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Berichtigung - Berichtigung der Dreiundfünfzigsten Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (53. StVRÄndVB k.a.Abk.)
Berichtigung
Die Dreiundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 6. Oktober 2017 (BGBl. I S. 3549) ist wie folgt zu berichtigen:
Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe b muss wie folgt lauten:
Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe b muss wie folgt lauten:
- „b)
- In Nummer 4 werden das Wort „Nummer" durch die Wörter „der Nummern" ersetzt und nach der Angabe „244" ein Komma und die Angabe „246.2, 246.3 oder 250a" eingefügt."
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