Zitierungen von § 4 ATGV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 ATGV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ATGV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 9 ATGV Auslandstrennungsbedingter Mehraufwand (vom 01.01.2020)
... wie folgt abgegolten: 1. für die berechtigte Person: a) im Fall des § 4 Absatz 1 mit einem Betrag in Höhe von 20 Prozent des Auslandszuschlags nach § 53 Absatz 2 Satz 1 ... Kaufkraftausgleichs nach § 55 des Bundesbesoldungsgesetzes und b) im Fall des § 4 Absatz 2 mit einem Betrag in Höhe von 10 Prozent des Auslandszuschlags nach § 53 Absatz 2 Satz 1 ...
§ 12 ATGV Auslandstrennungsgeld in Sonderfällen
... nach dieser Verordnung, kann jede berechtigte Person nur Leistungen wie eine nach § 4 Absatz 2 berechtigte Person erhalten; Reisebeihilfen für Heimfahrten werden nach § 13 Absatz 1 ... werden nach § 13 Absatz 1 Satz 1 gewährt. Wenn Personen im Sinne des § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 , die in häuslicher Gemeinschaft mit der berechtigten Person leben, in der bisherigen Wohnung ... verbleiben, erhält einer der Ehegatten oder Lebenspartner Auslandstrennungsgeld wie eine nach § 4 Absatz 1 berechtigte Person. Steht dem Ehegatten oder Lebenspartner einer berechtigten Person ... Auslandstrennungsgeld in Höhe der Vergütung wie bei Auslandsdienstreisen gezahlt; die §§ 4 bis 9 sind insoweit nicht anzuwenden. (8) Sind aus Sicherheitsgründen ... 2 Absatz 1 bezeichneten dienstlichen Maßnahmen oder Maßnahmen, die Personen nach § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 betreffen, erforderlich und entstehen dadurch Mehraufwendungen im Sinne des § 2 Absatz 2, so ...
§ 13 ATGV Reisebeihilfen für Heimfahrten
... Eine nach § 4 Absatz 1 berechtigte Person erhält für jeweils drei Monate der getrennten Haushaltsführung ... getrennten Haushaltsführung eine Reisebeihilfe für eine Heimfahrt. Eine nach § 4 Absatz 2 berechtigte Person erhält für jeweils sechs Monate der getrennten Haushaltsführung ... An Stelle einer Reise der berechtigten Person kann auch die Reise einer Person nach § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 , die mit der berechtigten Person in häuslicher Gemeinschaft lebt, berücksichtigt werden. ... nach Absatz 6 für sie und die zur häuslichen Gemeinschaft gehörenden Personen nach § 4 Absatz 1 Satz 1 zu einem von der obersten Dienstbehörde festgelegten Ort gewährt werden. Unter ... Ort gewährt werden. Unter den gleichen Voraussetzungen kann für nach § 4 Absatz 2 berechtigte Personen die Reise eines sonstigen Haushalts- oder Familienangehörigen ... werden. Absatz 3 gilt entsprechend. (6) Einer nach § 4 Absatz 1 berechtigten Person werden als Reisebeihilfe die entstandenen notwendigen Fahrtkosten zwischen dem ... notwendigen Fahrtkosten zwischen dem neuen Dienst- oder Wohnort und dem Wohnort einer Person nach § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 , die mit der berechtigen Person in häuslicher Gemeinschaft lebt, oder einem Ort im Inland auf ... eines regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittels erstattet. Einer nach § 4 Absatz 2 berechtigten Person werden die entstandenen notwendigen Fahrtkosten nach Maßgabe von Satz 1 ... Kostenrahmen wird eine Reisebeihilfe auch für eine Reise zum Urlaubsort einer Person nach § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 , die mit der berechtigten Person in häuslicher Gemeinschaft lebt, gewährt. ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Auslandstrennungsgeldverordnung
V. v. 27.11.2019 BGBl. I S. 1866
Artikel 1 ATGVÄndV Änderung der Auslandstrennungsgeldverordnung
... das Beibehalten der Wohnung am bisherigen Dienst- oder Wohnort" eingefügt. 2. § 4 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 werden die Wörter ... gefasst: „1. für die berechtigte Person: a) im Fall des § 4 Absatz 1 mit einem Betrag in Höhe von 20 Prozent des Auslandszuschlags nach § 53 Absatz 2 Satz 1 ... Kaufkraftausgleichs nach § 55 des Bundesbesoldungsgesetzes und b) im Fall des § 4 Absatz 2 mit einem Betrag in Höhe von 10 Prozent des Auslandszuschlags nach § 53 Absatz 2 Satz 1 ...

Verordnung zur weiteren Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft und zur Änderung von Vorschriften für die Bundeswehr
V. v. 06.03.2025 BGBl. 2025 I Nr. 78
Artikel 4 BwESuÄndV Änderung der Auslandstrennungsgeldverordnung
... Ledigen ohne eigene Wohnung Reisebeihilfen für Heimfahrten im gleichen Umfang wie den nach § 4 Absatz 2 berechtigten Personen ...


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