen; Unabhängigkeitswunsch; Suche nach Herausforderungen; Freude am Fahren; wirt- schaftlicher Zweck) • Einstellungen (v. a. Einstellungen zum Fahrzeug und Fahren; besondere Verantwortung im Umgang mit einer großen An- zahl an Fahrgästen, insbesondere gegenüber Kindern, älte- ren Personen und Hilfsbedürftigen) | | ||
1.2.3 | 8 | Kompetenzbereich „Beurteilen" | |
1.2.3.1 | 8 | Kompetenz DE-1 - Förderorientierte Lernstands- und Lernverlaufsbeurteilung: Fahrlehrer der Klasse DE können Lernprozesse und Lern- ergebnisse von Fahrschülern beurteilen, die eine Fahrerlaubnis im KOM-Bereich erwerben möchten. Sie können die Ergebnisse der Beurteilung nutzen, um ihre Fahrschüler bezüglich des- weiteren Lernwegs zu beraten und zu fördern. Unverzichtbare curriculare Inhalte: • Lernstands- und Lernverlaufsbeurteilung inklusive Leis- tungsrückmeldung und Beratung bezüglich des Lernwegs (v. a. Zeitpunkte für Kurz-Beurteilungen und ausführliche Be- urteilungen im Ausbildungsverlauf; Instrumente zur Durch- führung von Beurteilungen; praktische Übungen zu Lern- standsbeurteilungen inklusive zum Geben von Leistungs- rückmeldungen) • Feststellung der Prüfungsreife zur TFEP und PFEP | Bildungswissen- schaftler, Fahrlehrer |
1.3 | 22 | Fahrerisches Professionswissen | |
1.3.1 | 16 | Kompetenzbereich „Fahraufgaben" | |
1.3.1.1 | Kompetenz DE-1 - Geradeausfahren Fahrlehrer der Klasse DE können unter verschiedenen Verkehrs- bedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen D/DE sicher, routiniert und regelkonform geradeaus- fahren und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Geradeausfahren anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte: • Verkehrsbeobachtung beim Geradeausfahren • Fahrzeugpositionierung beim Geradeausfahren • Geschwindigkeitsanpassung beim Geradeausfahren • Kommunikation beim Geradeausfahren • Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Gerade- ausfahren • Kommentierendes Fahren beim Geradeausfahren | Fahrlehrer | |
1.3.1.2 | Kompetenz DE-2 - Kurve Fahrlehrer der Klasse DE können Kurven unter verschiedenen Verkehrsbedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombina- tionen der Klassen D/DE sicher, routiniert und regelkonform be- fahren und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Befahren von Kurven anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte: • Verkehrsbeobachtung beim Befahren von Kurven • Fahrzeugpositionierung beim Befahren von Kurven • Geschwindigkeitsanpassung beim Befahren von Kurven | Fahrlehrer | |
• Kommunikation beim Befahren von Kurven • Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Be- fahren von Kurven • Kommentierendes Fahren beim Befahren von Kurven | | ||
1.3.1.3 | Kompetenz DE-3 - Kreisverkehr Fahrlehrer der Klasse DE können unter verschiedenen Verkehrs- bedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen D/DE sicher, routiniert und regelkonform Kreisverkehre befahren und handeln dabei vorausschauend und rücksichts- voll. Sie können das kommentierende Fahren beim Befahren von Kreisverkehren anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte: • Verkehrsbeobachtung beim Befahren von Kreisverkehren • Fahrzeugpositionierung beim Befahren von Kreisverkehren • Geschwindigkeitsanpassung beim Befahren von Kreisver- kehren • Kommunikation beim Befahren von Kreisverkehren • Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Be- fahren von Kreisverkehren • Kommentierendes Fahren beim Befahren von Kreisverkehren | Fahrlehrer | |
1.3.1.4 | Kompetenz DE-4 - Kreuzung, Einmündung, Einfahren Fahrlehrer der Klasse DE können unter verschiedenen Verkehrs- bedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen D/DE sicher, routiniert und regelkonform Kreuzungen und Einmündungen befahren sowie einfahren und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Befahren von Kreuzungen und Einmündungen sowie beim Einfahren anwenden und ihr Fahr- verhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte: • Verkehrsbeobachtung beim Befahren von Kreuzungen und Einmündungen sowie beim Einfahren • Fahrzeugpositionierung beim Befahren von Kreuzungen und Einmündungen sowie beim Einfahren • Geschwindigkeitsanpassung beim Befahren von Kreuzungen und Einmündungen sowie beim Einfahren • Kommunikation beim Befahren von Kreuzungen und Ein- mündungen sowie beim Einfahren • Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Be- fahren von Kreuzungen und Einmündungen sowie beim Einfahren • Kommentierendes Fahren beim Befahren von Kreuzungen und Einmündungen sowie beim Einfahren | Fahrlehrer | |
1.3.1.5 | Kompetenz DE-5 - Schienenverkehr Fahrlehrer der Klasse DE können unter verschiedenen Verkehrs- bedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen D/DE sicher, routiniert und regelkonform mit Schienen- verkehr umgehen und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Umgang mit Schienenverkehr anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte: • Verkehrsbeobachtung beim Umgang mit Schienenverkehr • Fahrzeugpositionierung beim Umgang mit Schienenverkehr | Fahrlehrer | |
• Geschwindigkeitsanpassung beim Umgang mit Schienen- verkehr • Kommunikation beim Umgang mit Schienenverkehr • Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Um- gang mit Schienenverkehr • Kommentierendes Fahren beim Umgang mit Schienen- verkehr | | ||
1.3.1.6 | Kompetenz DE-6 - Haltestelle, Fußgängerüberweg Fahrlehrer der Klasse DE können unter verschiedenen Verkehrs- bedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen D/DE sicher, routiniert und regelkonform Haltestellen und Fußgängerüberwege befahren und handeln dabei voraus- schauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Befahren von Haltestellen und Fußgängerüber- wegen anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte: • Verkehrsbeobachtung beim Befahren von Haltestellen und Fußgängerüberwegen • Fahrzeugpositionierung beim Befahren von Haltestellen und Fußgängerüberwegen • Geschwindigkeitsanpassung beim Befahren von Haltestellen und Fußgängerüberwegen • Kommunikation beim Befahren von Haltestellen und Fuß- gängerüberwegen • Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Be- fahren von Haltestellen und Fußgängerüberwegen • Kommentierendes Fahren beim Befahren von Haltestellen und Fußgängerüberwegen | Fahrlehrer | |
1.3.1.7 | Kompetenz DE-7 - Ein- und Ausfädelungsstreifen, Fahrstreifenwechsel Fahrlehrer der Klasse DE können sich unter verschiedenen Ver- kehrsbedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen D/DE sicher, routiniert und regelkonform einfädeln und ausfädeln sowie Fahrstreifen wechseln und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommen- tierende Fahren beim Ein- und Ausfädeln sowie Fahrstreifen- wechsel anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte: • Verkehrsbeobachtung beim Einfädeln, Ausfädeln und Fahr- streifenwechsel • Fahrzeugpositionierung beim Einfädeln, Ausfädeln und Fahr- streifenwechsel • Geschwindigkeitsanpassung beim Einfädeln, Ausfädeln und Fahrstreifenwechsel • Kommunikation beim Einfädeln, Ausfädeln und Fahrstreifen- wechsel • Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Ein- fädeln, Ausfädeln und Fahrstreifenwechsel • Kommentierendes Fahren beim Einfädeln, Ausfädeln und Fahrstreifenwechsel | Fahrlehrer | |
1.3.1.8 | Kompetenz DE-8 - Vorbeifahren, Überholen Fahrlehrer der Klasse DE können unter verschiedenen Verkehrs- bedingungen mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen der Klassen D/DE sicher, routiniert und regelkonform vorbei- fahren und überholen und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim | Fahrlehrer | |
Vorbeifahren und Überholen anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte: • Verkehrsbeobachtung beim Vorbeifahren und Überholen • Fahrzeugpositionierung beim Vorbeifahren und Überholen • Geschwindigkeitsanpassung beim Vorbeifahren und Über- holen • Kommunikation beim Vorbeifahren und Überholen • Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Vor- beifahren und Überholen • Kommentierendes Fahren beim Vorbeifahren und Überholen | | ||
1.3.2 | 6 | Kompetenzbereich „Grundfahraufgaben" | |
1.3.2.1 | Kompetenz DE-1 - Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt Fahrlehrer der Klasse DE können unter verschiedenen Verkehrs- bedingungen mit Fahrzeugen der Klasse D sicher, routiniert und regelkonform unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt rückwärts nach rechts fahren und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommen- tierende Fahren beim Fahren nach rechts rückwärts unter Aus- nutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte: • Verkehrsbeobachtung beim Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt • Fahrzeugpositionierung beim Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt • Geschwindigkeitsanpassung beim Fahren nach rechts rück- wärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt • Kommunikation beim Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt • Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Fah- ren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Ein- mündung, Kreuzung oder Einfahrt • Kommentierendes Fahren beim Fahren nach rechts rück- wärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt | Fahrlehrer | |
1.3.2.2 | Kompetenz DE-2 - Rückwärts in eine Parklücke (Längsaufstellung) Fahrlehrer der Klasse DE können unter verschiedenen Verkehrs- bedingungen mit Fahrzeugen der Klasse D sicher, routiniert und regelkonform rückwärts in eine Parklücke fahren und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kom- mentierende Fahren beim Rückwärtsfahren in eine Parklücke anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte: • Verkehrsbeobachtung beim Rückwärtsfahren in eine Park- lücke • Fahrzeugpositionierung beim Rückwärtsfahren in eine Park- lücke • Geschwindigkeitsanpassung beim Rückwärtsfahren in eine Parklücke • Kommunikation beim Rückwärtsfahren in eine Parklücke | Fahrlehrer | |
• Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Rück- wärtsfahren in eine Parklücke • Kommentierendes Fahren beim Rückwärtsfahren in eine Parklücke | | ||
1.3.2.3 | Kompetenz DE-3 - Rückwärts quer oder schräg einparken Fahrlehrer der Klasse DE können unter verschiedenen Verkehrs- bedingungen mit Fahrzeugen der Klasse D sicher, routiniert und regelkonform rückwärts quer/schräg einparken und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim rückwärts quer/schräg einparken anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte: • Verkehrsbeobachtung beim rückwärts quer/schräg ein- parken • Fahrzeugpositionierung beim rückwärts quer/schräg ein- parken • Geschwindigkeitsanpassung beim rückwärts quer/schräg einparken • Kommunikation beim rückwärts quer/schräg einparken • Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim rück- wärts quer/schräg einparken • Kommentierendes Fahren beim rückwärts quer/schräg ein- parken | Fahrlehrer | |
1.3.2.4 | Kompetenz DE-4 - Halten zum Ein- oder Aussteigen Fahrlehrer der Klasse DE können unter verschiedenen Verkehrs- bedingungen mit Fahrzeugen der Klasse D sicher, routiniert und regelkonform zum Ein- oder Aussteigen halten und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Halten zum Ein- oder Aussteigen anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte: • Verkehrsbeobachtung beim Halten zum Ein- oder Aus- steigen • Fahrzeugpositionierung beim Halten zum Ein- oder Aus- steigen • Geschwindigkeitsanpassung beim Halten zum Ein- oder Aussteigen • Kommunikation beim Halten zum Ein- oder Aussteigen • Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Hal- ten zum Ein- oder Aussteigen • Kommentierendes Fahren beim Halten zum Ein- oder Aus- steigen | Fahrlehrer | |
1.3.2.5 | Kompetenz DE-5 - Rückwärtsfahren um eine Ecke nach links Fahrlehrer der Klasse DE können unter verschiedenen Verkehrs- bedingungen mit Fahrzeugkombinationen der Klasse DE sicher, routiniert und regelkonform rückwärts um eine Ecke nach links fahren und handeln dabei vorausschauend und rücksichtsvoll. Sie können das kommentierende Fahren beim Rückwärtsfahren um eine Ecke nach links anwenden und ihr Fahrverhalten begründen. Unverzichtbare curriculare Inhalte: • Verkehrsbeobachtung beim Rückwärtsfahren um eine Ecke nach links • Fahrzeugpositionierung beim Rückwärtsfahren um eine Ecke nach links | Fahrlehrer | |
• Geschwindigkeitsanpassung beim Rückwärtsfahren um eine Ecke nach links • Kommunikation beim Rückwärtsfahren um eine Ecke nach links • Fahrzeugbedienung/umweltbewusste Fahrweise beim Rück- wärtsfahren um eine Ecke nach links • Kommentierendes Fahren beim Rückwärtsfahren um eine Ecke nach links |
Text in der Fassung des Artikels 4 Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften V. v. 18. März 2022 BGBl. I S. 498 m.W.v. 1. Januar 2023
Anlage 2 (zu § 3 Absatz 1) Qualitätskriterien für die Fahrschulausbildung
I. Qualitätskriterien für den Theoretischen Unterricht
- 1.
- Strukturierung der Unterrichtseinheit,
- 2.
- Motivierung der Fahrschüler und Praxisbezug,
- 3.
- fachliche Vermittlung der Lehr-Lerninhalte,
- 4.
- Binnendifferenzierung,
- 5.
- angemessenes Reagieren auf Beiträge der Fahrschüler,
- 6.
- Tempo der Vermittlung der Lehr-Lerninhalte,
- 7.
- Festigung,
- 8.
- Visualisierung der Lehr-Lerninhalte durch Medien,
- 9.
- Qualität der Lehrvorträge,
- 10.
- Organisation von Erfahrungsberichten,
- 11.
- Organisation von Diskussionen und
- 12.
- Durchführung von Lernkontrollen.
- 1.
- Strukturierung der Übungsstunde,
- 2.
- Orientierung am Ausbildungsstand des Fahrschülers,
- 3.
- Qualität des Methodeneinsatzes,
- 4.
- Qualität verbaler Anweisungen,
- 5.
- fachliche Korrektheit der Lehr-Lerninhalte und Orientierung am Ausbildungsplan des Fahrlehrers,
- 6.
- Schaffung einer guten Ausbildungsatmosphäre und
- 7.
- angemessenes Reagieren auf Fahrfehler.
Anlage 3 (zu § 3 Absatz 1) Musterplan und Unterrichtsverteilung im Lehrpraktikum
Lfd. Nr. | Lernthemen | Inhalte | Unterrichtseinheiten (45 Minuten) |
1 | Einführung | ||
1.1 | Der Ausbildungs- und Fahrschulbetrieb | Kennenlernen - der Aufgaben und Tätigkeiten der Fahrschule - der Zusammenarbeit mit der Prüforganisation - der Mitarbeiter der Fahrschule - der Organisation der Fahrschule - der Geschäftszeiten der Fahrschule - der Ausbildungsfahrzeuge | - |
1.2 | Der Ausbildungsfahrlehrer | Kennenlernen der Aufgaben, Pflichten und Rechte des Ausbil- dungsfahrlehrers | |
1.3 | Der Fahrlehreranwärter | Aufgaben, Pflichten und Rechte des Fahrlehrer- anwärters Verantwortung des Fahrlehreranwärters gegen- über - den ihm anvertrauten Personen, - den Fahrschülern (§ 12 FahrlG), - den Dienst- und Ausbildungsanweisungen des Inhabers der Fahrschule, der für die ver- antwortliche Leitung der Fahrschule bestell- ten Person und des Ausbildungsfahrlehrers | |
2 | Teilnahme am theoretischen und praktischen Unterricht sowie an der praktischen Prüfung | ||
2.1 | Theoretischer Unterricht | ||
2.1.1 | Vorbesprechung | - Ausbildungsplan für den Fahrschüler § 4 Ab- satz 6 FahrschAusbO - Materialien und Medien - Lernziele des Unterrichts | 10 |
2.1.2 | Hospitation | - Beobachten mehrerer verschiedener Lektio- nen des Grundstoffs und des klassenspezi- fischen Stoffs der Klasse B | |
2.1.3 | Nachbesprechung | - Auswerten der Beobachtungen der Hospita- tion - Entwickeln von Strategien für die Durchfüh- rung des eigenen Theorieunterrichts | |
2.2 | Praktischer Unterricht/praktische Prüfung | ||
2.2.1 | Vorbesprechung | - Organisation und Konzeption der prakti- schen Ausbildung - Lernstand der Fahrschüler - Lernziele der Fahrstunde | 15 davon 5 nach § 5 Absatz 2 FahrschAusO |
2.2.2 | Hospitation | - Beobachten der Fahrstunden in den einzel- nen Ausbildungsstufen - Teilnahme an Fahrerlaubnisprüfungen | |
2.2.3 | Nachbesprechung | - Auswerten der Beobachtungen der Hospita- tion - Entwickeln von Strategien für die Planung, Durchführung und Auswertung eigener Fahr- stunden | |
3 | Durchführung von theoreti- schem und praktischem Unterricht in Anwesenheit des Ausbildungsfahrlehrers | ||
3.1 | Theoretischer Unterricht in An- wesenheit des Ausbildungsfahr- lehrers | ||
3.1.1 | Vorbesprechung | Vorlegen und Erläutern des Unterrichtsentwurfs Beschreiben - der Lerngruppen - der Ziele und Inhalte - der Methoden und Medien | 12 |
3.1.2 | Durchführung | Unterrichten mehrerer verschiedener Lektionen des Grundstoffs und des klassenspezifischen Stoffs der Klasse B | |
3.1.3 | Nachbesprechung | - Auswerten des Unterrichts und der Lern- standsdiagnose beim Fahrlehreranwärter - Strategien entwickeln zur Umsetzung der gewonnenen Erkenntnisse - Ausbildungsstand des Fahrlehreranwärters | |
3.2 | Praktischer Unterricht in Anwesenheit des Ausbildungs- fahrlehrers | ||
3.2.1 | Vorbesprechung | - Planen der Fahrstunde - Feststellen des Ausbildungsstands und der Lernvoraussetzungen - Darstellen der Ausbildungsziele und Ausbil- dungsschwerpunkte | 16 davon 8 nach § 5 Absatz 2 FahrschAusbO |
3.2.2 | Durchführung | - Durchführen von Fahrstunden in den einzel- nen Ausbildungsstufen mit verschiedenen Fahrschülern - Erörtern und Dokumentieren des jeweiligen Ausbildungsstands | |
3.2.3 | Nachbesprechung | - Auswerten der Fahrstunde und Lernstands- diagnose beim Fahrlehreranwärter - Strategien entwickeln, um gewonnene Er- kenntnisse zu nutzen - Ausbildungsstand des Fahrlehreranwärters | |
3.3 | Feststellung der theoretischen und praktischen Prüfungsreife | ||
3.3.1 | Vorbesprechung | Vorlegen und Erläutern des Plans zur Feststel- lung der theoretischen/praktischen Prüfungs- reife eines Fahrschülers - Kriterien und Methoden | 8 |
3.3.2 | Durchführung | Anwenden der Kriterien und Methoden zur Fest- stellung der Prüfungsreife des Fahrschülers | |
3.3.3 | Nachbesprechung | - Auswerten der Feststellung der theoreti- schen/praktischen Prüfungsreife - Strategien entwickeln, um gewonnene Er- kenntnisse zu nutzen | |
4 | Durchführung von theoreti- schem und praktischem Un- terricht ohne Anwesenheit des Ausbildungsfahrlehrers | ||
4.1 | Theoretischer Unterricht | - Unterrichten möglichst aller Lektionen des Grundstoffs und des klassenspezifischen Stoffs der Klasse B - Reflektieren des Unterrichts - Austauschen der Erfahrungen mit dem Aus- bildungsfahrlehrer | 18 |
4.2 | Praktischer Unterricht | - Durchführen von Fahrstunden in den einzel- nen Ausbildungsstufen - Reflektieren der Fahrstunden - Austauschen der Erfahrungen mit dem Aus- bildungsfahrlehrer | 120 |
4.3 | Feststellung der Prüfungsreife | - Anwenden der Kriterien und Methoden zur Feststellung der Prüfungsreife - Abstimmen der Entscheidung der Prüfungs- reife mit dem Ausbildungsfahrlehrer | 5 |
5 | Vorstellung von Fahrschülern zur praktischen Prüfung einschließlich Begleitung und Beaufsichtigung bei der praktischen Prüfung | ||
Durchführung | - Erledigen der Formalitäten - Begleiten und Beaufsichtigen des Fahrschü- lers bei der praktischen Prüfung mit und ohne Anwesenheit des Ausbildungsfahr- lehrers - Betreuung des Fahrschülers vor und nach der praktischen Prüfung - Austauschen der Erfahrungen mit dem Aus- bildungsfahrlehrer | 6 | |
6 | Individuelle Aufteilung | ||
Durchführung | Nummer 2 bis 5 nach individueller Aufteilung und in Absprache zwischen Ausbildungsfahr- lehrer und Fahrlehreranwärter | 120 | |
Gesamt | 330 |
Text in der Fassung des Artikels 4 Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften V. v. 18. März 2022 BGBl. I S. 498 m.W.v. 1. Januar 2023
Anlage 4 (zu § 4) Rahmenplan für die Einweisung der Ausbildungsfahrlehrer und der Inhaber beziehungsweise der für die verantwortliche Leitung von Ausbildungsfahrschulen bestellten Personen
Anlage 4 wird in 1 Vorschrift zitiert
Abschnitt | Zeit3 | Verantwortliche Lehrkraft gemäß § 9 Absatz 1 DV-FahrlG | |
40 | Qualifizierung | | |
1 | 12 | Fachliches Professionswissen | |
1.1 | Kompetenzbereich „Recht" | | |
1.1.1 | Kompetenz 1 - Rechtliche Grundlagen zur Fahrlehrerausbildung Inhaber bzw. für die verantwortliche Leitung von Ausbildungs- fahrschulen bestellte Personen und Ausbildungsfahrlehrer kennen den Aufbau, die Ziele und die Inhalte der Fahrlehrer- ausbildung und Fahrlehrerprüfung sowie den Status und die Aufgaben der an der Ausbildung und Prüfung beteiligten Insti- tutionen und Personen. Sie können diese Aspekte und die dazugehörigen Rechtsvorschriften erläutern. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Modularisierter Aufbau der Fahrlehrerausbildung; Ziele und In- halte der Fahrlehrerausbildung; Aufbau und Anforderungen der Fahrlehrerprüfung; Status und Aufgaben der an Ausbildung und Prüfung beteiligten Institutionen (Fahrlehrerausbildungs- stätte; Ausbildungsfahrschule; Fahrlehrerprüfungsausschuss) und Personen (Fahrlehreranwärter; Fahrlehrer in Ausbildung; Lehrkräfte der Fahrlehrerausbildungsstätte; Ausbildungsfahr- lehrer; Mitglieder des Fahrlehrerprüfungsausschusses); rele- vante Rechtsvorschriften zur Ausbildung und Prüfung von Fahr- lehrern (z. B. DV-FahrlG; FahrlAusbVO; FahrlG; FahrlPrüfVO) | Fahrlehrer, Jurist | |
1.1.2 | Kompetenz 2 - Rechtliche Grundlagen für den Betrieb bzw. die verantwortliche Leitung von Ausbildungsfahrschulen Inhaber bzw. für die verantwortliche Leitung von Ausbildungs- fahrschulen bestellte Personen und Ausbildungsfahrlehrer kennen die Rechtsvorschriften zum Betrieb bzw. zur verant- wortlichen Leitung von Ausbildungsfahrschulen und können diese erläutern. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Fahrlehrerrechtliche Vorschriften zum Betrieb und zur verant- wortlichen Leitung von Ausbildungsfahrschulen (z. B. DV- FahrlG; FahrlAusbVO; FahrlG); arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften zum Betrieb und zur verantwortlichen Leitung von Ausbildungsfahrschulen (z. B. ArbZG; BBiG; BUrlG; EntgFG; MiLoG; MuSchG; SGB) | Fahrlehrer, Jurist | |
1.1.3 | Kompetenz 3 - Rechtliche Grundlagen für die Tätigkeit von Ausbildungsfahrlehrern Inhaber bzw. für die verantwortliche Leitung von Ausbildungs- fahrschulen bestellte Personen und Ausbildungsfahrlehrer kennen die Rechtsvorschriften bezüglich der Tätigkeit von Ausbildungsfahrlehrern und können diese erläutern. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Fahrlehrerrechtliche Vorschriften zur Tätigkeit von Ausbil- dungsfahrlehrern (z. B. FahrlAusbVO; FahrlG); arbeitsrechtliche Vorschriften zur Tätigkeit von Ausbildungsfahrlehrern (z. B. BBiG) | Fahrlehrer, Jurist | |
1.2 | Kompetenzbereich „Betriebswirtschaft und Arbeitsorganisation" | | |
1.2.1 | Kompetenz 1 - Betriebswirtschaftliche Grundlagen für den Betrieb bzw. die verantwortliche Leitung von Ausbildungsfahrschulen Inhaber bzw. für die verantwortliche Leitung von Ausbildungs- fahrschulen und Ausbildungsfahrlehrer bestellte Personen sind sich ihrer Verantwortung für die hochwertige Ausbildung des Berufsnachwuchses bewusst und berücksichtigen diese bei der betriebswirtschaftlichen Gestaltung von Ausbildungsfahr- schulen. Sie können den Aufwand und den Nutzen der Ausbil- dung von auszubildenden Fahrlehrern erläutern. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Wirtschaftsethische Verantwortung beim Betrieb bzw. bei der verantwortlichen Leitung von Ausbildungsfahrschulen; Nutzen der Ausbildung von auszubildenden Fahrlehrern (z. B. Fach- kräftenachwuchs, Stärkung des Berufsbildes, Wettbewerbs- vorteil, Innovationskraft) unter Berücksichtigung des Aufwan- des (z. B. Ausbildungsvergütung, Zeitaufwand, Fahrschüler- bedarf, Investitionskosten) | Fahrlehrer | |
1.2.2 | Kompetenz 2 - Arbeitsorganisatorische Grundlagen für die Durchführung der Ausbildung Inhaber bzw. für die verantwortliche Leitung von Ausbildungs- fahrschulen bestellte Personen und Ausbildungsfahrlehrer sind sich ihrer Verantwortung für die hochwertige Ausbildung des Berufsnachwuchses bewusst und berücksichtigen diese bei der arbeitsorganisatorischen Gestaltung der Berufsausbildung. Sie können arbeitsorganisatorische Besonderheiten bei der Berufsausbildung und entsprechende Gestaltungsmöglichkei- ten erläutern. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Arbeitsorganisatorische Besonderheiten bei der Ausbildung von Fahrlehrern (z. B. zeitliche Gestaltung der Berufsausbil- dung; Auswahl geeigneter Fahrschüler; Kooperation mit der Fahrlehrerausbildungsstätte) und Gestaltungsmöglichkeiten (z. B. Zeitmanagement) | Fahrlehrer | |
2 | 28 | Pädagogisch-psychologisches und verkehrspädagogisches Professionswissen | |
2.1 | Kompetenzbereich „Beobachten, Bewerten und Beurteilen" | | |
2.1.1 | Kompetenz 1 - Beobachten, Bewerten und Beurteilen des Theorieunterrichts Inhaber bzw. für die verantwortliche Leitung von Ausbildungs- fahrschulen bestellte Personen und Ausbildungsfahrlehrer können die Anwendung der Qualitätskriterien guten Theorieun- terrichts fachgerecht beobachten, bewerten und beurteilen. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Qualitätskriterien guten Theorieunterrichts; Analyse und Beur- teilung von Unterrichtsplanungen; Methodische Grundlagen der Unterrichtsbeobachtung, -bewertung und -beurteilung (Beobachtungskategorien, Beobachtungsindikatoren, Schätz- skalen mit verhaltensbezogenen Indikatoren; Beobachtungs- und Beurteilungsfehler); Verfahren der systematischen Beob- achtung, Bewertung und Beurteilung von Unterricht; Übungen zur Beobachtung, Bewertung und Beurteilung von Theorieun- terricht anhand von Videobeispielen; Feststellen der Prüfungs- reife für die Lehrprobe im Theorieunterricht | Bildungswissenschaftler | |
2.1.2 | Kompetenz 2 - Beobachten, Bewerten und Beurteilen der Fahrpraktischen Ausbildung Inhaber bzw. für die verantwortliche Leitung von Ausbildungs- fahrschulen bestellte Personen und Ausbildungsfahrlehrer können die Anwendung der Qualitätskriterien guter Fahrprakti- scher Ausbildung fachgerecht beobachten, bewerten und beurteilen. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Qualitätskriterien guter Fahrpraktischer Ausbildung; Analyse und Beurteilung von Ausbildungsplanungen; Methodische Grundlagen der Ausbildungsbeobachtung, -bewertung und -beurteilung (Beobachtungskategorien, Beobachtungsindika- toren, Schätzskalen mit verhaltensbezogenen Indikatoren); Verfahren der systematischen Beobachtung, Bewertung und Beurteilung von Ausbildung; Übungen zur Beobachtung, Bewertung und Beurteilung von Fahrpraktischer Ausbildung anhand von Videobeispielen; Feststellen der Prüfungsreife für die Lehrprobe in der Fahrpraktischen Ausbildung | Bildungswissenschaftler | |
2.1.3 | Kompetenz 3 - Beobachten, Bewerten und Beurteilen des beruflichen Erlebens und Verhaltens Inhaber bzw. für die verantwortliche Leitung von Ausbildungs- fahrschulen bestellte Personen und Ausbildungsfahrlehrer können die Stärken und Schwächen des beruflichen Erlebens und Verhaltens ihrer auszubildenden Fahrlehrer beobachten, bewerten und beurteilen. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Zusammenhänge zwischen Persönlichkeitsmerkmalen und der Bewährung im Lehrerberuf (z. B. allgemeine Persönlichkeits- merkmale; allgemeine Interessen; spezielle Persönlichkeits- merkmale); Berufswahl (berufliche Interessen; Berufswahlmo- tive; berufsbezogene Überzeugungen); Lehrerbelastung und -gesundheit (z. B. Belastungsfaktoren; Beanspruchungsreak- tionen und Beanspruchungsfolgen; Beanspruchungsmuster; Möglichkeiten zur Belastungsregulation und Prävention); Erhalt und Förderung von Arbeitsmotivation sowie von Arbeits- und Berufszufriedenheit; Berücksichtigung diverser Informations- quellen (Selbsteinschätzungen der auszubildenden Fahrlehrer; Einschätzungen der Fahrschüler; Einschätzungen der Lehr- kräfte an den Fahrlehrerausbildungsstätten) | Bildungswissenschaftler | |
2.2 | Kompetenzbereich „Rückmelden und Beraten" | | |
2.2.1 | Kompetenz 1 - Rückmelden Inhaber bzw. für die verantwortliche Leitung von Ausbildungs- fahrschulen bestellte Personen und Ausbildungsfahrlehrer können ihren auszubildenden Fahrlehrern Rückmeldungen in Bezug auf pädagogisch-psychologisch und verkehrspädago- gisch relevante Aspekte des Theorieunterrichts und der Fahr- praktischen Ausbildung sowie hinsichtlich ihres beruflichen Erlebens und Verhaltens geben. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Gegenstand, Funktion und Formen von Leistungsbeurteilun- gen; Funktion und Gestaltung von Beurteilungsgesprächen (z. B. Kommunikation und Gesprächsführung; Wirkung von Feedback) | Bildungswissenschaftler | |
2.2.2 | Kompetenz 2 - Beraten Inhaber bzw. für die verantwortliche Leitung von Ausbildungs- fahrschulen bestellte Personen und Ausbildungsfahrlehrer können ihre auszubildenden Fahrlehrer im Hinblick auf die pädagogisch-psychologische und verkehrspädagogische Op- timierung ihres Theorieunterrichts und ihrer Fahrpraktischen Ausbildung beraten. Darüber hinaus können sie ihre auszu- bildenden Fahrlehrer bei der Verbesserung ihres beruflichen Erlebens und Verhaltens unterstützen. Unverzichtbare curriculare Ausbildungsinhalte: Aufgaben von Beratern; Beziehung zwischen Beratern und Beratenen; Klärung und Vereinbarung von Veränderungszielen und Veränderungsmaßnahmen; Training von Rückmelde- und Beratungsgesprächen | Bildungswissenschaftler |
- 3
- Ausbildungseinheiten zu 45 Minuten.
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