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Berichtigung der Dreiundfünfzigsten Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (53. StVRÄndVB k.a.Abk.)
Berichtigung
Die Dreiundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 6. Oktober 2017 (BGBl. I S. 3549) ist wie folgt zu berichtigen:
Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe b muss wie folgt lauten:
Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe b muss wie folgt lauten:
- „b)
- In Nummer 4 werden das Wort „Nummer" durch die Wörter „der Nummern" ersetzt und nach der Angabe „244" ein Komma und die Angabe „246.2, 246.3 oder 250a" eingefügt."
Schlussformel
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Im Auftrag Anke Leue
Im Auftrag Anke Leue
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