Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 15 Fahrlehrer-Prüfungsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 15 FahrlPrüfVO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FahrlPrüfVO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 FahrlPrüfVO Zusammensetzung (vom 01.01.2020)
... Mitwirkung aller Mitglieder des Prüfungsausschusses ist bei der fahrpraktischen Prüfung ( § 15 ) sowie bei den Lehrproben (§§ 17, 18) nicht erforderlich. Die fahrpraktische ... Lehrproben (§§ 17, 18) nicht erforderlich. Die fahrpraktische Prüfung ( § 15 ) wird in der Regel von dem amtlich anerkannten Sachverständigen (Absatz 2 Satz 1 Nummer 2) ...
§ 18 FahrlPrüfVO Lehrprobe im fahrpraktischen Unterricht
... Unterricht zu erteilen. Für den Fahrunterricht ist ein Kraftfahrzeug nach § 15 Absatz 1 zu benutzen. § 17 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 ist ...