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Zitierungen von § 27 GDBNDVerfSchVDV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 27 GDBNDVerfSchVDV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GDBNDVerfSchVDV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 42 GDBNDVerfSchVDV Gegenstand und Durchführung der Zwischenprüfung (vom 01.01.2025)
... vier Klausuren. (2) Je eine Klausur wird in den Studiengebieten des Grundstudiums nach § 27 Nummer 1 bis 4 geschrieben. (3) Die Bearbeitungszeit beträgt für jede Klausur 180 ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/13114/v212676.htm