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Zitierungen von § 29 GDBNDVerfSchVDV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 29 GDBNDVerfSchVDV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GDBNDVerfSchVDV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Sicherung von Vorbereitungsdiensten des Bundeskanzleramts und des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat während der COVID-19-Pandemie
V. v. 22.07.2021 BGBl. I S. 3562
Artikel 2 BKAmtVDAnpV Änderung der Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Dienst im Bundesnachrichtendienst und den gehobenen Dienst im Verfassungsschutz des Bundes
... zum 31. Dezember 2022 eine Reduzierung der Studiengebiete vorgenommen wird." 8. § 29 wird wie folgt geändert: a) Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 1a ... vier reduziert wird. (4) Das Prüfungsamt kann festlegen, dass - abweichend von § 29 Absatz 2 Satz 1 der in Absatz 1 genannten Verordnung - eine Prüfungskommission nur aus den folgenden ... weiterem Beisitzendem. (5) Das Prüfungsamt kann festlegen, dass - abweichend von § 29 Absatz 5 Satz 1 der in Absatz 1 genannten Verordnung - die Prüfungskommission schon dann beschlussfähig ...
Zweite Verordnung zur Sicherung von Vorbereitungsdiensten des Bundeskanzleramts und des Bundesministeriums des Innern und für Heimat während der COVID-19-Pandemie
V. v. 15.12.2022 BGBl. I S. 2865
Artikel 2 2. BKAmtVDAnpV Änderung der Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Dienst im Bundesnachrichtendienst und den gehobenen Dienst im Verfassungsschutz des Bundes
... Absatz 2a, § 15 Absatz 2a, § 22 Absatz 2a, 3a Satz 1 und Absatz 4a, § 28 Absatz 2, § 29 Absatz 1a , § 35 Absatz 2, § 37 Absatz 4 Satz 1, § 40 Absatz 1a, § 42 Absatz 2a und 4a, ...
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