Fachrichtung Großhandel
Erstes Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage
1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen
- 1.1
- Stellung, Rechtsform und Struktur,
- 1.2
- Organisations- und Entscheidungsstrukturen,
- 1.3
- Berufsbildung, Kompetenzen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, Lernziele c bis e,
- 1.4
- Personalwirtschaft, Lernziele a, c und f,
zu vermitteln.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage
1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen
- 2.1
- Grundlagen der Warenwirtschaft,
- 2.2
- Warendistribution, Lernziele a bis c,
in Verbindung mit den Berufsbildpositionen
- 1.3
- Berufsbildung, Kompetenzen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, Lernziele a und b,
- 1.5
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 1.6
- Umweltschutz,
- 5.1
- Arbeitsorganisation,
- 5.2
- Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele a und c,
- 5.3
- Datenschutz und Datensicherheit
zu vermitteln.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage
1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen
- 3.1
- Anwenden von Warenkenntnissen,
- 4.1
- Marketing, Lernziel a,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 1.3
- Berufsbildung, Kompetenzen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, Lernziele a und b,
- 1.5
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 1.6
- Umweltschutz,
- 5.1
- Arbeitsorganisation,
- 5.2
- Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele a und c,
- 5.3
- Datenschutz und Datensicherheit
fortzuführen.
Zweites Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage
1 der Berufsbildpositionen
- II.
- 1) 1.1 Wareneingang, Warenlagerung und Warenausgang,
- II.
- 1.2 Warenwirtschafts- und Lagersystem, Lernziele a und b,
- I.
- 2) 5.2 Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel b,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- I.
- 1.3 Berufsbildung, Kompetenzen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, Lernziele a und b,
- I.
- 1.5 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- I.
- 1.6 Umweltschutz,
- I.
- 3.1 Anwenden von Warenkenntnissen,
- I.
- 5. Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme
fortzuführen.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage
1 der Berufsbildpositionen
- I.
- 3.2 Beschaffungsplanung,
- I.
- 3.3 Wareneinkauf
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- I.
- 1.3 Berufsbildung, Kompetenzen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, Lernziele a und b,
- I.
- 1.5 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- I.
- 1.6 Umweltschutz,
- I.
- 3.1 Anwenden von Warenkenntnissen,
- I.
- 5. Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme
fortzuführen.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage
1 der Berufsbildpositionen
- I.
- 4.1 Marketing, Lernziele b und c,
- I.
- 4.2 Kalkulation und Preisermittlung,
- I.
- 4.3 Verkauf und Kundenberatung
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- I.
- 1.3 Berufsbildung, Kompetenzen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, Lernziele a und b,
- I.
- 1.5 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- I.
- 1.6 Umweltschutz,
- I.
- 3.1 Anwenden von Warenkenntnissen,
- I.
- 5. Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme
fortzuführen.
Drittes Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage
1 der Berufsbildpositionen
- I.
- 6.1 Buchführung,
- I.
- 6.3 Zahlungsverkehr und Kredit
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- I.
- 1.3 Berufsbildung, Kompetenzen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, Lernziele a und b,
- I.
- 1.5 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- I.
- 1.6 Umweltschutz,
- I.
- 5. Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme
fortzuführen.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage
1 der Berufsbildpositionen
- I.
- 1.3 Berufsbildung, Kompetenzen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, Lernziel f,
- I.
- 1.4 Personalwirtschaft, Lernziele b, d und e,
- I.
- 6.2 Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- I.
- 1.3 Berufsbildung, Kompetenzen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, Lernziele a und b,
- I.
- 1.5 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- I.
- 1.6 Umweltschutz,
- I.
- 5. Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme
fortzuführen.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage
1 der Berufsbildpositionen
- I.
- 2.2 Warendistribution, Lernziele d bis g,
- II.
- 1.2 Warenwirtschafts- und Lagersystem, Lernziele c bis f,
zu vermitteln und in Verbindung damit die Berufsbildposition
- I.
- 4. Absatzwirtschaft
zu vertiefen sowie die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- I.
- 1.3 Berufsbildung, Kompetenzen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, Lernziele a und b,
- I.
- 1.5 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- I.
- 1.6 Umweltschutz,
- I.
- 3.1 Anwenden von Warenkenntnissen,
- I.
- 5. Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme
fortzuführen.
Fachrichtung Außenhandel
Erstes Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage
1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen
- 1.1
- Stellung, Rechtsform und Struktur,
- 1.2
- Organisations- und Entscheidungsstrukturen,
- 1.3
- Berufsbildung, Kompetenzen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, Lernziele c bis e,
- 1.4
- Personalwirtschaft, Lernziele a, c und f,
zu vermitteln.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage
1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen
- 2.1
- Grundlagen der Warenwirtschaft,
- 2.2
- Warendistribution, Lernziele a bis c,
in Verbindung mit den Berufsbildpositionen
- 1.3
- Berufsbildung, Kompetenzen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, Lernziele a und b,
- 1.5
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 1.6
- Umweltschutz,
- 5.1
- Arbeitsorganisation,
- 5.2
- Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele a und c,
- 5.3
- Datenschutz und Datensicherheit
zu vermitteln.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage
1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen
- 3.1
- Anwenden von Warenkenntnissen,
- 4.1
- Marketing, Lernziel a,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 1.3
- Berufsbildung, Kompetenzen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, Lernziele a und b,
- 1.5
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 1.6
- Umweltschutz,
- 5.1
- Arbeitsorganisation,
- 5.2
- Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele a und c,
- 5.3
- Datenschutz und Datensicherheit
fortzuführen.
Zweites Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage
1 der Berufsbildpositionen
- II.
- 1) 2.1 Außenhandelsgeschäfte und Auslandsmärkte, Lernziele a bis d, i und l,
- II.
- 2.2 Anwenden von Fremdsprachen bei Fachaufgaben, Lernziele a und d,
- I.
- 2) 5.2 Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel b,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- I.
- 1.3 Berufsbildung, Kompetenzen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, Lernziele a und b,
- I.
- 1.5 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- I.
- 1.6 Umweltschutz,
- I.
- 3.1 Anwenden von Warenkenntnissen,
- I.
- 5. Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme
fortzuführen.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage
1 der Berufsbildpositionen
- I.
- 3.2 Beschaffungsplanung,
- I.
- 3.3 Wareneinkauf
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- I.
- 1.3 Berufsbildung, Kompetenzen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, Lernziele a und b,
- I.
- 1.5 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- I.
- 1.6 Umweltschutz,
- I.
- 3.1 Anwenden von Warenkenntnissen,
- I.
- 5. Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme
fortzuführen.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage
1 der Berufsbildpositionen
- I.
- 4.1 Marketing, Lernziele b und c,
- I.
- 4.2 Kalkulation und Preisermittlung,
- I.
- 4.3 Verkauf und Kundenberatung
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- I.
- 1.3 Berufsbildung, Kompetenzen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, Lernziele a und b,
- I.
- 1.5 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- I.
- 1.6 Umweltschutz,
- I.
- 3.1 Anwenden von Warenkenntnissen,
- I.
- 5. Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme
fortzuführen.
Drittes Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage
1 der Berufsbildpositionen
- I.
- 6.1 Buchführung,
- I.
- 6.3 Zahlungsverkehr und Kredit
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- I.
- 1.3 Berufsbildung, Kompetenzen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, Lernziele a und b,
- I.
- 1.5 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- I.
- 1.6 Umweltschutz,
- I.
- 5. Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme
fortzuführen.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage
1 der Berufsbildpositionen
- I.
- 1.3 Berufsbildung, Kompetenzen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, Lernziel f,
- I.
- 1.4 Personalwirtschaft, Lernziele b, d und e,
- I.
- 6.2 Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- I.
- 1.3 Berufsbildung, Kompetenzen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, Lernziele a und b,
- I.
- 1.5 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- I.
- 1.6 Umweltschutz,
- I.
- 5. Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme
fortzuführen.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage
1 der Berufsbildpositionen
- I.
- 2.2 Warendistribution, Lernziele d bis g,
- II.
- 2.1 Außenhandelsgeschäfte und Auslandsmärkte, Lernziele e bis h, k und m,
- II.
- 2.2 Anwenden von Fremdsprachen bei Fachaufgaben, Lernziele b und c,
zu vermitteln und in Verbindung damit die Berufsbildposition
- I.
- 4. Absatzwirtschaft
zu vertiefen sowie die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- I.
- 1.3 Berufsbildung, Kompetenzen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, Lernziele a und b,
- I.
- 1.5 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- I.
- 1.6 Umweltschutz,
- I.
- 3.1 Anwenden von Warenkenntnissen,
- I.
- 5. Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme
fortzuführen.
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- 1)
- Abschnitt II.
- 2)
- Abschnitt I.