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Änderung IV. BAZustAnO vom 01.04.2024

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III. BAZustAnO a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.04.2024 geltenden Fassung
IV. BAZustAnO n.F. (neue Fassung)
in der am 01.04.2024 geltenden Fassung
durch Artikel 1 A. v. 28.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 232
 

(Text alte Fassung)

III. Schlussvorschriften


(Text neue Fassung)

IV. Schlussvorschriften


(Textabschnitt unverändert)

1 Diese Anordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. 2 Gleichzeitig wird die Anordnung des Vorstands der Bundesagentur für Arbeit über die Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiet des Beamten-, Versorgungs- und Disziplinarrechts vom 22. Juli 2008 (BGBl. I S. 1405) aufgehoben.