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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.07.2006 aufgehoben
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Anlage 2 - Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Groß- und Außenhandel/zur Kauffrau im Groß- und Außenhandel (GrHdlKfmAusbV k.a.Abk.)
V. v. 13.05.1997 BGBl. I S. 1046; aufgehoben durch § 12 V. v. 14.02.2006 BGBl. I S. 409
Geltung ab 01.08.1997; FNA: 806-21-1-235 Berufliche Bildung
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Geltung ab 01.08.1997; FNA: 806-21-1-235 Berufliche Bildung
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Anlage 2 (zu § 4) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Kaufmann im Groß- und Außenhandel/zur Kauffrau im Groß- und Außenhandel - zeitliche Gliederung -
Anlage 2 wird in 1 Vorschrift zitiert
Fachrichtung Großhandel
Erstes Ausbildungsjahr
Zweites Ausbildungsjahr
Drittes Ausbildungsjahr
Fachrichtung Außenhandel
Erstes Ausbildungsjahr
Zweites Ausbildungsjahr
Drittes Ausbildungsjahr
---
Erstes Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen
- 1.1
- Stellung, Rechtsform und Struktur,
- 1.2
- Organisations- und Entscheidungsstrukturen,
- 1.3
- Berufsbildung, Kompetenzen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, Lernziele c bis e,
- 1.4
- Personalwirtschaft, Lernziele a, c und f,
(2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen
- 2.1
- Grundlagen der Warenwirtschaft,
- 2.2
- Warendistribution, Lernziele a bis c,
- 1.3
- Berufsbildung, Kompetenzen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, Lernziele a und b,
- 1.5
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 1.6
- Umweltschutz,
- 5.1
- Arbeitsorganisation,
- 5.2
- Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele a und c,
- 5.3
- Datenschutz und Datensicherheit
(3) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen
- 3.1
- Anwenden von Warenkenntnissen,
- 4.1
- Marketing, Lernziel a,
- 1.3
- Berufsbildung, Kompetenzen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, Lernziele a und b,
- 1.5
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 1.6
- Umweltschutz,
- 5.1
- Arbeitsorganisation,
- 5.2
- Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele a und c,
- 5.3
- Datenschutz und Datensicherheit
Zweites Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildpositionen
- II.
- 1) 1.1 Wareneingang, Warenlagerung und Warenausgang,
- II.
- 1.2 Warenwirtschafts- und Lagersystem, Lernziele a und b,
- I.
- 2) 5.2 Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel b,
- I.
- 1.3 Berufsbildung, Kompetenzen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, Lernziele a und b,
- I.
- 1.5 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- I.
- 1.6 Umweltschutz,
- I.
- 3.1 Anwenden von Warenkenntnissen,
- I.
- 5. Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme
(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildpositionen
- I.
- 3.2 Beschaffungsplanung,
- I.
- 3.3 Wareneinkauf
- I.
- 1.3 Berufsbildung, Kompetenzen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, Lernziele a und b,
- I.
- 1.5 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- I.
- 1.6 Umweltschutz,
- I.
- 3.1 Anwenden von Warenkenntnissen,
- I.
- 5. Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme
(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildpositionen
- I.
- 4.1 Marketing, Lernziele b und c,
- I.
- 4.2 Kalkulation und Preisermittlung,
- I.
- 4.3 Verkauf und Kundenberatung
- I.
- 1.3 Berufsbildung, Kompetenzen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, Lernziele a und b,
- I.
- 1.5 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- I.
- 1.6 Umweltschutz,
- I.
- 3.1 Anwenden von Warenkenntnissen,
- I.
- 5. Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme
Drittes Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildpositionen
- I.
- 6.1 Buchführung,
- I.
- 6.3 Zahlungsverkehr und Kredit
- I.
- 1.3 Berufsbildung, Kompetenzen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, Lernziele a und b,
- I.
- 1.5 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- I.
- 1.6 Umweltschutz,
- I.
- 5. Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme
(2) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildpositionen
- I.
- 1.3 Berufsbildung, Kompetenzen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, Lernziel f,
- I.
- 1.4 Personalwirtschaft, Lernziele b, d und e,
- I.
- 6.2 Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling
- I.
- 1.3 Berufsbildung, Kompetenzen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, Lernziele a und b,
- I.
- 1.5 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- I.
- 1.6 Umweltschutz,
- I.
- 5. Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme
(3) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildpositionen
- I.
- 2.2 Warendistribution, Lernziele d bis g,
- II.
- 1.2 Warenwirtschafts- und Lagersystem, Lernziele c bis f,
- I.
- 4. Absatzwirtschaft
- I.
- 1.3 Berufsbildung, Kompetenzen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, Lernziele a und b,
- I.
- 1.5 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- I.
- 1.6 Umweltschutz,
- I.
- 3.1 Anwenden von Warenkenntnissen,
- I.
- 5. Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme
Fachrichtung Außenhandel
Erstes Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen
- 1.1
- Stellung, Rechtsform und Struktur,
- 1.2
- Organisations- und Entscheidungsstrukturen,
- 1.3
- Berufsbildung, Kompetenzen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, Lernziele c bis e,
- 1.4
- Personalwirtschaft, Lernziele a, c und f,
(2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen
- 2.1
- Grundlagen der Warenwirtschaft,
- 2.2
- Warendistribution, Lernziele a bis c,
- 1.3
- Berufsbildung, Kompetenzen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, Lernziele a und b,
- 1.5
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 1.6
- Umweltschutz,
- 5.1
- Arbeitsorganisation,
- 5.2
- Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele a und c,
- 5.3
- Datenschutz und Datensicherheit
(3) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen
- 3.1
- Anwenden von Warenkenntnissen,
- 4.1
- Marketing, Lernziel a,
- 1.3
- Berufsbildung, Kompetenzen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, Lernziele a und b,
- 1.5
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 1.6
- Umweltschutz,
- 5.1
- Arbeitsorganisation,
- 5.2
- Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele a und c,
- 5.3
- Datenschutz und Datensicherheit
Zweites Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildpositionen
- II.
- 1) 2.1 Außenhandelsgeschäfte und Auslandsmärkte, Lernziele a bis d, i und l,
- II.
- 2.2 Anwenden von Fremdsprachen bei Fachaufgaben, Lernziele a und d,
- I.
- 2) 5.2 Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel b,
- I.
- 1.3 Berufsbildung, Kompetenzen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, Lernziele a und b,
- I.
- 1.5 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- I.
- 1.6 Umweltschutz,
- I.
- 3.1 Anwenden von Warenkenntnissen,
- I.
- 5. Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme
(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildpositionen
- I.
- 3.2 Beschaffungsplanung,
- I.
- 3.3 Wareneinkauf
- I.
- 1.3 Berufsbildung, Kompetenzen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, Lernziele a und b,
- I.
- 1.5 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- I.
- 1.6 Umweltschutz,
- I.
- 3.1 Anwenden von Warenkenntnissen,
- I.
- 5. Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme
(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildpositionen
- I.
- 4.1 Marketing, Lernziele b und c,
- I.
- 4.2 Kalkulation und Preisermittlung,
- I.
- 4.3 Verkauf und Kundenberatung
- I.
- 1.3 Berufsbildung, Kompetenzen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, Lernziele a und b,
- I.
- 1.5 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- I.
- 1.6 Umweltschutz,
- I.
- 3.1 Anwenden von Warenkenntnissen,
- I.
- 5. Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme
Drittes Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildpositionen
- I.
- 6.1 Buchführung,
- I.
- 6.3 Zahlungsverkehr und Kredit
- I.
- 1.3 Berufsbildung, Kompetenzen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, Lernziele a und b,
- I.
- 1.5 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- I.
- 1.6 Umweltschutz,
- I.
- 5. Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme
(2) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildpositionen
- I.
- 1.3 Berufsbildung, Kompetenzen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, Lernziel f,
- I.
- 1.4 Personalwirtschaft, Lernziele b, d und e,
- I.
- 6.2 Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling
- I.
- 1.3 Berufsbildung, Kompetenzen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, Lernziele a und b,
- I.
- 1.5 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- I.
- 1.6 Umweltschutz,
- I.
- 5. Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme
(3) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildpositionen
- I.
- 2.2 Warendistribution, Lernziele d bis g,
- II.
- 2.1 Außenhandelsgeschäfte und Auslandsmärkte, Lernziele e bis h, k und m,
- II.
- 2.2 Anwenden von Fremdsprachen bei Fachaufgaben, Lernziele b und c,
- I.
- 4. Absatzwirtschaft
- I.
- 1.3 Berufsbildung, Kompetenzen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, Lernziele a und b,
- I.
- 1.5 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- I.
- 1.6 Umweltschutz,
- I.
- 3.1 Anwenden von Warenkenntnissen,
- I.
- 5. Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme
---
- 1)
- Abschnitt II.
- 2)
- Abschnitt I.
Zitierungen von Anlage 2 Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann im Groß- und Außenhandel/zur Kauffrau im Groß- und Außenhandel
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 GrHdlKfmAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GrHdlKfmAusbV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 7 GrHdlKfmAusbV Zwischenprüfung
... stattfinden. (2) Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in den Anlagen 1 und 2 für das erste Ausbildungsjahr aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im ...
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