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Zitierungen von § 57 GDBNDVerfSchVDV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 57 GDBNDVerfSchVDV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GDBNDVerfSchVDV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 53 GDBNDVerfSchVDV Thema und Bearbeitungszeit der Diplomarbeit (vom 01.01.2023)
... Bearbeitungszeit als vier Monate vorgesehen wird. Die Regelungen zur Verhinderung in § 57 bleiben unberührt. (3) Nach der Ausgabe kann das Thema nur im Ausnahmefall und nur ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Sicherung von Vorbereitungsdiensten des Bundeskanzleramts und des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat während der COVID-19-Pandemie
V. v. 22.07.2021 BGBl. I S. 3562
Artikel 2 BKAmtVDAnpV Änderung der Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Dienst im Bundesnachrichtendienst und den gehobenen Dienst im Verfassungsschutz des Bundes
... längere Bearbeitungszeit als vier Monate vorgesehen wird. Die Regelungen zur Verhinderung in § 57 bleiben unberührt." 15. Nach § 61 Absatz 4 wird folgender Absatz 4a ...
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