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§ 109 - Strafvollzugsgesetz (StVollzG)

G. v. 16.03.1976 BGBl. I S. 581, 2088, 1977 I S. 436; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 12.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 234
Geltung ab 01.01.1977; FNA: 312-9-1 Strafverfahren, Strafvollzug, Bundeszentralregister
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§ 109 Antrag auf gerichtliche Entscheidung



(1) 1Gegen eine Maßnahme zur Regelung einzelner Angelegenheiten auf dem Gebiet des Strafvollzuges oder des Vollzuges freiheitsentziehender Maßregeln der Besserung und Sicherung kann gerichtliche Entscheidung beantragt werden. 2Mit dem Antrag kann auch die Verpflichtung zum Erlaß einer abgelehnten oder unterlassenen Maßnahme begehrt werden.

(2) Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung ist nur zulässig, wenn der Antragsteller geltend macht, durch die Maßnahme oder ihre Ablehnung oder Unterlassung in seinen Rechten verletzt zu sein.

(3) 1Dient die vom Antragsteller begehrte oder angefochtene Maßnahme der Umsetzung des § 66c Absatz 1 des Strafgesetzbuches im Vollzug der Sicherungsverwahrung oder der ihr vorausgehenden Freiheitsstrafe, so ist dem Antragsteller für ein gerichtliches Verfahren von Amts wegen ein Rechtsanwalt beizuordnen, es sei denn, dass wegen der Einfachheit der Sach- und Rechtslage die Mitwirkung eines Rechtsanwalts nicht geboten erscheint oder es ersichtlich ist, dass der Antragsteller seine Rechte selbst ausreichend wahrnehmen kann. 2Über die Bestellung und einen Widerruf entscheidet der Vorsitzende des nach § 110 zuständigen Gerichts.



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Frühere Fassungen von § 109 StVollzG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.06.2013Artikel 4 Gesetz zur bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebotes im Recht der Sicherungsverwahrung
vom 05.12.2012 BGBl. I S. 2425

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 109 StVollzG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 109 StVollzG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StVollzG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 50 StVollzG Haftkostenbeitrag (vom 08.09.2015)
... eine Justizverwaltungsabgabe; auf das gerichtliche Verfahren finden die §§ 109 bis 121 entsprechende ...
§ 119a StVollzG Strafvollzugsbegleitende gerichtliche Kontrolle bei angeordneter oder vorbehaltener Sicherungsverwahrung (vom 01.07.2021)
... und die Vollstreckungsbehörde anzuhören. Im Übrigen gelten § 109 Absatz 3 Satz 2 , die §§ 110 und 110a sowie die auf dessen Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen, die ...
§ 121 StVollzG Kosten des Verfahrens (vom 01.06.2013)
... entsprechend. (5) Für die Kosten des Verfahrens nach den §§ 109ff . kann auch ein den dreifachen Tagessatz der Eckvergütung nach § 43 Abs. 2 ...
§ 130 StVollzG Anwendung anderer Vorschriften (vom 26.11.2019)
... gelten die Vorschriften über den Vollzug der Freiheitsstrafe (§§ 3 bis 119 sowie 120 bis 126) entsprechend, soweit im folgenden nichts anderes bestimmt ...
§ 138 StVollzG Anwendung anderer Vorschriften (vom 28.06.2019)
... als Justizverwaltungsabgabe erhoben. (3) Für das gerichtliche Verfahren gelten die §§ 109 bis 121 entsprechend. (4) Soweit nach den Vollzugsgesetzen eine Maßnahme der ...
§ 167 StVollzG Grundsatz (vom 17.12.2019)
... sowie die Vorschriften über den Vollzug der Freiheitsstrafe (§§ 2 bis 121b) entsprechend, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist. § 50 ...
§ 171 StVollzG Grundsatz (vom 17.12.2019)
... sowie die Vorschriften über den Vollzug der Freiheitsstrafe (§§ 3 bis 49 sowie 51 bis 121b) entsprechend, soweit nicht Eigenart und Zweck der Haft entgegenstehen oder im Folgenden ...
§ 180 StVollzG Verarbeitung (vom 26.11.2019)
... Bundesdatenschutzgesetzes aufgeführten Zwecke, für das gerichtliche Verfahren nach den §§ 109 bis 121 oder zur Wahrung der Sicherheit oder Ordnung der Anstalt verarbeitet werden.  ...
 
Zitat in folgenden Normen

Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
neugefasst durch B. v. 09.05.1975 BGBl. I S. 1077; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 07.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 302
§ 78a GVG (vom 24.08.2017)
... aus der Strafprozeßordnung etwas anderes ergibt, 2. nach den § 50 Abs. 5, §§ 109 , 138 Abs. 3 des Strafvollzugsgesetzes, 3. nach den §§ 50, 58 Absatz 2, § ...

Jugendgerichtsgesetz (JGG)
neugefasst durch B. v. 11.12.1974 BGBl. I S. 3427; zuletzt geändert durch Artikel 21 G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2099
§ 92 JGG Rechtsbehelfe im Vollzug (vom 17.12.2019)
... werden. Für die Überprüfung von Vollzugsmaßnahmen gelten die §§ 109 und 111 bis 120 Abs. 1 des Strafvollzugsgesetzes sowie § 67 Absatz 1, 2 und 5 und § 67a ... die Überprüfung von Vollzugsmaßnahmen gelten die Vorschriften der §§ 109 bis 121 des ...

Justizaktenaufbewahrungsverordnung (JAktAV)
V. v. 08.11.2021 BGBl. I S. 4834; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 28.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 335
Anlage JAktAV (zu § 3 Absatz 1 Satz 1) Aufbewahrungs- und Speicherungsfristen (vom 05.12.2023)
...  1123.2 StVK Vollz. Akten über Verfahren nach den §§ 109 und 110 StVollzG 10 Jahre     ...

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
neugefasst durch B. v. 15.03.2022 BGBl. I S. 610; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 16.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 240
§ 39 RVG Von Amts wegen beigeordneter Rechtsanwalt (vom 01.06.2013)
... Rechtsanwalts und einen Vorschuss verlangen. (2) Der Rechtsanwalt, der nach § 109 Absatz 3 oder § 119a Absatz 6 des Strafvollzugsgesetzes einer Person beigeordnet ist, kann ...
§ 45 RVG Vergütungsanspruch des beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalts (vom 01.08.2022)
... das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, nach § 109 Absatz 3 oder § 119a Absatz 6 des Strafvollzugsgesetzes beigeordnet oder nach § 67a Abs. 1 Satz 2 ...
§ 47 RVG Vorschuss (vom 01.01.2014)
... in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, nach § 109 Absatz 3 oder § 119a Absatz 6 des Strafvollzugsgesetzes beigeordnet oder nach § 67a Abs. ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Untersuchungshaftrechts
G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2274
Artikel 2 UHaftRÄndG Änderung des Strafvollzugsgesetzes
... und 6 der Strafprozessordnung sowie" eingefügt und wird die Angabe „§§ 2 bis 122" durch die Angabe „§§ 2 bis 121" ersetzt. 4. In ... und wird die Angabe „§§ 2 bis 122" durch die Angabe „§§ 2 bis 121" ersetzt. 4. In § 171 werden nach dem Wort „gelten" die ...

Gesetz zur bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebotes im Recht der Sicherungsverwahrung
G. v. 05.12.2012 BGBl. I S. 2425
Artikel 4 StGBuaÄndG Änderung des Strafvollzugsgesetzes
... Kontrolle bei angeordneter oder vorbehaltener Sicherungsverwahrung". 2. § 109 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 werden nach dem Wort ... und die Vollstreckungsbehörde anzuhören. Im Übrigen gelten § 109 Absatz 3 Satz 2, die §§ 110, 111, 115 Absatz 1 Satz 1 und 2 sowie die §§ 117, ...
Artikel 6 StGBuaÄndG Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes
... Folgender Absatz 2 wird angefügt: „(2) Der Rechtsanwalt, der nach § 109 Absatz 3 oder § 119a Absatz 6 des Strafvollzugsgesetzes einer Person beigeordnet ist, kann ... in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit," die Wörter „nach § 109 Absatz 3 oder § 119a Absatz 6 des Strafvollzugsgesetzes" eingefügt. 4. ... in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit," die Wörter „nach § 109 Absatz 3 oder § 119a Absatz 6 des Strafvollzugsgesetzes" ...

Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren
G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2146
Artikel 7 JStrRAnpG Änderung des Strafvollzugsgesetzes
... sowie die Vorschriften über den Vollzug der Freiheitsstrafe (§§ 2 bis 121b) entsprechend, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist. § 50 findet nur in ... sowie die Vorschriften über den Vollzug der Freiheitsstrafe (§§ 3 bis 49 sowie 51 bis 121b) entsprechend, soweit nicht Eigenart und Zweck der Haft entgegenstehen oder im Folgenden ...

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Strafverfahren sowie zur Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmungen an die Verordnung (EU) 2016/679
G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1724
Artikel 14 StV-DSAnpUG-EU Änderung des Strafvollzugsgesetzes
... ersetzt. 4. In § 130 werden die Wörter „(§§ 3 bis 119, 120 bis 126 sowie 179 bis 187)" durch die Wörter „(§§ 3 bis 119 ... 3 bis 119, 120 bis 126 sowie 179 bis 187)" durch die Wörter „(§§ 3 bis 119 sowie 120 bis 126)" ersetzt. 5. § 166 Absatz 2 wird wie folgt ... eingefügt. 7. In § 167 Satz 1 werden die Wörter „(§§ 2 bis 121, 179 bis 187)" durch die Angabe „(§§ 2 bis 121)" ersetzt. ... „(§§ 2 bis 121, 179 bis 187)" durch die Angabe „(§§ 2 bis 121)" ersetzt. 8. In § 171 werden die Wörter „(§§ 3 ... ersetzt. 8. In § 171 werden die Wörter „(§§ 3 bis 49, 51 bis 121, 179 bis 187)" durch die Wörter „(§§ 3 bis 49 sowie 51 bis ... bis 49, 51 bis 121, 179 bis 187)" durch die Wörter „(§§ 3 bis 49 sowie 51 bis 121)" ersetzt. 9. Die Überschrift des Fünften Titels wird wie folgt ... Bundesdatenschutzgesetzes aufgeführten Zwecke, für das gerichtliche Verfahren nach den §§ 109 bis 121 oder zur Wahrung der Sicherheit oder Ordnung der Anstalt verarbeitet werden." ...

Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendgerichtsgesetzes und anderer Gesetze
G. v. 13.12.2007 BGBl. I S. 2894
Artikel 1 2. JGGuaÄndG Änderung des Jugendgerichtsgesetzes
... kann gerichtliche Entscheidung beantragt werden. Für den Antrag gelten die §§ 109 und 111 bis 120 Abs. 1 des Strafvollzugsgesetzes sowie § 67 Abs. 1 bis 3 und 5 entsprechend; ... Für den Antrag auf gerichtliche Entscheidung gelten die Vorschriften der §§ 109 bis 121 des Strafvollzugsgesetzes." 6. In § 112b Abs. 2 Satz 2 wird die ...
Artikel 4 2. JGGuaÄndG Änderung des Gerichtskostengesetzes
...  d) Vor Nummer 3810 wird im Gebührentatbestand die Angabe „nach § 109 StVollzG" gestrichen. e) Nummer 3812 wird aufgehoben. f) Nach Teil 3 ...