Tools:
Update via:
Zitierungen von § 13 ATGV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 13 ATGV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ATGV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 4 ATGV Voraussetzungen für die Gewährung von Auslandstrennungsgeld (vom 01.01.2020)
... ein Umzug nicht erforderlich, werden als Auslandstrennungsgeld nur Reisebeihilfen nach § 13 für längstens ein Jahr ...
§ 6 ATGV Arten des Auslandstrennungsgelds
... im Ausland (§ 12 Absatz 8), 5. Reisebeihilfen für Heimfahrten ( § 13 ...
§ 12 ATGV Auslandstrennungsgeld in Sonderfällen
... § 4 Absatz 2 berechtigte Person erhalten; Reisebeihilfen für Heimfahrten werden nach § 13 Absatz 1 Satz 1 gewährt. Wenn Personen im Sinne des § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3, die in ...
Zitat in folgenden Normen
Auslandsreisekostenverordnung (ARV)
V. v. 21.05.1991 BGBl. I S. 1140; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 27.03.2021 BGBl. I S. 660
§ 5 ARV Reisekostenvergütung bei längerem Aufenthalt am Geschäftsort, Kostenerstattung für das Beschaffen klimagerechter Bekleidung (vom 10.04.2021)
... absehen. Reisebeihilfen für Heimfahrten werden in entsprechender Anwendung des § 13 der Auslandstrennungsgeldverordnung gezahlt; an die Stelle des Dienstortes tritt der Geschäftsort. (2) Bei ...
Sonderurlaubsverordnung (SUrlV)
V. v. 01.06.2016 BGBl. I S. 1284; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 07.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 37
§ 18 SUrlV Sonderurlaub für Familienheimfahrten (vom 01.01.2021)
... im Ausland tätig sind, ist für jede Heimfahrt, für die sie eine Reisebeihilfe nach § 13 Absatz 1 der Auslandstrennungsgeldverordnung erhalten, Sonderurlaub unter Fortzahlung der Besoldung zu gewähren. Sonderurlaub ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Weiterentwicklung dienstrechtlicher Regelungen zu Arbeitszeit und Sonderurlaub
V. v. 17.12.2020 BGBl. I S. 3011
Artikel 3 ArbzRWEV Änderung der Sonderurlaubsverordnung
... im Ausland tätig sind, ist für jede Heimfahrt, für die sie eine Reisebeihilfe nach § 13 Absatz 1 der Auslandstrennungsgeldverordnung erhalten, Sonderurlaub unter Fortzahlung der Besoldung zu gewähren. Sonderurlaub kann ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/13056/v212132.htm