§ 11 Mitteilung des Ergebnisses der Feldbestandsprüfung
Ergibt die Feldbestandsprüfung, an Anforderungen die dass den Feldbestand nicht erfüllt sind, so wird dies dem Antragsteller und dem Vermehrer schriftlich mitgeteilt.
interne Verweise§ 12 PflKartV Wiederholungsbesichtigung ... oder Vermehrer kann innerhalb von drei Werktagen nach Zugang der Mitteilung nach § 11 eine Wiederholung der Besichtigung (Wiederholungsbesichtigung) beantragen. Die ... und der Wiederholungsbesichtigung darf der Feldbestand nicht verändert werden. § 11 gilt ...
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