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Artikel 1 - Erste Verordnung zur Änderung der Präzisionswerkzeugmechanikerausbildungsverordnung (PWMAusbVÄndV k.a.Abk.)
Artikel 1 Änderung der Präzisionswerkzeugmechanikerausbildungsverordnung
Die Präzisionswerkzeugmechanikerausbildungsverordnung vom 3. April 2018 (BGBl. I S. 414) wird wie folgt geändert:
- 1.
- In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu Abschnitt 4 durch folgende Angabe ersetzt:
„Abschnitt 4 Weitere Berufsausbildung
§ 25 Anrechnung von Ausbildungszeiten
Abschnitt 5 Schlussvorschriften
§ 26 Inkrafttreten, Außerkrafttreten". - 2.
- Nach § 24 wird folgender Abschnitt 4 eingefügt:
„Abschnitt 4 Weitere Berufsausbildung
§ 25 Anrechnung von Ausbildungszeiten
Die erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung zur Fachkraft für Metalltechnik in der Fachrichtung Zerspanungstechnik nach den §§ 11 und 12 der Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Metalltechnik vom 2. April 2013 (BGBl. I S. 628) ist auf die in den ersten 24 Monaten der Berufsausbildung nach dieser Verordnung zu erwerbenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten anzurechnen, wenn die Vertragsparteien dies vereinbaren." - 3.
- Der bisherige Abschnitt 4 wird Abschnitt 5.
- 4.
- Der bisherige § 25 wird § 26.
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Zitierungen von Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Präzisionswerkzeugmechanikerausbildungsverordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 PWMAusbVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
PWMAusbVÄndV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Bekanntmachung der Neufassung der Präzisionswerkzeugmechanikerausbildungsverordnung
B. v. 18.07.2018 BGBl. I S. 1189
Bekanntmachung PWMAusbVNB
... vom 3. April 2018 (BGBl. I S. 414), 2. den am 18. Juli 2018 in Kraft getretenen Artikel 1 der eingangs genannten Verordnung. (gesamter Text siehe ...
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